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ᐅ Grundstück vorübergehend pachten


Erstellt am: 21.03.16 07:46

(andreas)21.03.16 09:47
Kleines Missverständnis mit dem "kaufen können". Ich dachte, das wäre finanziell gemeint gewesen. Es ging aber wohl eher darum, ob die Besitzer dann auch verkaufen. Dann muss ich dem zustimmen. Das muss auf alle Fälle vertraglich festgehalten sein, sonst spielen wir hier Lotterie.
Das mit dem Mittelzufluss ist ein interessanter Aspekt. Das werde ich versuchen vor dem Termin mit dem Steuerberater bei den Verkäufern einzuspielen.
DG21.03.16 13:34
Hallo andreas,

das muss man auf jeden Fall mit einem RA/Steuerberater klären. Theoretisch ist es aber möglich, auf fremdem Grund zu bauen, kenne auch ein paar Fälle, wo das (vorübergehend) so gemacht wurde. Unter Fremden und vor allem bei Laien muss das aber über eine umfassende Beratung abgesichert werden, wobei ich aus dem Bauch raus sagen würde, dass das auch ohne komplizierten Erbpachtvertrag geht.

Man muss sich aber darüber im Klaren sein, dass man für die 4 Jahre baurechtlich als Eigentümergemeinschaft fungiert, d.h., bei allen baurechtlichen Belangen sind immer alle Eigentümer/Berechtigte zu berücksichtigen oder aber die jeweiligen Rechte und Pflichten sind vorab glasklar im Vertrag zu beschreiben.

MfG
Dirk Grafe
nordanney21.03.16 13:44
Dirk Grafe schrieb:
Theoretisch ist es aber möglich, auf fremdem Grund zu bauen, kenne auch ein paar Fälle, wo das (vorübergehend) so gemacht wurde.
Das ist auch praktisch möglich 😉 - finanziert allerdings keine Bank. Habe so ein Konstrukt - eigene Immobilie auf fremdem Grundstück - seit meiner Ausbildung vor 25 Jahre nur ein einziges Mal gesehen (war eine Kreditzusage ohne Sinn und Verstand, die eigentlich nicht hätte getroffen werden dürfen).
T2115021.03.16 14:05
nordanney schrieb:
Das ist auch praktisch möglich 😉 - finanziert allerdings keine Bank

Denke ich ebenfalls. Das ist eigentlich Harakiri.

Auch bei Erbpacht achtet die Bank auf eine genügend lange Restlaufzeit. Sprich auch die Bank wird keinen 4 Jahre Erbpacht-Vertrag akzeptieren.

Am besten wäre hier sicher, wie schon geschrieben:
a) Einigung über Kauf sofort, dazu muss man wissen, wie hoch die Zusatz-Belastung der jetzigen Eigentümer wäre, sprich wie man sich preislich einigt. Die Hürde erscheint mir aus dem Bauch heraus nicht unüberwindlich - nur weil der Steuerberater der Eigentümer was in in den Raum geworfen hat ("wäre besser,..."), kann man es aktuell ja nicht beziffern.
b) Kauf mit Zahlungsziel in 4 Jahren und Grundbuch-Eintrag sofort, wenn Mittelfluss relevant und nicht Eigentumsübertrag.

LG
Thorsten
DG21.03.16 14:35
nordanney schrieb:
Das ist auch praktisch möglich 😉 - finanziert allerdings keine Bank.

Kann ich mir kaum vorstellen, hat auch mit Harakiri wenig zu tun. Wenn sich zwei gewerbliche Eigentümer zwecks gegenseitiger Grundstücks- und Betriebsverbesserung einig sind, die Teilung aber aus verschiedenen Gründen eher ca. 1 Jahr dauert, dann baut der eine halt erst auf dem Grund des Nachbarn sein Objekt. Investitionssummen waren bei den beiden Sachen, die mir gerade einfallen im hohen 6-stelligen Bereich (Hühner-Stall und Biogasanlage). Ansonsten wird ab und an auf dem Grund der Eltern/Kinder gebaut und später geteilt.

Finanzierung ist da überhaupt kein Problem, weil ihr nämlich im Zweifel beide Schuldner am Wickel habt.

MfG
Dirk Grafe
nordanney21.03.16 15:01
Welcher Verkäufer stellt denn - ohne dass er das Grundstück verkauft hat - einem wildfremden Menschen sein Grundstück als Sicherheit zur Verfügung.
Der Bauherr schmeißt sich vor den Zug, der Grundstückseigentümer hat die Schulden an der Backe (zwar auch ein Haus, aber das will er ja nicht)!?

Du sprichst hier auf von zwei gewerblichen Eigentümern, ich sehe nur einen Eigentümer, nämlich den Grundstückseigentümer (der sein Grundstück noch nicht verkaufen kann/will). Außerdem geht es hier nicht um eine Teilung (eine Auflassungsvormerkung kann ja z.B. auch auf eine noch zu teilende Grundstücksfläche eingetragen werden, dann kann es auch mal mehrere Jahre dauern - ist ganz normal).
Bauen auf dem Grundstück der Eltern bzw. Kinder ist noch einmal eine ganz andere Geschichte, da wird auch eine Grundschuldzweckerklärung unproblematisch sein.

In der vom TE genannten Konstellation garantiere ich Dir, dass keine Bank ein Haus auf einem fremden Grundstück finanzieren wird, da der Verkäufer (der er ja noch gar nicht ist) niemals einen Grund sehen wird, für den Hausbauer zu haften.
grundstückseigentümersteuerberatervertragerbpachtteilung