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ᐅ Haus am Hang mit 2 Einliegerwohnungen


Erstellt am: 23.09.2019 08:23

11ant 26.09.2019 16:34
Ikearegal schrieb:

Oder war da wirklich eine ernstgemeinte Frage dabei?
Die Frage, welche phantastischen Vermögen hier verbaut werden sollen, ist absolut ernstgemeint.
Ikearegal schrieb:

Na dann lass doch mal Deine Ideen hören! Was kommt denn konstruktives bitte?
Ungefähr drölfzig der im von mir verlinkten Thread gemachten Vorschläge sind von Katja und als konzeptionelle Anregung sämtlich hierhin übertragbar. Das ist schon mehr als nur annähernd dreist, so zu tun, als steuere Katja hier zu wenig Kreativität bei.
Ikearegal schrieb:

Du sagst ja, solch hohe Kniestöcke sind out.
Mit keinem Wort. Kerstin und ich haben zu verdeutlichen versucht, daß es schlicht widersinnig ist, die Oberkante des Kniestockes mitten in eine Höhe zu knallen, wo man durch Fenster schließlich auch durchgucken wollen würde.
Ikearegal schrieb:

Wir machen den Kniestock im OG nicht 200 cm, sondern 260 cm,
Das sähe nicht nur aus wie der häßliche Bruder von Harry Hirsch und hätte vom Raumgefühl einen kontraproduktiven Effekt (gefühlt kein hoher Kniestock mehr, sondern eine Schrägkehle unter dem Deckenrand). Sondern obendrein verstehe ich den Segen dieser Maßnahme für die Abstandsflächen nicht: diese bemessen sich üblicherweise nach Wandhöhen / Traufhöhen; und rückspringende Staffelgeschosse fließen gelegentlich abhängig vom Maß ihres Rücksprunges anteilig ein. Dass mehr Wandhöhe zu weniger Abstand führen sollte, wäre mir zumindest neu - wobei ich die Schilder Ortssatzung nicht kenne.

haydee 26.09.2019 16:56
Wo erfolgt die offizielle Zufahrt auf euer Grundstück?

Über die Privatstraße oder im Norden wo die Stellplätze für die DG-Wohnung

Alkaral 26.09.2019 20:30
11ant schrieb:

Das sähe nicht nur aus wie der häßliche Bruder von Harry Hirsch und hätte vom Raumgefühl einen kontraproduktiven Effekt (gefühlt kein hoher Kniestock mehr, sondern eine Schrägkehle unter dem Deckenrand). Sondern obendrein verstehe ich den Segen dieser Maßnahme für die Abstandsflächen nicht: diese bemessen sich üblicherweise nach Wandhöhen / Traufhöhen; und rückspringende Staffelgeschosse fließen gelegentlich abhängig vom Maß ihres Rücksprunges anteilig ein. Dass mehr Wandhöhe zu weniger Abstand führen sollte, wäre mir zumindest neu - wobei ich die Schilder Ortssatzung nicht kenne.

Okay, ich habe meinen Fehler mittlerweile selbst gefunden. Das Dach wird zur Berechnung der Abstandsfläche zu einem Drittel berechnet (in meinem Fall 318 cm), aber nicht das ganze Dachgeschoss. Das zählt voll. Es bringt also nichts die Dachschräge schon im Obergeschoss beginnen zu lassen.

Alkaral 26.09.2019 20:31
haydee schrieb:

Wo erfolgt die offizielle Zufahrt auf euer Grundstück?

Über die Privatstraße oder im Norden wo die Stellplätze für die DG-Wohnung

Unten über die Privatstraße. Die Zufahrt im Norden wäre nur für eine obere Einliegerwohnung, die aber ja nun aus vielen Gründen gestrichen wurde. Auch die Garage und der Stellplatz im Norden fällt weg.

Alkaral 26.09.2019 20:35
kaho674 schrieb:

Mein Haus steht schon - von daher, danke nein. Aber klar war da ne Frage dabei. Wozu brauchst Du 2 Einliegerwohnung? Du kannst das ruhig sagen. Ist hier anonym, also selbst wenn eins davon ne Folterkammer werden soll, juckt das hier niemand.

Die obere Einliegerwohnung ist schon längst Geschichte. Hättest du den Thread verfolgt oder dir die aktuellen Pläne angeschaut hättest du das gesehen.
Die untere Einliegerwohnung wollen wir vermieten und vielleicht/wahrscheinlich in ein paar Jahren ein Au-pair-Mädchen dort einquartieren. Alles kein Geheimnis, kein Problem.

Alkaral 26.09.2019 20:38
11ant schrieb:

Die Frage, welche phantastischen Vermögen hier verbaut werden sollen, ist absolut ernstgemeint.

Natürlich. Sie wurde direkt im ersten Post auch schon beantwortet. Da die obere Einliegerwohnung mittlerweile aber gestrichen ist, haben wir jetzt etwas weniger Budget, ich schätze mal 750.000.
einliegerwohnungzufahrtprivatstraße