ᐅ Grundstücksteilung Vorgehen
Erstellt am: 11.04.2016 23:34
BauFab 11.04.2016 23:34
Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe auf Anhieb keinen passenden Thread zu meinem Anliegen gefunden.
Wenn es diesen schon gibt, bitte ich um Entschuldigung. Dann bitte einfach auf den Link verweisen
Wir haben die Möglichkeit ein 500 qm großes Grundstück in NRW zu kaufen. Dieses möchten wir allerdings teilen und dann jeweils eine Doppelhaushälfte darauf bauen. Nun würden wir allerdings vorm Kauf das Grundstück geteilt haben, damit jede Partei direkt nur seine Hälfte bezahlen muss.
Wie gehen wir hier vor? Muss dann die jetzige Eigentümerin die Grundstücksteilung beantragen oder wie würde das gehen? SIe sagte uns nur das es grundsätzlich möglich eine Doppelhaushälfte auf dem Grundstück zu bauen. Mehr Infos hatte sie noch nicht.
Welche Kosten kommen hier noch zusätzlich zur Grunderwerbsteuer auf uns zu?
Wir sind leider erst ganz am Anfang unserer Suche uns haben nicht so viel Ahnung. Aber das wollen wir jetzt ändern Ich hoffe es kann uns hier jemand einpaar Infos geben.
Vielen Dank!
BauFab
ich bin neu hier und habe auf Anhieb keinen passenden Thread zu meinem Anliegen gefunden.
Wenn es diesen schon gibt, bitte ich um Entschuldigung. Dann bitte einfach auf den Link verweisen
Wir haben die Möglichkeit ein 500 qm großes Grundstück in NRW zu kaufen. Dieses möchten wir allerdings teilen und dann jeweils eine Doppelhaushälfte darauf bauen. Nun würden wir allerdings vorm Kauf das Grundstück geteilt haben, damit jede Partei direkt nur seine Hälfte bezahlen muss.
Wie gehen wir hier vor? Muss dann die jetzige Eigentümerin die Grundstücksteilung beantragen oder wie würde das gehen? SIe sagte uns nur das es grundsätzlich möglich eine Doppelhaushälfte auf dem Grundstück zu bauen. Mehr Infos hatte sie noch nicht.
Welche Kosten kommen hier noch zusätzlich zur Grunderwerbsteuer auf uns zu?
Wir sind leider erst ganz am Anfang unserer Suche uns haben nicht so viel Ahnung. Aber das wollen wir jetzt ändern Ich hoffe es kann uns hier jemand einpaar Infos geben.
Vielen Dank!
BauFab
Baumhaus.Bau 12.04.2016 09:37
Hallo BauFab,
ich kann dir nur sagen, wie es bei uns war.
Wir haben jemanden gefunden, der einen Teil seines Grundstückes verkaufen wollte. Aus ca. 3000 m² haben wir ca. 500m² bekommen. Die Kosten sollten wir natürlich übernehmen
Vom Vorgehen war es so:
Wir haben mit dem Notar einen Kaufvertrag aufgesetzt, in dem Stand, dass das Grundstück nach Kaufunterschrift geteilt werden muss. Dies haben wir mit einer Zeichnung unterschrieben. Somit hatten wir das noch nicht vermessene Grundstück gekauft.
Anschließend haben wir ein Vermessungsbüro beauftragt, die Grundstücksteilung vorzunehmen und neu ein zumessen. Der Vermesser hat dann alles Weitere in die Wege geleitet, das Grundstück vermessen, neue Pläne erstellt, Grenzsteine gesetzt und dem Katasteramt Bescheid gegeben.
Bei uns flatterten dann "nur" noch die Rechnungen ins Haus.
Ich weiß es nicht mehr ganz genau, aber ich denke, dass wir ca. 2.000 - 3.000 € für den ganzen Kram bezahlt haben.
ich kann dir nur sagen, wie es bei uns war.
Wir haben jemanden gefunden, der einen Teil seines Grundstückes verkaufen wollte. Aus ca. 3000 m² haben wir ca. 500m² bekommen. Die Kosten sollten wir natürlich übernehmen
Vom Vorgehen war es so:
Wir haben mit dem Notar einen Kaufvertrag aufgesetzt, in dem Stand, dass das Grundstück nach Kaufunterschrift geteilt werden muss. Dies haben wir mit einer Zeichnung unterschrieben. Somit hatten wir das noch nicht vermessene Grundstück gekauft.
Anschließend haben wir ein Vermessungsbüro beauftragt, die Grundstücksteilung vorzunehmen und neu ein zumessen. Der Vermesser hat dann alles Weitere in die Wege geleitet, das Grundstück vermessen, neue Pläne erstellt, Grenzsteine gesetzt und dem Katasteramt Bescheid gegeben.
Bei uns flatterten dann "nur" noch die Rechnungen ins Haus.
Ich weiß es nicht mehr ganz genau, aber ich denke, dass wir ca. 2.000 - 3.000 € für den ganzen Kram bezahlt haben.
DG 12.04.2016 10:45
Hallo BauFab,
Die Teilung kann von den Erwerbern beantragt werden, allerdings muss der jetzige/aktuelle Grundstückseigentümer die neue Grenze in der Grenzniederschrift anerkennen, da es sich zu diesem Zeitpunkt noch um sein Grundstück handelt. Kostenübernahme und Beauftragung kann also durch Euch geschehen, dennoch kann der Eigentümer nicht umgangen werden.
Die Teilungskosten und die Kosten für die Übernahme ins Kataster. Die Kosten sind abhängig vom Bodenrichtwert, der Größe (hier bekannt, jeweils 250m²) und der zu untersuchenden Altgrenze(n). Ich gehe davon aus, dass das 500m²-Grundstück schon existiert oder muss das auch erst noch gebildet werden?
Wie auch immer - Du kannst Dir von einer beliebigen Vermessungsstelle (Katasteramt oder öffentlich bestellter Vermessungsingenieur) eine Kostenaufstellung anfertigen lassen, müsste überall auf den Cent das Gleiche rauskommen. Dazu einfach in einen aktuellen Katasterkartenauszug die neue(n) Grenze(n) einzeichnen und an die Vermessungsstelle(n) schicken. Ganz grob dürften die Kosten sich um ca. 2T€ bewegen, kann man aber ohne Karte und o.g. Informationen nicht korrekt angeben.
MfG
Dirk Grafe
BauFab schrieb:
Wir haben die Möglichkeit ein 500 qm großes Grundstück in NRW zu kaufen. Dieses möchten wir allerdings teilen und dann jeweils eine Doppelhaushälfte darauf bauen. Nun würden wir allerdings vorm Kauf das Grundstück geteilt haben, damit jede Partei direkt nur seine Hälfte bezahlen muss.
Wie gehen wir hier vor? Muss dann die jetzige Eigentümerin die Grundstücksteilung beantragen oder wie würde das gehen?
Die Teilung kann von den Erwerbern beantragt werden, allerdings muss der jetzige/aktuelle Grundstückseigentümer die neue Grenze in der Grenzniederschrift anerkennen, da es sich zu diesem Zeitpunkt noch um sein Grundstück handelt. Kostenübernahme und Beauftragung kann also durch Euch geschehen, dennoch kann der Eigentümer nicht umgangen werden.
SIe sagte uns nur das es grundsätzlich möglich eine Doppelhaushälfte auf dem Grundstück zu bauen. Mehr Infos hatte sie noch nicht.
Welche Kosten kommen hier noch zusätzlich zur Grunderwerbsteuer auf uns zu?
Die Teilungskosten und die Kosten für die Übernahme ins Kataster. Die Kosten sind abhängig vom Bodenrichtwert, der Größe (hier bekannt, jeweils 250m²) und der zu untersuchenden Altgrenze(n). Ich gehe davon aus, dass das 500m²-Grundstück schon existiert oder muss das auch erst noch gebildet werden?
Wie auch immer - Du kannst Dir von einer beliebigen Vermessungsstelle (Katasteramt oder öffentlich bestellter Vermessungsingenieur) eine Kostenaufstellung anfertigen lassen, müsste überall auf den Cent das Gleiche rauskommen. Dazu einfach in einen aktuellen Katasterkartenauszug die neue(n) Grenze(n) einzeichnen und an die Vermessungsstelle(n) schicken. Ganz grob dürften die Kosten sich um ca. 2T€ bewegen, kann man aber ohne Karte und o.g. Informationen nicht korrekt angeben.
MfG
Dirk Grafe
BauFab 14.04.2016 09:22
Vielen Dank für die guten Informationen!
Gruß
BauFab
Gruß
BauFab
ypg 14.04.2016 11:49
Darf das Grundstück denn reell geteilt werden?
Es liest sich so, dass die Eigentümerin ein Teil ihres Grundstückes, nämlich 500 qm verkaufen darf, eine Voranfrage nach einem DH verlief positiv.
Bei ländlichen Strukturen gibt es eine Mindestgröße eines Baugrundstückes - bei uns zB gibt es kein Grundstück unter 650 qm, für DH gibt es dann eine ideelle Teilung. Wie sieht es dann aus ?
Es liest sich so, dass die Eigentümerin ein Teil ihres Grundstückes, nämlich 500 qm verkaufen darf, eine Voranfrage nach einem DH verlief positiv.
Bei ländlichen Strukturen gibt es eine Mindestgröße eines Baugrundstückes - bei uns zB gibt es kein Grundstück unter 650 qm, für DH gibt es dann eine ideelle Teilung. Wie sieht es dann aus ?
DG 14.04.2016 15:20
Das muss man vorher prüfen. Die Teilung selbst geht bei einem unbebauten Flurstück ohne Prüfung durch das Bauamt zum Katasteramt und die neu entstandenen Flurstücke können dann selbstverständlich einzeln übertragen werden. Ob sie im Rahmen eines etwaigen B-Plans noch bebaubar sind, ist davon unabhängig. Es ist schließlich nicht verboten, zwei Gartenlandgrundstücke zu veräußern/handeln.
Sinnvollerweise klärt man das im vorliegenden Fall vorab mit AR und Bauamt bzw. stellt den Bauantrag für das DH mit der neu geplanten Grenze im Lageplan dar und bezieht sämtliche Berechnungen (Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl) auf die neue Fläche, hier also 250m².
Von der Größe her ist das aber möglich, iirc lag das kleinste Grundstück für eine Doppelhaushälfte, das uns so untergekommen ist, bei ca. 180m².
Zum Thema Realteilung sei auch angemerkt, dass eine Teilung unter Auflagen und Mitwirkung des Bauamtes _immer_ möglich ist und sei die Grenzziehung auch noch so abstrus. Wenn das Bauamt eine (vorhabenbezogene) Vereinigungsbaulast rausrückt, dann kann man das Flurstück eines Einfamilienhaus im Zickzack durchs Wohnzimmer teilen und das Gäste-WC als Inselflurstück einer Eigentümergemeinschaft in Timbuktu übertragen.
Das (bauordnungs-)rechtliche Chaos, dass sich daraus ergibt, steht nur idR in keinem Aufwand zum Nutzen. Erst wenn der Nutzen den Aufwand rechtfertigt/übersteigt und die o.g. Lösung die ultima ratio ist, kann man auf die Mitwirkung des Bauamtes hoffen.
Auf größeren Gewerbeflächen kommt das häufiger vor. Da laufen die Eigentums- und/oder Flurstücksgrenzen kreuz und quer durch die Gebäude, kann aber rechtlich völlig korrekt sein.
MfG
Dirk Grafe
Sinnvollerweise klärt man das im vorliegenden Fall vorab mit AR und Bauamt bzw. stellt den Bauantrag für das DH mit der neu geplanten Grenze im Lageplan dar und bezieht sämtliche Berechnungen (Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl) auf die neue Fläche, hier also 250m².
Von der Größe her ist das aber möglich, iirc lag das kleinste Grundstück für eine Doppelhaushälfte, das uns so untergekommen ist, bei ca. 180m².
Zum Thema Realteilung sei auch angemerkt, dass eine Teilung unter Auflagen und Mitwirkung des Bauamtes _immer_ möglich ist und sei die Grenzziehung auch noch so abstrus. Wenn das Bauamt eine (vorhabenbezogene) Vereinigungsbaulast rausrückt, dann kann man das Flurstück eines Einfamilienhaus im Zickzack durchs Wohnzimmer teilen und das Gäste-WC als Inselflurstück einer Eigentümergemeinschaft in Timbuktu übertragen.
Das (bauordnungs-)rechtliche Chaos, dass sich daraus ergibt, steht nur idR in keinem Aufwand zum Nutzen. Erst wenn der Nutzen den Aufwand rechtfertigt/übersteigt und die o.g. Lösung die ultima ratio ist, kann man auf die Mitwirkung des Bauamtes hoffen.
Auf größeren Gewerbeflächen kommt das häufiger vor. Da laufen die Eigentums- und/oder Flurstücksgrenzen kreuz und quer durch die Gebäude, kann aber rechtlich völlig korrekt sein.
MfG
Dirk Grafe
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