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ᐅ Grundstücksübertragung an Kinder


Erstellt am: 30.08.2021 13:50

Höhlenmensch 30.08.2021 13:50
Im Laufe der Jahre ist leider (und nicht nur bei mir) der Wert/Preise für Haus und Grundstücke in unerhörte Höhen gestiegen.
Deshalb hat mein von mir bewohntes Objekt (Haus mit Grundstück) einen höheren Wert als 400Ts €
Damit wird der Freibetrag im Erbfall überschritten.

Jetzt beabsichtige ich deshalb das o.g. Objekt meinem Sohn zu übereignen.
(weiteres garantiertes Wohnrecht auf Lebenszeit wird natürlich vertraglich vereinbart)
Jetzt zur Frage:
Sollte ich meinem Sohn das Objekt verkaufen (Tatsächliches Geld muß ja nicht fließen?)
oder sollte ich es verschenken ?
Gibt es da Vor-oder Nachteile oder ist es in finanzieller Hinsicht egal?
Wie sieht es mit den Notarkosten aus.
Hat das schon einmal jemand gemacht.
Eventuell weiß einer mehr als ich, deshalb
... vorab schon mal....Danke

nordanney 30.08.2021 14:02
Höhlenmensch schrieb:

Damit wird der Freibetrag im Erbfall überschritten.
Nur dann, wenn der Sohn das Objekt nicht selbst nutzt.
Höhlenmensch schrieb:

Jetzt beabsichtige ich deshalb das o.g. Objekt meinem Sohn zu übereignen.
(weiteres garantiertes Wohnrecht auf Lebenszeit wird natürlich vertraglich vereinbart)
Das Wohnrecht hat einen Wert, welcher den Wert des Hauses z.T. dramatisch reduziert. Danach noch immer über T€ 400?
Höhlenmensch schrieb:

Sollte ich meinem Sohn das Objekt verkaufen (Tatsächliches Geld muß ja nicht fließen?)
oder sollte ich es verschenken ?
Gibt es da Vor-oder Nachteile oder ist es in finanzieller Hinsicht egal?
Schenkung kann sich negativ auf Deine Pflege auswirken - 10 Jahresfrist beachten.
Höhlenmensch schrieb:

Wie sieht es mit den Notarkosten aus.
Egal.

guckuck2 30.08.2021 14:42
Wenn das Eigentum schon "leider" im Wert explodiert ist, gäbe es auch noch Variante C, nämlich die Steuer auf diesen Glücksfall einfach zu bezahlen ;-)

Ist nicht ganz mein Thema, aber könnte man ihm nicht Anteile am Grundstück schenken und 10 Jahre später dann den Rest bzw. den Erbfall abwarten?

Wir hatten hier schon Geschichten von todunglücklichen "Erben", die Papa oder Opa noch ewig in der Immobilie aushalten müssen, Stichwort Wohnrecht. Was nett gemeint war, kann auch zur Geißel werden. Solche Immobilien sind kaum veräußerbar, schlecht beleihbar, aber alle Pflichten kleben am Nachwuchs. Die Bonität für was eigenes kann in Mitleidenschaft geraten.

RomeoZwo 30.08.2021 15:26
Wenn es billig verkauft wird (z.B. 1€) sieht das Finanzamt die Differenz zum Marktwert als Schenkung, hilft also zum Steuersparen wenig.
schreibt schon richtig, dass der Wert des Wohnrechts abgezogen wird. Das zu berechnen ist etwas aufwendig, aber man kann sich reindenken (hab ich in letzter Zeit für ETWs mehrfach gemacht).

Hinweis: Lass dir einen Nießbrauch, nicht nur Wohnrecht eintragen. Mit Nießbrauch würdest du auch die Einnahmen (aus Miete) bekommen, wenn du nicht mehr im Haus wohnst, sondern z.B. im Pflegeheim. Da ist es von Vorteil auch etwas Geld zu haben um sich ein schönes zu gönnen ;-) .

P.S. Ist der Sohn volljährig?

RomeoZwo 30.08.2021 15:29
guckuck2 schrieb:

aber alle Pflichten kleben am Nachwuchs
Das lässt sich in einem guten Notarvertrag ausnehmen. Bei Nießbrauch kenn ich das mit allen Rechten und Pflichten der Immobilie (also auch Kosten). Und wenn der Erblasser mal irgendwann sich nicht mehr kümmern will (Pflichten!) kann auch ein Nießbrauch gelöscht werden.

Höhlenmensch 31.08.2021 15:05
Vielen Dank für die Stellungnahmen.

Zu 1. Ich dachte, dass alles über den Freibetrag versteuert werden muß.
Wenn er selber das Objekt nutzt und es hätte z.B. 600Ts müsste er dann die 200 nicht versteuern?

In Zusammenfassung ist es wohl das Beste, das Objekt komplett zu verschenken.
Infolge des Wohnrechts und des dadurch sinkenden Wertes könnte der Freibetragswert in Höhe von 400Ts gegebenenfalls unterschritten werden.

Es gibt doch auch Schenkungssteuer, für die trifft aber sicherlich das gleiche zu wie mit Erbschaftssteuer zu (400T frei)
Gibt es Informationen über den durch das einschränkende Wohnrecht sinkenden Restwert (ca. in %)?

Kleine Anmerkung-ja es gibt auch noch Familienverhältnisse, bei denen es nicht auf Details wie Niesbrauch etc. ankommt.
Auch der Tipp bezüglich eigener Bonität ist gut, aber nicht mehr relevant (Rentner). Der Sohn ist volljährig und möchte auf dem Grundstück
ebenfalls bauen. Dadurch wird er und hoffentlich auch ich die 10 Jahresgrenze erreichen.
Wegen dieser 10 Jahre beabsichtige ich mich deshalb jetzt schon darum zu kümmern!

Sind die Notariatskosten fix nach einer Gebührentabelle oder frei verhandelbar?
Gilt dafür auch die Wertreduzierung durch das Wohnrecht?, denn der Wert ist ja wohl die Grundlage der Gebühr?

Gruß vom hoffentlich lange Lebenden, der sich aber jetzt schon Gedanken macht.
Man weiß ja nie
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