W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Bezahlt der Verkäufer die Vermessung der Grenzen oder der Käufer?


Erstellt am: 20.09.2017 07:36

baumann42 20.09.2017 09:32
eigenartig, wenn die Baufirma einfach baut ohne zu wissen wo die Grenze zum Nachbarn verläuft ? eine Neuvermessung trägt der Käufer

Evolith 20.09.2017 09:34
Die Baufirma bekommt vom Vermesser das Schnurgerüst gesetzt. Denen ist egal wo die Grenze verläuft

Bau-Schmidt 20.09.2017 09:44
Wenn du nicht explizit es geregelt hast dass andere die Kosten zu tragen haben zahlst du.

Egon12 20.09.2017 13:28
Im Kaufvertrag steht sinngemäß sicher, der Käufer erwirbt das Flurstück x, Flur y, Gemarkung z in dem Zustand der bei der Besichtigung festgestellt wurde.
Wenn da eben nicht festgestellt wurde, dass die Grenzabmarkung fehlt, trägt der Käufer die Kosten einer späteren Wiederherstellung.

Wenn es ein bereits neuzeitlich vermessenes Flurstück ist, sind die Koordinaten bekannt und das Vermessungsbüro, dass deine Absteckung vornimmt, ist nicht auf die Grenzsteine angewiesen.

Je nach Bundesland gibt es einen Abmarkungszwang, wenn die Grenzsteine weggekommen sind, müssen sie neu gesetzt werden.
-------------
unsere Grenzsteine wurden auch erst gesetzt als die angrenzenden Baustellen abgeschlossen waren.
In unserem Fall zahlte es tatsächlich der Verkäufer, weil wir das im Kaufvertrag so geregelt haben.

Lumpi_LE 20.09.2017 16:39
Vermessung ist Bauherrenaufgabe, wenn nicht anders vereinbart.
Ist halt die Frage ob du Bauherr bist.

Escroda 20.09.2017 20:14
Es gibt diverse Szenarien, wie Euer Grundstück entstanden sein könnte und demnach diverse Möglichkeiten, wer die Abmarkung bezahlen muss. Hier meine Vermutung:
Ihr habt in einem Neubaugebiet mit Bebauungsplan gebaut. Die Gemeinde hat ein Umlegungsverfahren durchgeführt. Ein oder mehrere Zuteilungsberechtigte haben ihre Grundstücke einer Firma (Bauträger?) verkauft, die die Grundstücke parzellieren ließ, um sie einzeln zu verkaufen (mit Haus?). Da unter o.g. Voraussetzungen ein Koordinatenkataster vorliegt und die Straßen noch nicht ausgebaut sind, wird die Abmarkung der Grenzen zurückgestellt, da die Grenzpunkte im Zuge der Straßenbauarbeiten nur schwer zu erhalten sind. Die Vermessungsstelle vollzieht die Teilung am PC, reicht sie beim Katasteramt ein und erhält ihre Gebühren nach Übernahme ins Kataster vom Auftraggeber (Verkäufer) mit der Verpflichtung, die Abmarkung spätestens nach Fertigstellung der Straße nachzuholen.
Sollte das für Euren Fall zutreffen und Ihr jetzt euren Zaun ziehen wollt und nicht wisst, wo die Grenze verläuft, erfragt beim Verkäufer (oder Katasteramt) die zuständige Vermessungsstelle und stellt einen Antrag auf Abmarkung. Sollte die Straße allerdings immer noch nicht ausgebaut sein und die Grenzpunkte verloren gehen und Ihr könnt nicht beweisen, wer dafür verantwortlich ist, müsstet Ihr die erneute Abmarkung zahlen, sofern Ihr sie dann noch benötigt.
abmarkunggrenzsteinekaufvertragflurstückgrundstückegrenzpunktevermessungsstellekatasteramt