Grundstück aufschütten

4,80 Stern(e) 4 Votes
B

Backsteinfink

Hallo Leute,

ich spiele mit dem Gedanken ein Grundstück zu kaufen. Dieses Grundstück liegt stellenweise 1 m bis 2 m unter der angrenzenden Straßenfläche bzw. den Nachbargrundstücken. Im Bebauungsplan steht dort folgendes geschrieben:


Aufschüttungen und Abgrabungen zur Verringerung der Böschungsneigung auf den Flächen zwischen den Verkehrsflächen und den überbaubaren Grundstücksflächen insbesondere zur Errichtung der Haus- und Garagenzuwendungen sind bis Max. 0,5 m, jedoch höchstens bis zum Niveau der Verkehrsfläche (bezogen auf die Gebäudeachse) erlaubt. Sonstige Aufschüttungen und Abgrabungen sind nicht zulässig. Eine Bebauung der Grundstücke ist erst nach erfolgter Bodenmodellierung gestattet.

Der Kerl vom Bauamt meinte dazu folgendes:


Die Aufschüttung (Straßenniveau) darf nur bis zum Gebäudeeingang erfolgen.

Dies würde bedeuten das Teile des Grundstücks (oben) 1 m bis 2 m unter den Grundstücken der Nachbarn liegen was wiederum dieses Grundstück sehr abwerten würde.


Meine Frage ist nun:

Darf ich das komplette Grundstück auf dem Niveau der Zufahrtsstraße komplett aufschütten oder nur Teile bis zum Gebäudeeingang?


Danke im Voraus.

Gruß, der Backsteinfink
grundstueck-aufschuetten-26506-1.jpg
 
B

Bauexperte

Hallo,

Der Kerl vom Bauamt meinte dazu folgendes:
Die Aufschüttung (Straßenniveau) darf nur bis zum Gebäudeeingang erfolgen...Meine Frage ist nun: Darf ich das komplette Grundstück auf dem Niveau der Zufahrtsstraße komplett aufschütten oder nur Teile bis zum Gebäudeeingang?
An der Aussage des netten Sachbearbeiters aus dem Planungs- oder Liegenschaftsamt wirst Du kaum etwas ändern können - Änderungen des B-Plans können bis zu 3 Jahren und länger dauern. Ggfs. könnte ein Architekt Deines Vertrauens marginale Änderungen herausholen

Freundliche Grüße
 
Zuletzt aktualisiert 18.07.2025
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3144 Themen mit insgesamt 42609 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Grundstück aufschütten
Nr.ErgebnisBeiträge
1Grundstück am Hang; wer trägt die Abfangungskosten? 20
2Geländemodellierung auf Grundstück erlaubt? 20
3Mauer auf Grundstücksgrenze - Seite 345
4Wert Grundstück und Bungalow B55 11
5Angebot für eine Doppelhaushälfte mit Grundstück ok? 11
6Finanzierung Grundstück jetzt, Haus in 6 Monaten? 17
7Eigenheim Bauen? Grundstück in Aussicht 19
8Grundstück jetzt-Hausbau nächstes Jahr 23
9Finanzierung des Grundstück: Muss die gesamte Finanzierung stehen? 11
10Grundstück bezahlt - Bauen mit zusätzlich Darlehen? - Seite 216
11Winkelbungalow auf Grundstück 800m2 - Finanziell machbar? 16
12Was haltet Ihr von diesem Grundstück? 11
13Grundstück bekomme ich geschenkt. Wie den Bau finanzieren? 16
14Grundstück von Vater kaufen - Hausbau ja oder nein? 11
15Ist das Grundstück das richtige für uns? - Seite 215
16Grundstück für Haus kaufen bitte um Rat ! - Seite 246
17Kosten/Planung Grundstück, Baunebenkosten Schlüsselfertig usw. 27
18Grundstück - Entscheidung? 14
19Grundstück trennen und Bauland generieren? Wo anfragen? 14
20Unser Grundriss von 120qm auf 469qm Grundstück - Seite 673

Oben