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ᐅ Grundstück am Hang; wer trägt die Abfangungskosten?


Erstellt am: 06.07.16 15:17

Laureus07.07.16 17:44
Liebe Leute, vielen Dank für eure Antworten! Ich fühle mich jetzt ein wenig schlauer
Payday18.07.16 08:07
günstigste Lösung: ihr bleibt etwa +-20cm von der ursprünglichen Höhe und alle größeren Höhenunterschiede fallen dann zu lasten des Nachbarn. oder man einigt sich vernünftig und macht halbe halbe. oder man zieht es so durch wie oben genannt und ihr dürft ggf. zahlen. ihr müßt natürlich nur die abböschung bezahlen von euer abgetragenen Höhe zur ursprünglichen. baut er höher auf als vorher, ist er genauso mit dran.
DG18.07.16 11:24
Kurze Ergänzung noch:

Aus der Ferne kann man schlecht beurteilen, was ggflls. durch speziellen Bauantrag bzgl. der Geländeveränderung gesichert werden muss. Man kann natürlich so tun, als wenn man nur sein eigenes Ding durchzieht, ich bin mir aber sicher, dass man mit dem Architekten des Nachbarn, dem Nachbarn und dem Bauamt zusammen zu einer technischen Lösung kommt, die beiden Seiten ihre Vorstellung sichert und die man dann auch logisch bzgl. der Kosten aufteilen/zuordnen kann.

Wenn man dann ggflls. beide Bauanträge halbwegs gleichzeitig stellt, kann das Bauamt eben auch in Gänze erkennen, wie das am Ende aussehen soll. Das wäre optimal.

MfG
Dirk Grafe
Payday18.07.16 11:44
im Bauantrag steht drin, wie man seine grundstücksgrenzen ausführen möchte?

das aller aller aller wichtigste am ganzen ist auf jeden Fall, das man mit den Nachbarn eine vernünftige Lösung findet. ansonsten haste den Maschendrahtzaun schon vorm Einzug an der backe
DG18.07.16 11:53
Payday schrieb:
im Bauantrag steht drin, wie man seine grundstücksgrenzen ausführen möchte?

Ja, wenn die Höhe des Grundstücks stark oder partiell verändert werden soll, wie bereits von beschrieben, Stichwort "selbstständige Aufschüttungen/Abgrabungen". s.o.

Zu dem Thema kann man sich auch sehr schnell einen Wust von Urteilen/Gerichtsverfahren googeln, dann wird sofort klar, dass man sich darum besser vor dem Bau kümmert und nicht einfach so macht, wie man es gern hätte. Das findet der beeinträchtigte Nachbar und in der Folge das Bauamt idR gar nicht lustig und dann geht's eben nach Gesetzestext weiter.

MfG
Dirk Grafe
Payday18.07.16 12:38
ok. Höhenunterschiede bei uns belaufen sich im 10-20cm Bereich. da reichen dann immer waschbetonplatten als grenzstützen locker aus.
bauamtbauantrag