ᐅ Grundstücksübertragung an Kinder
Erstellt am: 30.08.21 13:50
nordanney31.08.21 15:29
Höhlenmensch schrieb:
Wenn er selber das Objekt nutzt und es hätte z.B. 600Ts müsste er dann die 200 nicht versteuern?Wenn er erbt uns selbst einzieht, muss er gar nicht versteuern. Auch wenn das Haus € 5 Mio. Wert hat (maximal 200qm Wohnfläche - ansonsten fallen Steuern für die überschießende Fläche an). Eigennutzung dann 10 Jahre nötig.Höhlenmensch schrieb:
In Zusammenfassung ist es wohl das Beste, das Objekt komplett zu verschenken.
Infolge des Wohnrechts und des dadurch sinkenden Wertes könnte der Freibetragswert in Höhe von 400Ts gegebenenfalls unterschritten werden.Jep. (Oder Nießbrauch). Ich würde es aber formal verkaufen, da eine Schenkung im Pflegefall "rückabgewickelt" werden könnte (vereinfacht gesprochen).Höhlenmensch schrieb:
Sind die Notariatskosten fix nach einer Gebührentabelle oder frei verhandelbar?Sind fix.Höhlenmensch schrieb:
Gilt dafür auch die Wertreduzierung durch das Wohnrecht?, denn der Wert ist ja wohl die Grundlage der Gebühr?Entweder das Haus hat einen vollen Wert (ohne Belastung wie Wohnrecht), oder der Vertrag setzt sich aus zwei Werten zusammen (reduzierter Hauswert + korrespondierender Wert der Belastung).Höhlenmensch schrieb:
Gibt es Informationen über den durch das einschränkende Wohnrecht sinkenden Restwert (ca. in %)?Monatskaltmiete x Restlebenserwartung, abgezinst auf den heutigen Tag.k-man202131.08.21 15:53
Wir haben vermietete Wohnungen verschenkt und uns den Nießbrauch behalten. Dadurch haben unsere Kinder keine Kosten, keine Pflichten und die Miete bleibt für unsere Altersversorgung. Erst wenn der letzte von uns stirbt können sie frei verfügen. Hat für keinen irgendwelche Nachteile außer Notarkosten und hat keine Arbeit gemacht außer 2 Notarbesuchen. Der Nießbrauch senkt die Immobilienwerte erheblich.
Nachtrag: die Berechnung des Nießbrauchs von nordanney war bei uns genau so
Nachtrag: die Berechnung des Nießbrauchs von nordanney war bei uns genau so
RomeoZwo01.09.21 07:44
nordanney schrieb:
Monatskaltmiete x Restlebenserwartung, abgezinst auf den heutigen Tag.Uns so vereinfacht hat das FA das akzeptiert? Die Formel für den Nießbrauch, die ich kenne lautet:
Jahresreinertrag x Restlebenserwartung (aus Tabelle)
Jahresreinertrag ist der Rohertrag (also Nettokaltmiete) abzüglich der Bewirtschaftungskosten (Nicht umlagefähige Nebenkosten, Instandhaltungsrücklage, Mietausfallwagnis).
Bei Wohnrecht ist es ja oft so, dass dieses nach eine bestimmten "Nichtnutzungsdauer" entfällt. In den Standardverträgen oft 6 Monate. D.h. wenn der Rechteinhaber auszieht (Altersgerechte Wohnung, Pflegeheim) entfällt das Recht. Das kann ja theoretisch auch übermorgen sein und da würde sich dann ja ein schönes Steuersparmodell ergeben.
nordanney01.09.21 08:07
RomeoZwo schrieb:
Formel für den Nießbrauch,Nießbrauch ist auch anders als das angedachte Wohnrecht. Das stimmt.Höhlenmensch01.09.21 18:50
Danke erst mal, werde mal nachposten, wie es gelaufen ist.
Man sollte sich ja rechtzeitig Gedanken machen, um es der nächsten Generation
eventuell etwas leichter zu machen.
Auf die kommt sowieso noch einiges zu.........
Auch wenn Kritik hier nicht gerne gesehen wird, sei es trotzdem mal angemerkt,
dass es an sich skandalös ist, wie die Politik zusieht und zugesehen hat, wie die Preise
ins astronomische hochgelaufen sind.
Deshalb wage ich noch den Ausspruch eines unserer "führenden" Politiker zu zitieren:
"wir stehen dafür ein, dass sich zukünftig auch ein Arbeitnehmer ein kleines Häuschen
leisten kann" 🤨 ...dabei lächelte er mal wieder--taktvoll nenne ich dessen Namen mal nicht!
Gruß an alle, die ebenfalls dabei lächeln können...... 😉
Man sollte sich ja rechtzeitig Gedanken machen, um es der nächsten Generation
eventuell etwas leichter zu machen.
Auf die kommt sowieso noch einiges zu.........
Auch wenn Kritik hier nicht gerne gesehen wird, sei es trotzdem mal angemerkt,
dass es an sich skandalös ist, wie die Politik zusieht und zugesehen hat, wie die Preise
ins astronomische hochgelaufen sind.
Deshalb wage ich noch den Ausspruch eines unserer "führenden" Politiker zu zitieren:
"wir stehen dafür ein, dass sich zukünftig auch ein Arbeitnehmer ein kleines Häuschen
leisten kann" 🤨 ...dabei lächelte er mal wieder--taktvoll nenne ich dessen Namen mal nicht!
Gruß an alle, die ebenfalls dabei lächeln können...... 😉
nordanney01.09.21 22:03
Höhlenmensch schrieb:
Auch wenn Kritik hier nicht gerne gesehen wird, sei es trotzdem mal angemerkt,
dass es an sich skandalös ist, wie die Politik zusieht und zugesehen hat, wie die Preise
ins astronomische hochgelaufen sind.Ehrlich gesagt, liegt es zu einem sehr großen Teil a) an den gestiegenen Bodenpreisen und b) an den Wünschen der Bauherren. Wo früher die 100-120qm standen, müssen es heute eher 150-160qm (gerne noch + X) sein, Grundstück reichen nicht die 250qm für die Doppelhaushälfte, sondern freistehend auf mindestens 600qm.Tatsächlich kann man kostengünstig sein Häuschen mit Garten bekommen. Da sind Preise (wenn ist nicht unbedingt die Hauptstädte oder Metropolen sein müssen) von T€ 220-250 fürs komplette Haus mit Grundstück problemlos möglich. Bauträgerobjekte mit "von der Stange" Häusern.
Davon abgesehen, hat die Politik nicht nur zugesehen, sondern die Preisspirale auch noch mit unsäglichen Förderungen gepuscht. KfW und Baukindergeld sind unnötige Instrumente, die mindestens 1:1 in die Preise geflossen sind. Insofern hast Du Recht, dass die Politik nicht gut aussieht.
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