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ᐅ Grundstücksteilung - Hausverkauf + Hausbau auf neuem Grundstück


Erstellt am: 30.06.24 17:35

ypg02.07.24 09:13
FabianBW schrieb:

Das ist lediglich ein Schuppen und kein Wohnraum.
Egal, ob Garage oder Schuppen. Es ist ein Nebengebäude - von Aufenthaltsraum schrieb ich nichts und hat die Landesbauordnung auch keine 9-/12-Meter-Regelung.
hanghaus202304.07.24 11:03
Wenn die Bebauung in 2. Reihe erlaubt wird, dann geht es mMn so.


Luftbild eines Grundstücks mit blauen Gebäudeflächen und Grenzlinien; Maße 14,5 m und 9,7 m.
hanghaus202304.07.24 11:27
Ich habe mal auf die Abstandsregel der Landesbauordnung BW angepasst. BY 3m BW 2,5m


Luftbild: Grundstück mit Haus, Carport/Garage, Grenzlinien und Maßen.
FabianBW04.07.24 15:22
hanghaus2023 schrieb:

Ich habe mal auf die Abstandsregel der Landesbauordnung BW angepasst. BY 3m BW 2,5m

grundstuecksteilung-hausverkauf-hausbau-auf-neuem-grundstueck-665477-1.png
Vielen Dank! Grundsätzlich könnte ich mir das so vorstellen. Dann werde ich bei der Gemeinde anfragen, ob eine Bebauung in zweiter Reihe erlaubt ist.
FabianBW04.07.24 15:41
hanghaus2023 schrieb:

Ich habe mal auf die Abstandsregel der Landesbauordnung BW angepasst. BY 3m BW 2,5m

grundstuecksteilung-hausverkauf-hausbau-auf-neuem-grundstueck-665477-1.png
Noch eine Frage: Wäre es mir erlaubt, die Grundstücksgrenze rechts des alten Hauses etwas nach links zu versetzen, damit ich auf meinem „neuen“ Grundstück einen etwas größeren Garten habe?
hanghaus202308.07.24 13:46
FabianBW schrieb:

Noch eine Frage: Wäre es mir erlaubt, die Grundstücksgrenze rechts des alten Hauses etwas nach links zu versetzen, damit ich auf meinem „neuen“ Grundstück einen etwas größeren Garten habe?
Die Landesbauordnung BW sagt mind. 2,5 m Abstand. Da kannst das Bauamt fragen. Aber ich sehe da keinen Grund den Abstand nicht einhalten zu müssen.
landesbauordnungbebauung