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ᐅ Grundstückskauf - Bauland - Gartenland?


Erstellt am: 16.10.17 20:29

D
donnerhugo
19.10.17 17:35
1200 Euro ist leider tatsächlich der BRW.

Es gehen teilweise die kleineren Grundstücke in der Gegend für deutlich mehr weg. Ist die Schallgrenze für die Käufer scheinbar recht ähnlich. Die Gesamtsumme inkl Hausbau steht im Visier. Daher werden hier die Grundstücke zerteilt wo es nur geht. Dieses Grundstück wiederum ist nicht teilbar. Und der Hang betrifft das gesamt Grundstück. Das Haus darauf selber wäre 60er Jahre und an sich abzureissen.

Über SInn und Unsinn in so einer Gegend etwas zu suchen weiß ich. Ich habe mir das auch anders vorgestellt.

Nehmen wir an, wegen Hanglage und schlechter bebaubarkeit ungünstiger Schnitt würde ein Abzug angelegt werden - wie hoch wäre dieser so in der Regel?

Immerhin wäre 1300 qm Rechteckig 70/30 Verhältnis und Parzellierbar zB in 3 einzelgrundstücke ein ganz anderer Ausgangspunkt.
Dann wären (bei den bereits krassen) BRW ein Aufschlag sogar aus meiner Sicht fair.
Zahlt man 1.5 Mio teilt das Grundstück in 3 hat jeder 500 T für sein 430 qm Grundstück gezahlt und stellt für insgesamt mit Boden dann 1 Mio ein Haus darauf.

In diesem Fall aber scheidet jegliche Teilbarkeit aus, da wie gesagt Hanglage und am unteren Ende Übergang in Naturschutzgebiet.

Ich habe noch kein Angebot von dem Verkäufer. Bereite mich gerade darauf noch vor.


Grüße
A
Alex85
19.10.17 20:31
Deine Rechnung ist etwas verkürzt, da man aus "1.5 Mio € Grundstück" nicht "3x500T€ Grundstücke" macht. Teilung kostet Geld, Aufwand, Zeit. Zuwegung für die hintenliegenden Grundstücke kostet Fläche und muss angelegt werden, lange Leitungen/Kanäle kosten Geld (Erschließung). Einfach mal teilen und verticken is auch nicht, das Amt redet auch noch mit.

Wenn das so nen langer Schlauch mit Hang ist, zieh halt 10% ab. Ob der Opa da das einsieht oder einfach auf den Nächsten wartet, der das Geldsäckel öffnet, wirst du wohl verkraften müssen. Makler würden es Liebhaberobjekt nennen
E
Escroda
20.10.17 07:20
donnerhugo schrieb:
Nehmen wir an, wegen Hanglage und schlechter bebaubarkeit ungünstiger Schnitt würde ein Abzug angelegt werden - wie hoch wäre dieser so in der Regel?
"Herr Doktor, niemand hört mir zu!" - "Der nächste bitte!" Bei der von Dir beschriebenen Marktlage sind BRW für die Tonne. Du musst wissen, was Dir das Grundstück wert ist.
Du musst nicht mit uns verhandeln, sondern mit dem Verkäufer. Setz' Dir eine Schmerzgrenze und fang' mit 500m² Bauland und 800m² Gartenland an. Wenn der Verkäufer Dir dann einen Vogel zeigt, geh' bis zum Limit und Schluss ist.
D
derSteph
27.10.17 19:57
donnerhugo schrieb:


Ich habe noch kein Angebot von dem Verkäufer. Bereite mich gerade darauf noch vor.


Grüße

Aus Interesse: schon was bekommen?
W
Winniefred
07.11.17 13:11
Du kannst bei der Gemeinde Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen. Dort ist eingezeichnet welches Stück Land für was vorgesehen ist. Ein Flurstück kann durchaus mehrere Arten von Flächennutzung haben.
Wir haben damals einfach erst mal bei der Stadt angerufen und konnten dann mit einem Termin Einsicht bekommen. Wir wollten damals einen Pferdestall bauen, da war die Art der vorgesehenen Nutzung auch elementar. Wir mussten nur darlegen warum wir Einsicht wollten und dann war das kein Problem. Ihr habt ja auch ein berechtigtes Interesse an dieser Information.
E
Escroda
07.11.17 13:43
Der Flächennutzungsplan ist ein öffentliches Dokument. Für die Einsichtnahme braucht es kein berechtigtes Interesse. Wenn die Mitarbeiter das verlangt haben, hast Du sie wahrscheinlich bei der Kaffeepause gestört.
Im Übrigen zählt der Flächennutzungsplan zur vorbereitenden Bauleitplanung. Hier gibt es aber schon eine verbindliche Bauleitplanung durch einen rechtskräftigen Bebauungsplan, der schon viel differenzierter und genauer die Nutzungsmöglichkeiten der Grundstücksflächen regelt.

Aber auch diese Erkenntnisse führen nicht zu einem verbindlichen Kaufpreis, sondern nur das Gespräch mit dem Verkäufer.
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