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ᐅ Grundstück vorübergehend pachten


Erstellt am: 21.03.16 07:46

Payday21.03.16 17:21
und wozu diesen ganzen hickhack mit eventuellen sicherheitslücken und möglichen problemen bei der bank, kosten für den fachanwalt der einen erklärt ob und wie das ganze geht usw...

immer muss hier die komplizierte variante über anwälte und co laufen. als ob ihr daran verdienen wollt. es kann doch auch einfach gehen. und fragen kostet nichts beim jetzigen eigentümer, um welche steuerliche ersparnis es sich überhaupt handelt. wenn der verkauf theoereitsch möglich ist und es nur um euros geht, kann man sich ja die mehrkosten durch sofortkauf durchrechnen/prüfen usw und dann entscheiden, ob es einen diesen mehrpreis wert ist gegenüber anderen varianten.
DG21.03.16 18:16
nordanney schrieb:
Problem: Der Verkauf kann jetzt nicht erfolgen - sagt der TE. Damit ist Deine Argumentation hinfällig. Bei abgeschlossenem KV und eingetragener AV hat keine Bank Probleme, wenn die ETU erst viel später erfolgt - da hast Du völlig recht und das ist auch gelebte Praxis.

Was ist AV in dem Zusammenhang!?
Nein, dass passiert nicht oft. Ich schätze, dass ich meinem Leben schon tausende Finanzierungen bis zu einem Finanzierungsvolumen von EUR 250 Mio. gesehen habe (bei verschiedenen Banken). Bauen auf fremdem Grundstück (ohne Kaufvertrag dafür) habe ich ein einziges mal gesehen.

Hmm ... ich habe das jetzt allein in den letzten 2-3 Jahren mehrfach gesehen, erlebt. Ohne groß zu überlegen komme ich da sicher auf 5 Fälle!?

MfG
Dirk Grafe
lastdrop21.03.16 19:23
Auflassungsvormerkung?
T2115021.03.16 20:11
lastdrop schrieb:
Auflassungsvormerkung?

Wird nicht reichen zur Absicherung.

Interessantes Thema hier.

Wir reden aber nicht von Millionen, denke ich. Und auch nicht von Gewerbetreibenden. Sondern von zwei Privat-Leuten (siehe Eingangs-Thread).

Ungeachtet aller fiktiven und komplizierten Lösungswege wird sich hier ein pragmatischer Weg finden müssen, wie schon geschrieben.

Meine ich.

LG
Thorsten
DG21.03.16 21:14
Mal wieder schwierig, obwohl es ganz einfach ist ...

Es spielt absolut keine Geige, ob die jeweils Handelnden privat, gewerblich und/oder äußerst vermögend sind - der Punkt ist: das geht. Man kann ziemlich einfach eine Baugenehmigung auf fremdem Grund erreichen. Der Eigentümer muss das im Prinzip nur wissen, also sein Einverständnis erklären.
Problem: Der Verkauf kann jetzt nicht erfolgen - sagt der TE.

Falsch. Das Grundstück kann nach den Informationen des TE auch jetzt schon verkauft werden, der Eigentümer will nur (noch) nicht. Insofern ist der Kaufgegenstand (vermutlich) schon vorhanden, kann also auch gehandelt und beliehen werden.
Damit ist Deine Argumentation hinfällig.

Weil nicht A, nicht B.
Bei abgeschlossenem KV und eingetragener AV hat keine Bank Probleme, wenn die ETU erst viel später erfolgt - da hast Du völlig recht und das ist auch gelebte Praxis.

Ach so, na dann ...

*roll eyes*
Bauexperte22.03.16 00:46
Dirk Grafe schrieb:

Man kann ziemlich einfach eine Baugenehmigung auf fremdem Grund erreichen. Der Eigentümer muss das im Prinzip nur wissen, also sein Einverständnis erklären.
Er "muß" es noch nicht mal wissen. Ich bin mir aber sicher, daß er sich bei Beginn der Bauarbeiten auf seinem Grund bemerkbar machen wird 😀

Grüße, Bauexperte