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ᐅ Grundstück / Bebauungsplan / Stützmauern / Abgrabungen


Erstellt am: 03.10.17 17:45

Kusserob03.10.17 17:45
Hallo liebe Mitglieder 🙂

In unserem Bebauungsplan ist am Ende des Grundstücks ein 4m breiter Streifen eingezeichnet, der wie folgt beschrieben wird:

"Die Errichtung von Abgrabungen, Aufschüttungen oder baulichen Anlagen jeglicher Art ist auf diesen Flächen unzulässig."

Des Weiteren heißt es jedoch beim Punkt Stützmauern:

"Stützmauern sind innerhalb und außerhalb der überbaubaren Flächen bis zu einer maximalen Höhe von 1,50m zulässig, um den Gebäuden zugeordnete Freiflächen und Stellplätze herzustellen."

Darf ich diesen 4m breiten Streifen nun nutzen, um dort eine Terrasse zu erstellen? Wir würden noch ca. 2m an Tiefe benötigen und müssten ca. 1m Erdreich abtragen.

Ansonsten hätten wir lediglich 5m freie Fläche hinter dem Haus.

Vielen Dank vorab :-)!
ruppsn03.10.17 17:50
Ich denke, die beste Antwort bekommst Du, wenn Du bei der Gemeinde bzw. dem zuständigen Bauamt nachfragst. Am besten bei der genehmigenden Behörde. Soll nicht blöd rüberkommen, aber ich denke damit hättest Du eine belastbare Aussage.
11ant03.10.17 19:11
Kusserob schrieb:
"Die Errichtung von Abgrabungen, Aufschüttungen oder baulichen Anlagen jeglicher Art ist auf diesen Flächen unzulässig."
"Jeglicher Art" und "unzulässig" sind absolut,
Kusserob schrieb:
"Stützmauern sind innerhalb und außerhalb der überbaubaren Flächen bis zu einer maximalen Höhe von 1,50m zulässig, um den Gebäuden zugeordnete Freiflächen und Stellplätze herzustellen."
relativiert das nicht.
Kusserob schrieb:
In unserem Bebauungsplan ist am Ende des Grundstücks ein 4m breiter Streifen eingezeichnet,
... klingt nach einem Bereich, der mit Leitungsrechten belastet ist. Da würde ich nicht auf Ausnahmen hoffen, aber versuchen kann man es. Eine lediglich gepflasterte Terrasse, in diesem Bereich ohne festen Unterbau, könnte zugelassen werden (wenn man im Aufgrabungsfall die Pflasterung auf eigene Kosten aufnimmt und wieder hinlegt).
Kusserob03.10.17 19:36
In diesem Bereich laufen weder Leitungen noch sonstiges, es handelt sich um das Ende des Grundstücks, ca. 23m von der Straße entfernt.

im Bebauungsplan steht was von Ausgleichsmaßnahmen, wo unter anderem auch pro 100m2 ein Baum und Hecken zu pflanzen sind.
winnetou7803.10.17 19:47
Ja das sind Zonen um der Natur etwas zurückzugeben, wegen dem bösen Bebauungsgebiet .
Das ist bei uns auch , sogar nach 2 Seiten des Grundstücks,
11ant03.10.17 19:48
Kusserob schrieb:
im Bebauungsplan steht was von Ausgleichsmaßnahmen, wo unter anderem auch pro 100m2 ein Baum und Hecken zu pflanzen sind.
Ja, Ausgleichsflächen sind Flächen, die quasi zum Ausgleich von Bau- (also Eingriffs-) Maßnahmen fest für die natürliche Entwicklung reserviert werden. Insofern könntest Du vielleicht anbieten, diese Last umzuverteilen, d.h. für einen Meter weniger solcher Flächen auf der linken Seite einen Meter mehr auf der rechten Seite (oder umgekehrt) zu "sperren".

In der großräumigeren Planung macht man das auch so, da wird dann für eine breitere Straße im Ortsteil X festgeschrieben, daß dafür eine Wiese im Ortsteil Y auf ewig Wiese bleiben muß.
unzulässigstützmauernterrasse