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ᐅ Grundstück gekauft 05/22, können wir vom Kauf zurücktreten?


Erstellt am: 15.02.23 14:57

CookingWithIce15.02.23 17:53
11ant schrieb:

Laßt mal jemanden "drüberschauen", der sich mit Finanzierung auskennt. Nach meiner Wahrnehmung steigen Unsicherheiten und Zukunftsängste nämlich noch stärker als Preise und Zinsen - also müßt Ihr das Rationale und das Emotionale professionell trennen lassen. An den grundsätzlichen Verhältnissen bezüglich der Prinzipentscheidung "Mieter bleiben oder Eigentümer werden" ändert sich nämlich kaum wesentliches.

Es geht uns weniger um "Mieter bleiben oder Eigentümer werden", sondern darum ob es jetzt genau dieses Grundstück sein muss, oder ob a) vielleicht noch ein "besseres" Grundstück finden mit weniger Kompromissen oder wir uns den Bau-Stress komplett sparen, in dem wir eine existierende Immobilie kaufen..
11ant schrieb:

Das freut mich. Zögert nicht, die unverbindlichen Kontaktwege zu benutzen (vor allem die Kommentarfunktion wird noch sehr ängstlich angenommen), per eMail sende ich gerne die weiteren. Ich habe auch eine Finanzierungstante "an der Hand", wie der Kölsche so schön sagt. Erzähl ´mal, zu welchen Themen Du die Tabs schon ewig offen hast 🙂

Wir sind uns schon beim Beginn der Planung nicht sicher, ob wir jetzt einen Architekten wollen der nur Leistungsphase 1-3 machen und dann zum Generalunternehmer gehen, ob wir einen Architekt für alle LP beauftragen, ob wir direkt zum Generalunternehmer gehen usw. Und wenn wir uns bei solch einer eigentlich Grundfrage schon so schwer tun, wie soll dass dann weiter gehen, wenn es ins Detail geht? Wieviel können wir den Experten trauen und wieviel/wo müssen wir uns selbst informieren um die richtigen Entscheidungen zu treffen? Schreiben wir einfach einen Architekten an und hoffen, dass der schon das richtige macht? Da gehts schon los 😀
kati133715.02.23 18:00
Ich mag mich irren, aber ich glaube ein allgemeines Recht auf Rückabwicklung eines rechtskräftig abgeschlossenen Kaufvertrages gibt es in dem Sinne nicht. (?) Ich wüsste nicht, weswegen der Verkäufer gezwungen sein sollte, sowas mitzumachen.
Aber wenn das Grundstück über einen Bauträger erschlossen wird, gibt es dann keine Verpflichtung, mit dem auch zu bauen?
CookingWithIce schrieb:

oder wir uns den Bau-Stress komplett sparen, in dem wir eine existierende Immobilie kaufen..
Ich glaub das geht dann mit anderem Stress einher. Ich bin überzeugter GU-Bauherr und finde Bauen eigentlich gar nicht so stressig. Man muss entscheidungen treffen, aber wir halten's damit pragmatisch. Hätte ich Bestand gekauft, hätte ich da auch "irgendwas" drin. Daher zerbreche ich mir jetzt über die richtige Fliese für den Hauswirtschaftsraum nicht wochenlang den Kopf. Wir sind da hingefahren, haben was ausgesucht, aus die Maus.
11ant15.02.23 18:20
CookingWithIce schrieb:

Es geht uns weniger um "Mieter bleiben oder Eigentümer werden", sondern darum ob es jetzt genau dieses Grundstück sein muss, oder ob a) vielleicht noch ein "besseres" Grundstück finden mit weniger Kompromissen
Also doch noch mehr FOMO als Couragemangel. Das besserererere ist des besserereren Feind ;-)
CookingWithIce schrieb:

oder wir uns den Bau-Stress komplett sparen, in dem wir eine existierende Immobilie kaufen..
Maximalst ROTFL, merkste selber (?)
CookingWithIce schrieb:

Das Grundstück wurde von einem privaten Bauträger verkauft, nicht der Gemeinde. Er hat das ganze Areal gekauft und übernimmt die Erschliessung.
Wirklich nur als Erschließungsträger, ohne Zwang auch zum Bauvertrag mit ihm ? - dann sind die Glückschancen doch gar nicht so beschränkt !
CookingWithIce schrieb:

Wir sind uns schon beim Beginn der Planung nicht sicher, ob wir jetzt einen Architekten wollen der nur Leistungsphase 1-3 machen und dann zum Generalunternehmer gehen, ob wir einen Architekt für alle LP beauftragen, ob wir direkt zum Generalunternehmer gehen usw.
Jetzt frage ich mich aber wirklich, was Ihr da wohl für BJ-Beiträge gelesen habt, wenn der "Leitartikel" Hausbau-Fahrplan nicht dabei war (?)
CookingWithIce schrieb:

Und wenn wir uns bei solch einer eigentlich Grundfrage schon so schwer tun, wie soll dass dann weiter gehen, wenn es ins Detail geht? Wieviel können wir den Experten trauen und wieviel/wo müssen wir uns selbst informieren um die richtigen Entscheidungen zu treffen? Schreiben wir einfach einen Architekten an und hoffen, dass der schon das richtige macht? Da gehts schon los
Tut einfach so, als wäre ich Jim Rockford (Anruf genügt) 🙂
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
CookingWithIce15.02.23 18:28
kati1337 schrieb:

Ich mag mich irren, aber ich glaube ein allgemeines Recht auf Rückabwicklung eines rechtskräftig abgeschlossenen Kaufvertrages gibt es in dem Sinne nicht. (?) Ich wüsste nicht, weswegen der Verkäufer gezwungen sein sollte, sowas mitzumachen.
Aber wenn das Grundstück über einen Bauträger erschlossen wird, gibt es dann keine Verpflichtung, mit dem auch zu bauen?

Nein, keine Verpflichtung mit ihm zu bauen, nur die Auflage von der Stadt innerhalb der 3 Jahre nach Erschliessung. Also gibts ohne Einverständniss des Bauträgers, die das höchstwahrscheinlich ablehnen, keine günstige Möglichkeit. Dann hat sich die Option eigentlich schon erledigt
11ant schrieb:

Jetzt frage ich mich aber wirklich, was Ihr da wohl für BJ-Beiträge gelesen habt, wenn der "Leitartikel" Hausbau-Fahrplan nicht dabei war (?)

Tut einfach so, als wäre ich Jim Rockford (Anruf genügt) 🙂

Ja eben genau wegen deiner Artikel und Kommentare hier im Forum bin ich wieder ins Grübeln gekommen, vorher war Variante mit Architekt und GU eigentlich klarer Favorit 😉
kati133715.02.23 18:44
Keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung:
Soweit ich weiß wäre eine Rückabwicklung nur in dem Falle möglich, wenn die Sache die ihr gekauft habt mangelhaft ist und euch das verschwiegen wurde. Ansonsten wüsste ich jetzt nicht, wie das ohne Zustimmung des Verkäufers gehen sollte. Selbst wenn einem Käufer die Finanzierung platzt kann er nicht einfach so aus dem Vertrag. Im worst case kann man dann sogar zu Schadenersatz verpflichtet sein, wenn der Verkäufer nach Mahnung dann zurücktritt.
ypg15.02.23 19:12
CookingWithIce schrieb:

Ja eben genau wegen deiner Artikel und Kommentare hier im Forum bin ich wieder ins Grübeln gekommen, vorher war Variante mit Architekt und GU eigentlich klarer Favorit 😉
Viele Wege führen nach Rom, und keiner ist falsch, nur anders.
CookingWithIce schrieb:

Und wenn wir uns bei solch einer eigentlich Grundfrage schon so schwer tun,
CookingWithIce schrieb:

wie soll dass dann weiter gehen, wenn es ins Detail geht?
CookingWithIce schrieb:

Wieviel können wir den Experten trauen und wieviel/wo müssen wir uns selbst informieren um die richtigen Entscheidungen zu treffen?
Man muss jetzt keine Philosophie oder Studienfach „Bauherr“ daraus machen. Andere haben es auch geschafft. Es gibt Baubegleiter.

Allerdings würde ich die Ursache wohl eher bei Euch als bei den Umständen und Nordausrichtung sehen, dass ihr wohl vom Grunde her weniger Vertrauen habt, auch nicht zu Euren Entscheidungen.
Einfach mal für Euch überprüfen. Allerdings wird es aber auch mal Zeit im Leben, seinen Entscheidungen zu vertrauen. Ansonsten vergehen 10 Jahre und es hat sich nix getan.

Die wenigsten Grundstücke sind übrigens optimal… irgendwas ist immer. Man darf dann nur eben nicht den Fehler machen und im Standard denken sowie auch so bauen. Meine Nachbarn ggü haben alle Nordausrichtung und schöne Häuser mit schönen Westgärten. Nordausrichtung ist doch immer eine schöne Herausforderung, da kommt dann wenigstens mal eine interessantere Raumaufteilung raus als diese Standarddinger 🙂
architektengrundstückgeneralunternehmerrückabwicklung