Grundstück mit Gefälle. Geplant ein Bungalow mit Doppelgarage.

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Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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Nordlys

Nordlys

Ca. 80 und 2m sind schon mehr als weit auseinander....die Sache ist ja die: Keiner kann Dich zwingen, die Kieskosten zu unterschreiben. aber keiner kann ihn zwingen, dann weiter zu bauen. Das Dilemma ist klar. Also: Einigt euch.
 
Y

ypg

Schau in Deinen Werkvertrag, was zum Punkt Erdarbeiten geschrieben steht. Die Regelung hast Du unterschrieben, möchte ich erinnern, und ist Vertragsbestandteil.
Was sagte den das Baugrundgutachten bezüglich Gründungsempfehlung?


Grüsse
 
P

Peanuts74

Wenn Du ca. 80cm unterschrieben hast, dürfte es echt ein Problem sein. Wenn vorher bereits mündlich geklärt war, dass es doch 2m sind, hätte man das besser in den Vertrag mit aufgenommen, so wirst Du vermutlich Lehrgeld zahlen müssen. Sei froh, dass nicht eine völlig überteuerte Rechnung kommt und merke Dir für die Zukunft, viele Baufirmen sagen mündlich sehr viel zu und alles sei kein Problem, den Nebensatz für Geld lassen sie aber meistens weg.
In Zukunft also alles schriftlich vereinbaren.
In Deinem Fall würde ich eine Vertragsauflösung vorschlagen (auch wenn Du das nicht willst) und schauen, wie der BU reagiert. Man kann ja in den Raum stellen, dass so wohl keine Einigung stattfindet, wenn er das Haus nicht, wie im Vertrag bauen kann und Du seine erheblichen Änderungen nicht akzeptierst.
 
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