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ᐅ GU Insolvenz nach Abnahme - Offene Mängel


Erstellt am: 22.12.21 07:40

K1300S22.12.21 20:10
Steht doch oben: Frag einen Anwalt bzw. tu, was der sagt. Ich denke, der Knackpunkt könnte die erfolgte Abnahme sein. Mein Bruder hatte einen ganz ähnlichen Fall, aber er konnte die Abnahme erfolgreich verhindern, die mit allen lauteren und unlauteren Mitteln versucht wurde. Alle anderen Miteigentümer sind aufgrund der Abnahme auf ihren Schäden sitzengeblieben, und sie haben keine Fertigstellungsbürgschaft.
11ant22.12.21 22:40
priviticerul schrieb:

ich habe den Tipp bekommen, dass ich im Falle einer Insolvenz den Vertrag kündigen kann. Was hältst du davon?
Na, zunächst müßte ich auf meiner Glaskugel wohl erst einmal Eis kratzen, ob Du überhaupt einen VOB/B oder doch eher einen Baugesetzbuch Bauvertrag hast. Wo ich mir aber absolut sicher bin, ist: daß Du den Rat, statt uns lieber Deinen Anwalt zu fragen, bereits mehrfach bekommen hast.
HilfeHilfe23.12.21 06:03
Wenn der Verwalter bestellt ist schnell anrufen und was schriftlich geben lassen. Lieber paar wochen warten als viel Geld versenken... Der Verwalter ist verpflichtet jede Forderung einzutreiben, ob berechtigt oder nicht. Ofiziell schuldest du ja noch 36k. Gleichzeitig hast du eine Forderung gegen über dem Verwalter über 36k geschuldete Arbeit. Und das würde über die Insolvenzmasse abgedeckt.... Also lieber warten
fach1werk24.12.21 08:17
Dass Ihr da noch anruft...da geht doch nix mehr ohne Einschreiben.
verwalteranwaltforderung