W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Haus auf Grundstück der Eltern - Erbschaftsprobleme?


Erstellt am: 26.02.2020 12:52

Pianist 26.02.2020 12:52
Schönen guten Tag!

Vor einigen Tagen hatte hier jemand was gefragt, der in einer ähnlichen Situation wie ich ist, nämlich steht sein Haus auf dem Grundstück der Eltern. Das ist bei mir ebenfalls so. Da schrieb dann jemand, dass das später im Erbfall zu Problemen führen kann. Allerdings schlief die Diskussion dort schnell wieder ein.

Daher hier noch mal konkret gefragt: Was für Risiken bestehen denn, wenn das eigene Haus auf dem Grundstück der Eltern steht? Zumal, wenn man Einzelkind ist. Wie ich inzwischen erfahren habe, ist es wohl im Baugesetzbuch so geregelt, dass etwas, was fest mit einem Grundstück verbunden ist, automatisch dem Grundstückseigentümer gehört. Das würde ja bedeuten: Obwohl ich mein Haus selbst bezahlt habe, gehört es meinem Vater. Stimmt das?

Für die Grundsteuer haben wir es damals (vor rund 20 Jahren) mit dem Finanzamt so geregelt, dass ich etwa ein Drittel zahle, und mein Vater zahlt zwei Drittel, weil mein Haus ja auf dem kleineren Teil des Grundstückes steht. Ich gehe mal davon aus, dass es dadurch irgendwann im Erbfall keine Probleme geben wird, weil das Finanzamt weiß, dass das mein Haus ist.

Aber ist da sonst noch etwas zu berücksichtigen? Hintergrund war, dass wir uns damals die Vermessungs- und Teilungskosten sparen wollten, und dass eine sinnvolle Teilung auch nicht möglich ist, weil die Auffahrt in der Mitte liegt und man von dort aus in beide Häuser und nach hinten zu den Garagen gelangt.

Matthias

nordanney 26.02.2020 12:59
Pianist schrieb:

Obwohl ich mein Haus selbst bezahlt habe, gehört es meinem Vater. Stimmt das?
Jep, ist nicht Dein Haus, sondern dass des Vaters.
Pianist schrieb:

Für die Grundsteuer haben wir es damals (vor rund 20 Jahren) mit dem Finanzamt so geregelt, dass ich etwa ein Drittel zahle, und mein Vater zahlt zwei Drittel, weil mein Haus ja auf dem kleineren Teil des Grundstückes steht. Ich gehe mal davon aus, dass es dadurch irgendwann im Erbfall keine Probleme geben wird, weil das Finanzamt weiß, dass das mein Haus ist.
Wieso das? Grundsteuerpflichtig ist der Grundstückseigentümer. Da hast Du nichts mit zu tun. Noch einmal: Das ist dann nicht Dein Haus!!!
Pianist schrieb:

Ich gehe mal davon aus, dass es dadurch irgendwann im Erbfall keine Probleme geben wird
Du erbst dann "Dein" Haus und musst darauf im Zweifel Erbschaftssteuer zahlen.
Pianist schrieb:

Aber ist da sonst noch etwas zu berücksichtigen?
Was ist, wenn Dein Vater ein Pflegefall wird? Dann ist "Dein" Haus vielleicht ganz schnell weg, weil er es verkaufen muss. Im ZV-Fall auch, wenn die Bank (sofern finanziert) Probleme macht.
Pianist schrieb:

Hintergrund war, dass wir uns damals die Vermessungs- und Teilungskosten sparen wollten,
Das kann ganz leicht nach hinten losgehen.
Pianist schrieb:

und dass eine sinnvolle Teilung auch nicht möglich ist, weil die Auffahrt in der Mitte liegt und man von dort aus in beide Häuser und nach hinten zu den Garagen gelangt.
Die ist immer möglich. Ggf. mit Wegerechten o.ä. arbeiten.

Deine Konstellation wäre für mich ein No-Go.

Pianist 26.02.2020 13:39
nordanney schrieb:

Wieso das? Grundsteuerpflichtig ist der Grundstückseigentümer. Da hast Du nichts mit zu tun. Noch einmal: Das ist dann nicht Dein Haus!!!
Und warum bekomme ich dann einen Grundsteuerbscheid?

Matthias

nordanney 26.02.2020 13:48
Dann habt Ihr nach § 39 AO es hinbekommen. Ist am Ende aber auch egal, da Du trotzdem nur Nutzer und nicht Eigentümer bist. Der bleibt weiterhin Dein Vater und es gelten meine Anmerkungen.

Pianist 26.02.2020 13:58
Wenn es irgendwann mal zum Erbfall kommt, kann ich doch ganz klar nachweisen, dass mir das Haus steuerlich zuzurechnen ist, da muss ich doch nur die ganzen Rechnungen von damals rausholen. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ich Erbschaftssteuer auf ein von mir bezahltes Haus zahlen muss.

Matthias

nordanney 26.02.2020 14:03
Pianist schrieb:

Wenn es irgendwann mal zum Erbfall kommt, kann ich doch ganz klar nachweisen, dass mir das Haus steuerlich zuzurechnen ist, da muss ich doch nur die ganzen Rechnungen von damals rausholen. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ich Erbschaftssteuer auf ein von mir bezahltes Haus zahlen muss.
Ist aber so. Grundstück und Haus sind eine Einheit. Dein Vater kann das gesamte Areal ja auch verkaufen, wenn er will. Da kannst Du Rechnungen ohne Ende vorzeigen und wirst einfach ausgelacht. Ein letztes Mal: Das Grundstück nebst Aufbauten steht zu 100% im Eigentum Deines Vaters. Dir gehört absolut nichts. Du bist geduldeter Nutzer. Punkt.Aus.Ende.
grundstückseigentümererbfallfinanzamterbschaftssteuer