ᐅ Handwerker beschädigt Haustür - Wie haftet er?
Erstellt am: 14.07.22 09:56
DASI9014.07.22 09:56
Hallo zusammen,
folgende Situation. Unser Stuckateur bzw. dessen Truppe hat unsere Holz-Aluminium Haustür beschädigt. Zum einen hat er die Tür von außen auf der Aluminium Schale verkratzt und zum anderen innen, auf der Seite mit dem Holz, den Lack beschädigt weil ihm Gips, Putz oder Farbe drüber gelaufen ist. Ich habe mir ein Angebot vom Fensterbauer der auch die Tür gebaut hat machen lassen für die Reparatur. Unser Architekt meint jetzt aber das wir rechtlich keinen Anspruch darauf haben, dass die Tür wegen den optischen Mängeln auf die Kosten des Stuckateurs repariert wird. Die Funktion ist schließlich ja noch gegeben. Ich sehe das eigentlich anders. Hat jemand Erfahrung in solch einer Situation? Was für einen Anspruch auf Reparatur haben wir?
Grüße
folgende Situation. Unser Stuckateur bzw. dessen Truppe hat unsere Holz-Aluminium Haustür beschädigt. Zum einen hat er die Tür von außen auf der Aluminium Schale verkratzt und zum anderen innen, auf der Seite mit dem Holz, den Lack beschädigt weil ihm Gips, Putz oder Farbe drüber gelaufen ist. Ich habe mir ein Angebot vom Fensterbauer der auch die Tür gebaut hat machen lassen für die Reparatur. Unser Architekt meint jetzt aber das wir rechtlich keinen Anspruch darauf haben, dass die Tür wegen den optischen Mängeln auf die Kosten des Stuckateurs repariert wird. Die Funktion ist schließlich ja noch gegeben. Ich sehe das eigentlich anders. Hat jemand Erfahrung in solch einer Situation? Was für einen Anspruch auf Reparatur haben wir?
Grüße
WilderSueden14.07.22 10:08
Wenn ich auf dem Parkplatz ein Auto streife und der Lack kaputt ist, fährt das Auto noch und die Funktion ist gegeben. Trotzdem ist das ein Haftpflichtschaden. Schwieriger wird es falls der Stuckateur es nicht gewesen sein will, dann müsste die Bauleistungsversicherung zahlen
ypg14.07.22 10:14
Für solche Dinge sollte der Handwerker eine Haftpflichtversicherung haben.
DASI9014.07.22 10:14
Er hatte zum damaligen Zeitpunkt schon eingestanden für den Schaden aufzukommen. Das ist dann schon auch ein Eingeständnis. Jedoch wird es jetzt relativ beschwichtigt und klein geredet. Ich finde schon das ich das Recht habe auch den kompletten Betrag einfach einzubehalten. Der Architekt hat halt Bedenken das ich im Zweifel vor Gericht immer dumm dastehen würde, also nicht Recht bekommen würde.
Tolentino14.07.22 10:18
Komischer Architekt. Ist das der Schwippschwager vom Stuckateur oder was? Evtl. musst du ihm die Möglichkeit einräumen, selbst für eine Reparatur zu sorgen (bin mir hier aber nicht sicher, ob das wie bei nem Mangel das Recht zur Nachbesserung gibt).
Aber natürlich muss er deinen Schaden ersetzen, ob durch eine wieder optisch einwandfreie (bzw in den Vorschadensstatus gesetze) Tür oder monetär.
Aber natürlich muss er deinen Schaden ersetzen, ob durch eine wieder optisch einwandfreie (bzw in den Vorschadensstatus gesetze) Tür oder monetär.
Fuchsbau3514.07.22 10:19
Ich glaube nicht, dass du das Recht hast, den Betrag für die getätigte Arbeit des Stukkateurs einzubehalten. Das ginge nur, wenn diese Arbeit nicht in Ordnung wäre. Die Tür hat ja nichts mit der Arbeitsleistung zu tun.
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