Grundstücksteilung bei- bzw. nach dem Kauf?

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Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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Nordlys

Nordlys

Verkäufer verkauft Teil,a an Meier,Teil b an Müller. Welches Teil wie gross ist, klärt Skizze im Notarvertrag, Anhang. Im Vertrag sollte stehen, dass der Verkäufer die Vermessung und Teilung beauftragt. Nicht die Käufer, sonst ist der Vermessungspreis noch mit Grunderwerbsteuer belegt. Ihr könnt es dem Verkäufer ja hintenrum erstatten.
Umschreibung erfolgt erst nach erfolgter Vermessung und Teilung.
Solange nur Auflassung.
Am besten alles bei einem Notar und bei einem Termin.
Karsten
 
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Rob1107

Verkäufer verkauft Teil,a an Meier,Teil b an Müller. Welches Teil wie gross ist, klärt Skizze im Notarvertrag, Anhang. Im Vertrag sollte stehen, dass der Verkäufer die Vermessung und Teilung beauftragt. Nicht die Käufer, sonst ist der Vermessungspreis noch mit Grunderwerbsteuer belegt. Ihr könnt es dem Verkäufer ja hintenrum erstatten.
Umschreibung erfolgt erst nach erfolgter Vermessung und Teilung.
Solange nur Auflassung.
Am besten alles bei einem Notar und bei einem Termin.
Karsten
Hallo Karsten, danke für die schnelle Antwort.

Und wie läuft dann die Verteilung der Kaufnebenkosten ab? Maßgeblich sind ja sicherlich die Zahlen im Kaufvertrag? Wenn im KV steht, Partei A kauft zu 150.000€ und Partei B zu 150.000€ werden auf diese beiden Summen die Kaufnebenkosten gerechnet und gehen beiden Parteien separat zu? Ist das so richtig?
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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