Handwerker beschädigt Haustür - Wie haftet er?

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Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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i_b_n_a_n

i_b_n_a_n

Ähm doch. Er bestreitet nicht den Schaden verursacht zu haben, aber die Höhe des Schadens und damit die Forderung sehr wohl. Die Forderung ist damit nicht vollwirksam. Das wäre sie erst mit Titel.
mein "Bauchgefühlt" gibt @Tolentino recht, trotzdem könnte der pragmatische Weg sein einen (angemessenen) Betrag einzuhalten um die Instandsetzung zu verrechnen. Wer wird denn wg. solcher Beträge gleich klagen? Und wird der Handwerker (genügend Vernunft vorhanden vorausgesetzt) das nicht am Ende einsehen und einfach mit seiner Versicherung abrechnen? Ausreichend ruhige und sachliche Kommunikation vorausgesetzt. Passt nicht so 100%ig, aber "Wer den Frieden will, bereite den Krieg vor."
 
Tolentino

Tolentino

So funktioniert das aber eigtl. nicht mit der Selbstbeteiligung. Eigentlich reguliert die Versicherung sofort und holt sich die SB vom Versicherten wieder.
 
Mahri23

Mahri23

Wir hatten einen ähnlichen Fall. Tür wurde kurz vor der Hausübergabe,durch "höchstwahrscheinlich" Reinigungstruppe am Rahmen und der Holztür selber beschädigt. Es lief auf einen Komplettwechsel der Tür hinaus,da dieser Kratzer nicht repariert werden konnte. Der Rahmen wurde repariert und die Holztür gewechselt. Dauerte ca. 3.Monate,da die Tür eine Einzelanfertigung war. Die Rechnung hat dann die Hausbaufirma über ihre Haftpflicht-VS reguliert.
Ich hatte die Rechnung dann nur weitergeleitet. Wurde also anstandslos durch die Hausbaufirma abgewickelt.
 
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