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ᐅ Grundstücksteilung bei- bzw. nach dem Kauf?


Erstellt am: 26.07.17 15:55

Rob110726.07.17 15:55
Hallo liebes Forum,

ich würde gern eure Hilfe einholen.
Meine Partnerin und ich planen, ein voll erschlossenes Grundstück (739qm) mit einer Baugenehmigung aus dem Jahr 1995 zusammen mit einem Freund und seiner Frau zu kaufen. Auf das Grundstück möchte jede Partei eine Doppelhaushälfte bauen. Aktuell lässt die Baugenehmigung eine Baufläche von 300qm zu. Eine neue Bauvoranfrage des Eigentümers ist noch beim
Bauamt in Bearbeitung.

Das Grundstück liegt am Bodensee und ist damit ein (hoffentlich) kleiner Glücksgriff, da Bauland dort extreme Mangelware und unheimlich teuer ist.

Geplant ist, dass Grundstück schon während, bzw. gleich nach dem Kauf zu teilen. Im Moment besteht das Grundstück aus einem Flurstück.
Geplant ist eine Realteilung, damit jede Partei sein eigenes Flurstück erhält und allein im Grundbuch steht.

Hierzu die Frage. Die Möglichkeit, das Grundstück so zu teilen, kann ich beim örtlichen Bauamt erfragen, oder?

Sollte es die Möglichkeit nicht bestehen, kann man das Grundstück ja noch Ideal Aufteilen.
Hat jemand von euch damit Erfahrungen gemacht und kann mir sagen, wie diese Aufteilung in der Praxis aussieht?
So wie ich es bisher verstanden hab, stehen alle Miteigentümer dann im Grundbuch und man klärt im Kaufvertrag die "Grenzen" des Grundstücks auf?

Kann man dann trotzdem noch unabhängig von der anderen Partei anfangen zu bauen, oder muss alles zusammen abgeklärt werden?

Sorry, aber mit dem Thema tu ich mich ein wenig schwer.

Danke vorab.

Lg
toxicmolotof26.07.17 16:59
Die damalige Baugenehmigung ist jedenfalls hinfällig und das Papier nicht wert auf dem es steht. Es kann allenfalls eine Orientierung geben, was mal erlaubt gewesen ist, anno 1995.

Besteht ein Bebauungsplan oder wonach richtet sich die Bebauungsmöglichkeit?

Manchmal lassen sich Grundstücke nicht! teilen, das solltet ihr (ggf.. gegen Geld) prüfen lassen und dabei immer den Bezug zur geplanten Bebauung erkennen lassen.
Rob110726.07.17 18:03
Also wenn das Grundstück geteilt wird, ist die Baugenehmigung hinfällig???
Es gibt einen Bebauungsplan. Und wie gesagt, die Baugenehmigung von früher besagt, dass 300qm bebaut werden können.
Escroda26.07.17 18:42
Rob1107 schrieb:
Also wenn das Grundstück geteilt wird, ist die Baugenehmigung hinfällig???
Die Geltungsdauer einer Baugenehmigung ist beschränkt (§62 Bauordnung BW), aktuell auf drei Jahre. Vermutlich war das auch 1995 so.
Rob1107 schrieb:
Es gibt einen Bebauungsplan.
Wann wurde der rechtskräftig? Setzt dieser Mindestgrößen für die Baugrundstücke fest? Beschränkt er die Anzahl der Wohneinheiten?
Rob1107 schrieb:
Eine neue Bauvoranfrage des Eigentümers ist noch beim
Bauamt in Bearbeitung.
Die beinhaltet eine Bebauung mit zwei Doppelhaushälften?
Rob1107 schrieb:
Die Möglichkeit, das Grundstück so zu teilen, kann ich beim örtlichen Bauamt erfragen, oder?
Ja. Wenn das Grundstück unbebaut ist und keine o.g. Festsetzung besteht, sollte das kein Problem sein.
Rob1107 schrieb:
Kann man dann trotzdem noch unabhängig von der anderen Partei anfangen zu bauen, oder muss alles zusammen abgeklärt werden?
Das Haus wird wie eine Eigentumswohnung behandelt. Es gibt eine Eigentümergemeinschaft, die in baurechtlichen Angelegenheiten immer gemeinsam entscheidet.
toxicmolotof26.07.17 23:33
Kläre erst mal die nun aufgeworfenen Fragen, danach kann man sich damit beschäftigen was das Thema was wäre wenn...
Rob110703.08.17 21:07
Guten Abend liebes Forum,

zwischenzeitlich konnte ich mit dem Bauamt klären, dass das Grundstück unter die Realteilung fallen wird wir somit zwei separate Flurstücke erstellen können. Eine Doppelhaushälfte kann auch auf dem Grundstücken gebaut werden. Einen Bebauungsplan gibt es für das Flurstück, welcher offene Bauweise zulässt.

Könnt ihr mir erklären, wie die Realteilung jetzt in der Praxis aussieht?
Beide Parteien treffen sich mit dem Eigentümer beim Notar und vereinbaren im Kaufvertrag, dass das Grundstück im Zuge des Verkaufs neu vermessen und geteilt wird, oder wie kann ich mir das vorstellen?
Sind dann vorerst alle zwei Parteien im Grundbuch vermerkt, solange bis das Grundstück geteilt wird? Und wer bekommt denn dann den Grundsteuerbescheid?

Danke vorab für eure Infos.

Liebe Grüße
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