ᐅ Grundstücksteilung Vorgehen
Erstellt am: 11.04.2016 23:34
Baumhauser 26.04.2016 19:32
Danke, Nordanney,
aber wieso bauen wir nicht mit einem Bauträgen? (Baumeister-Haus ist vorgesehen)
Grüße
Baumhauser
aber wieso bauen wir nicht mit einem Bauträgen? (Baumeister-Haus ist vorgesehen)
Grüße
Baumhauser
nordanney 26.04.2016 20:15
Ein Bauträger verkauft Dir ein (noch zu bauendes) Haus inkl. des Grundstücks.
Da das Grundstück Euch schon gehört, baut Ihr mit einem ganz normalen Bauunternehmen (Generalunternehmer-/übernehmer).
Da das Grundstück Euch schon gehört, baut Ihr mit einem ganz normalen Bauunternehmen (Generalunternehmer-/übernehmer).
Baumhauser 30.04.2016 10:47
Allen, die mir geantwortet haben: Vielen Dank!
Ich war inzwischen bei einem Notar:
1.) Alle Hinweise wurden bestätigt.(Lob für hohe Sachkunde!)
(Grundbücher: Eheleute-Grundbuch bleibt "verkleinert" bestehen, Sohn erhält neues Grundbuch; die WEG bekommt kein Grundbuch)
2.) nur für überbaute Grundstücksteile werden weitere Grundbücher angelegt (Garage)
3.) neu (für mich); Zauberwort: SONDERNUTZUNGSRECHT.
Das kann für Bauteilte (Außentreppe), Garten, Stellplatz, usw vereinbart werden.
(Es wird in der Nähe eine Siedlung mit 6 Doppelhäusern geplant, die insgesamt als ETW-Anlage verkauft wird. Alle Gärten werden durch Sondernutzungsrechte zugeordnet. In der Werbung wird auf Ersparnis der Vermessung hingewiesen).
Grüße
Baumhauser
Ich war inzwischen bei einem Notar:
1.) Alle Hinweise wurden bestätigt.(Lob für hohe Sachkunde!)
(Grundbücher: Eheleute-Grundbuch bleibt "verkleinert" bestehen, Sohn erhält neues Grundbuch; die WEG bekommt kein Grundbuch)
2.) nur für überbaute Grundstücksteile werden weitere Grundbücher angelegt (Garage)
3.) neu (für mich); Zauberwort: SONDERNUTZUNGSRECHT.
Das kann für Bauteilte (Außentreppe), Garten, Stellplatz, usw vereinbart werden.
(Es wird in der Nähe eine Siedlung mit 6 Doppelhäusern geplant, die insgesamt als ETW-Anlage verkauft wird. Alle Gärten werden durch Sondernutzungsrechte zugeordnet. In der Werbung wird auf Ersparnis der Vermessung hingewiesen).
Grüße
Baumhauser
DG 30.04.2016 11:16
Baumhauser schrieb:
In der Werbung wird auf Ersparnis der Vermessung hingewiesen.Ok, aber wird in der Werbung auch auf die Nachteile dieser Konstellation hingewiesen?
MfG
Dirk Grafe
Baumhauser 01.05.2016 12:15
Hallo Dirk,
danke für Deinen Hinweis. Nein, nur von Ersparnissen bei Grundbuch, Notar, Vermesser ist die Rede.
Welche Nachteile könnten das sein? Ich selbst will auch Grundstücksteile (Garten, Mülleimerstellpätze usw) per Sondernutzungsrechte zuteilen.
Mit Maigrüßen
Baumhäuser
danke für Deinen Hinweis. Nein, nur von Ersparnissen bei Grundbuch, Notar, Vermesser ist die Rede.
Welche Nachteile könnten das sein? Ich selbst will auch Grundstücksteile (Garten, Mülleimerstellpätze usw) per Sondernutzungsrechte zuteilen.
Mit Maigrüßen
Baumhäuser
DG 01.05.2016 19:51
Ganz einfach. Wenn Dir das Grundstück allein gehört, kannst Du damit machen, was Du willst. Wenn es Dir zusammen mit anderen gehört, sind Deine Rechte zumindest eingeschränkt. In der WEG reicht ein "Spezialagent" und Du hast 30 Jahre Spaß, denn alles bauliche muss zusammen entschieden werden, selbst wenn Du (wie zB bei der 6er-Konstellation als Erster in der Reihe mit dem Zaun vom Sechsten) gar nicht direkt betroffen bist.
Das perfide ist - Du kennst die Eigentümerzusammensetzung beim Kauf gar nicht und hast auch keinen Einfluss darauf, wer sich da ggflls. durch Eigentumswechsel "einkauft".
Als Vermesser kann man das getrost so laufen lassen. Wenn aus dem 6er später dann doch mal Grundstücke rausgetrennt werden, weil's nicht mehr funktioniert, ist das definitiv teurer, als wenn man das direkt vor Baubeginn ordentlich trennt. Ganz doof wird's, wenn die Teilung gar nicht mehr möglich ist.
Kostenersparnis beim Notar/Grundbuch kann ich mir ehrlich gesagt auch kaum vorstellen, ist aber möglich, will ich nicht ausschließen. Nur ist es ja so, dass durch die nicht vorhandene Teilung mehr Grundstücke, Eigentümer und damit Rechte miteinander verwoben und gegenseitig gesichert werden müssen.
Die Teilungskosten kann man ohne Kenntnis des Zuschnittes nicht exakt beziffern, aber gerade bei mehreren Grundstücken sinken die Kosten schnell auf ein erträgliches Maß. Dafür hat man dann separat Ruhe.
MfG
Dirk Grafe
Das perfide ist - Du kennst die Eigentümerzusammensetzung beim Kauf gar nicht und hast auch keinen Einfluss darauf, wer sich da ggflls. durch Eigentumswechsel "einkauft".
Als Vermesser kann man das getrost so laufen lassen. Wenn aus dem 6er später dann doch mal Grundstücke rausgetrennt werden, weil's nicht mehr funktioniert, ist das definitiv teurer, als wenn man das direkt vor Baubeginn ordentlich trennt. Ganz doof wird's, wenn die Teilung gar nicht mehr möglich ist.
Kostenersparnis beim Notar/Grundbuch kann ich mir ehrlich gesagt auch kaum vorstellen, ist aber möglich, will ich nicht ausschließen. Nur ist es ja so, dass durch die nicht vorhandene Teilung mehr Grundstücke, Eigentümer und damit Rechte miteinander verwoben und gegenseitig gesichert werden müssen.
Die Teilungskosten kann man ohne Kenntnis des Zuschnittes nicht exakt beziffern, aber gerade bei mehreren Grundstücken sinken die Kosten schnell auf ein erträgliches Maß. Dafür hat man dann separat Ruhe.
MfG
Dirk Grafe
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