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Erstellt am: 20.12.18 18:06

Yosan20.12.18 20:02
HilfeHilfe schrieb:
Einfach billisch verkoofen ...
Stimmt...warum eigentlich nicht
Yosan20.12.18 20:04
Nordlys schrieb:
Unter Verwandten? Das FA riecht doch den Braten. Hilfehilfe, stell Dir vor, wir wären Brüder, ich gäbe Dir 500 qm Bauland nahe Hamburg für 30 tsd. Das FA denkt dann doch, ha, und 200 wechseln da schwarz und in bar die Tasche, na, die werden wir mal auseinander nehmen, die zwei.
Aber was macht denn das Finanzamt dann? Ist es verboten ein Grundstück günstig zu verkaufen OHNE, dass da noch unter der Hand weitere Summen gezahlt werden?
Nordlys20.12.18 20:10
Na klar, das ist Hinterziehung. Sie können zum Beispiel ne Kontoabfrage machen. Bargeldeinzahlungen ab 10 tsd. sind für alle Banken registrierung pflichtig.
DanielHamburg20.12.18 20:46
Wenn zu günstig verkauft wird, gilt die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert als Schenkung und muss versteuert werden. Der Schenkungsfreibetrag ist dabei abzuziehen.
Fuchur20.12.18 21:08
Ich sehe da den "bösen" Notar aber eher im Recht. Er prüft und berät, was schuldrechtlich und dinglich geht und was nicht. Also die Frage, ob deine vorgeschlagene Konstellation möglich ist.

Eigentlich willst du aber nicht das wissen, sondern welche Variante unterm Strich die günstigste ist, insbesondere was das Finanzamt mitmacht. Dafür ist der Notar nicht da, eine steuerlich günstige Variante zu entwickeln. Sehr wohl aber der Steuerberater. M.E. geht deine Kritik daher an die falsche "Partei".
Yosan20.12.18 22:14
Nordlys schrieb:
Na klar, das ist Hinterziehung. Sie können zum Beispiel ne Kontoabfrage machen. Bargeldeinzahlungen ab 10 tsd. sind für alle Banken registrierung pflichtig.
Hä? Was ist Hinterziehung? Verstehe ich grad nicht. Wenn ganz normal ein Kaufvertrag beim Notar unterschrieben wird und der dortige Kaufpreis gezahlt wird, was ist denn daran falsch? Oder was verstehe ich hier grad grundsätzlich falsch? Bin verwirrt
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