ᐅ Grundstück mit Wegerecht kaufen
Erstellt am: 31.03.24 15:37
BauFuxx31.03.24 15:37
Hallo zusammen und frohe Ostern
Wir haben uns ein Grundstück angeschaut, welches auch gut gelegen und irgendwie halbwegs bezahlbar ist.
Es ist da vordere von zweien, die durch reelle Teilung entstanden sind.
Das hintere ist laut Makler auch bereits verkauft.
Jetzt sagte er uns, dass sie für die Zuwegung, die dann auch als Last eingetragen wird, bereits eine 3m Auffahrt nach hinten geplant sei. Diese würden wir dann auch benutzen, da man die carports sozusagen zwischen den beiden Häusern anlegen könnte / würde.
Allerdings geht die Auffahrt von "unserer" Fläche ab, dass hintere Grundstück wird kein Pfeifenstiel.
Je länger ich darüber nachdenke, desto seltsamer erscheint mir dieses Konstrukt.
Der Kaufpreis vorne ist tatsächlich etwas niedriger als hinten.
Wenn ich aber die Fläche als Grundlage nehme, die ich ohne diese lange Auffahrt noch nutzen kann, ist er deutlich höher als hinten.
Außerdem habe ich dann die Last im Grundbuch, mit allen Fragen wie "was passiert bei Schnee? Muss ich räumen? Was passiert in 20 Jahren, wenn die Auffahrt saniert werden muss? Wer zahlt dies?" Usw.
Habt ihr Tipps oder Artikel zu dem Thema?
Ich müsste ja eigentlich all diese Fragen vorab klären und im Grundbuch verankern, damit nicht ich die Auffahrt alleine bauen, eisfrei halten, sanieren,... Muss. Oder?
Irgendwie ein komisches Konstrukt, oder bin ich da zu paranoid?
Viele Grüße!
Baufuxx
Wir haben uns ein Grundstück angeschaut, welches auch gut gelegen und irgendwie halbwegs bezahlbar ist.
Es ist da vordere von zweien, die durch reelle Teilung entstanden sind.
Das hintere ist laut Makler auch bereits verkauft.
Jetzt sagte er uns, dass sie für die Zuwegung, die dann auch als Last eingetragen wird, bereits eine 3m Auffahrt nach hinten geplant sei. Diese würden wir dann auch benutzen, da man die carports sozusagen zwischen den beiden Häusern anlegen könnte / würde.
Allerdings geht die Auffahrt von "unserer" Fläche ab, dass hintere Grundstück wird kein Pfeifenstiel.
Je länger ich darüber nachdenke, desto seltsamer erscheint mir dieses Konstrukt.
Der Kaufpreis vorne ist tatsächlich etwas niedriger als hinten.
Wenn ich aber die Fläche als Grundlage nehme, die ich ohne diese lange Auffahrt noch nutzen kann, ist er deutlich höher als hinten.
Außerdem habe ich dann die Last im Grundbuch, mit allen Fragen wie "was passiert bei Schnee? Muss ich räumen? Was passiert in 20 Jahren, wenn die Auffahrt saniert werden muss? Wer zahlt dies?" Usw.
Habt ihr Tipps oder Artikel zu dem Thema?
Ich müsste ja eigentlich all diese Fragen vorab klären und im Grundbuch verankern, damit nicht ich die Auffahrt alleine bauen, eisfrei halten, sanieren,... Muss. Oder?
Irgendwie ein komisches Konstrukt, oder bin ich da zu paranoid?
Viele Grüße!
Baufuxx
Singelküche31.03.24 16:42
Frohe Ostern
Das Wegerecht ist schon eingetragen wenn das hintere Grundstück verkauft ist.
Du übernimmst es so wie es im Grundbuch steht
Das Wegerecht ist schon eingetragen wenn das hintere Grundstück verkauft ist.
Du übernimmst es so wie es im Grundbuch steht
BauFuxx31.03.24 16:58
Singelküche schrieb:
Frohe Ostern
Das Wegerecht ist schon eingetragen wenn das hintere Grundstück verkauft ist.
Du übernimmst es so wie es im Grundbuch stehtGegeben es steht bereits drin, welche Pflichten habe ich dann als "dienendes" Grundstück? Eisfrei halten, instandhalten,...?
Ich kriege dann ja nicht unbedingt noch einen Vertrag mit dem Eigentümer des hinteren Grundstücks, zumindest ich an seiner Stelle würde mir ja keine Pflichten aufbürden lassen.
Und wenn es noch nicht eingetragen sein sollte, was würde man dann tunlichst eintragen lassen? Gemeinde Winterdienst. Gewichtsbeschränkung, Kosten für Sanierung? Kann so etwas überhaupt ins Grundbuch?
BobRoss31.03.24 18:19
Das ist nichts ungewöhnliches. Muss mann natürlich individuell für sich entscheiden, ob man so etwas möchte. Lass dir vom Makler den Grundbuchauszug geben, erster Schritt: schauen was genau dort drin steht. Vermutlich gibt es auch ein Leitungsrecht für den Hinterlieger. Falls dieser irgendwann zB. ein Problem mit den Versorgungsleitungen bekommt, darf er auch aufgraben. Wichtig ist, im Grundbuch zu schauen in welchen Bereichen Leitungen etc liegen dürfen, die Bereiche dürfen nicht überbaut werden, zB mit carport. Auch keine Bäume.
SoL31.03.24 18:35
Würde für mich ein Ausschlusskriterium sein. Hier in der Nähe gibt es ein super Haus, bei dem aber genau dieses Kriterium scheinbar einen Verkauf verhindert. Das Haus ist seit 1 Jahr online, Preis eigentlich ok, aber das Grundstück halt doof durch die Zuwegung nach hinten...
BauFuxx31.03.24 20:50
SoL schrieb:
Würde für mich ein Ausschlusskriterium sein. Hier in der Nähe gibt es ein super Haus, bei dem aber genau dieses Kriterium scheinbar einen Verkauf verhindert. Das Haus ist seit 1 Jahr online, Preis eigentlich ok, aber das Grundstück halt doof durch die Zuwegung nach hinten...Danke, ja irgendwie ist das leider auch mein Bauchgefühl.Ähnliche Themen