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ᐅ GU Insolvenz nach Abnahme - Offene Mängel


Erstellt am: 22.12.21 07:40

priviticerul22.12.21 14:14
11ant schrieb:

Lasse Dich anwaltlich beraten, wie weit die Firma allein durch die verstrichene Frist bereits ausreichend in Verzug ist und ob Du die Ersatzvornahme bereits beginnen kannst, ohne ggf. noch eine Nachfrist setzen zu müssen. Kommuniziere mit der Firma nur noch wasserdicht formgerecht und mit nachgewiesener Zustellung. Das einbehaltene Geld nützt Dir nur noch vorübergehend liquiditätsmäßig, der Verwalter wird es zu gegebener Zeit zurückfordern. Ich hatte eigentlich gehofft, deutlich genug geschrieben zu haben, daß ein Verwalter Dich an die Wand klatscht, ohne zu zucken. Immerhin ist der Verwalter - wohlgemerkt erst wenn er die Schuldnerin auch alleine führt - auch dafür verantwortlich, aller Post an diese auch habhaft zu werden und Fristen zu beachten.

aber wie soll er Geld bekommen, wenn die Firma die Arbeiten einfach nicht gemäß Vertrag ausgeführt hat? Ich kann mir nicht vorstellen, dass er vor Gericht einklagen kann, wenn die Firma die dazugehörige Arbeiten einfach nicht ausgeführt hat.
11ant22.12.21 14:28
priviticerul schrieb:

aber wie soll er Geld bekommen, wenn die Firma die Arbeiten einfach nicht gemäß Vertrag ausgeführt hat? Ich kann mir nicht vorstellen, dass er vor Gericht einklagen kann, wenn die Firma die dazugehörige Arbeiten einfach nicht ausgeführt hat.
Der Verwalter kann und wird klagen. Stelle sicher, daß über den Einbehalt und die Ersatzvornahme Einvernehmen zwischen Euch und dem Vertreter der Gesellschaft (/ Verwalter) besteht. Du mußt mir nichts glauben, ich habe mich bisher "nur" mit sechs Insolvenzverwaltern herumgeschlagen ;-)
Nemesis22.12.21 14:34
priviticerul schrieb:

aber wie soll er Geld bekommen, wenn die Firma die Arbeiten einfach nicht gemäß Vertrag ausgeführt hat? Ich kann mir nicht vorstellen, dass er vor Gericht einklagen kann, wenn die Firma die dazugehörige Arbeiten einfach nicht ausgeführt hat.

Du musst von gesunder Logik usw weg kommen, leider zählt das hier alles nicht.
Ich bin mir auch sicher, dass die Forderung gegen dich auf jeden Fall geltend gemacht wird, deine Ansprüche als Gläubiger aber ganz hinten dran sind. Das ist zum verrückt werden, ja. Lass dich bitte unbedingt unbedingt unbedingt so schnell als möglich anwaltlich beraten!
11ant22.12.21 14:50
Nemesis schrieb:

Du musst von gesunder Logik usw weg kommen, leider zählt das hier alles nicht.
Das sagte ich bereits mit den Worten
11ant schrieb:

Einem Lied zufolge soll es der Teufel gewesen sein, der den Schnaps gemacht habe. In diesem Sinne halte ich das Insolvenzrecht für einen Existenzbeweis für einen Oberteufel.
und bald mir ein, so sei es deutlich genug gewesen. Wem dies nicht genügt, für den gibt es auch noch die Version
Lasst, die Ihr eintretet, alle Hoffnung fahren!
von einem gewissen Dante Alighieri (vor 800 Jahren verstorben).
priviticerul22.12.21 14:59
Die telefonische Auskunft von unseren Rechtsschutz hat empfohlen den Verwalter anzurufen… um zu klären ob er die offene Arbeiten ausführen will oder nicht, und dann eben nach Rücksprache selbst die Arbeiten beauftragen…

Oder sonst ein Anwalt für Baurecht zu nehmen.
priviticerul22.12.21 19:30
11ant schrieb:

Lasse Dich anwaltlich beraten, wie weit die Firma allein durch die verstrichene Frist bereits ausreichend in Verzug ist und ob Du die Ersatzvornahme bereits beginnen kannst, ohne ggf. noch eine Nachfrist setzen zu müssen. Kommuniziere mit der Firma nur noch wasserdicht formgerecht und mit nachgewiesener Zustellung. Das einbehaltene Geld nützt Dir nur noch vorübergehend liquiditätsmäßig, der Verwalter wird es zu gegebener Zeit zurückfordern. Ich hatte eigentlich gehofft, deutlich genug geschrieben zu haben, daß ein Verwalter Dich an die Wand klatscht, ohne zu zucken. Immerhin ist der Verwalter - wohlgemerkt erst wenn er die Schuldnerin auch alleine führt - auch dafür verantwortlich, aller Post an diese auch habhaft zu werden und Fristen zu beachten.

ich habe den Tipp bekommen, dass ich im Falle einer Insolvenz den Vertrag kündigen kann. Was hältst du davon?
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