Grundrissplanung Neubau moderne Doppelhaushälfte mit 6m Deckenhöhe und 239qm Wohnfläche

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Zuletzt aktualisiert 15.11.2025
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wiltshire

wiltshire

Kann ich den Architekten einfach wechseln? Ich gehe davon aus, dass ich seine bisherige Leistung, also den ersten Entwurf, bezahlen muss, auch wenn er uns nicht gefällt. Ich hoffe nur, dass er nicht zusätzlich berechnet, dass er jetzt von vorne anfangen muss.
Als Auftraggeber verantworte ich meinen Auftrag. Wenn ich nach Besprechungen dazu komme, dass ich den Auftrag anders formulieren muss und damit Leistungen obsolet werden, ist es nur fair, wenn ich die Arbeit, die in die falsche Richtung ging auch bezahle. Den Architekten wechseln bringt nur etwas, wenn der die bisherige Aufgabenstellung nicht gut gelöst hat. Das erscheint mir aber hier nicht der Fall zu sein, denn über die Diskussion im Forum verschieben sich Eure Prioritäten und daraus ergibt sich eine Auftragsänderung, die dem Architekten einfach nicht bekannt war.
Dass es viele Architekten gibt, die sich zu wenig Zeit mit der Auftragsklärung geben ist bekannt und hat auch damit zu tun, dass vielen Bauwilligen dieser Prozess zu unnötig und langwierig scheint. Dabei ist es leicht zu verstehen, dass mit der Auftragsformulierung das Ergebnis bestimmt.
 
H

hanghaus2023

@wiltshire das sehe ich Anders. Der Architekt schuldet den Erfolg. Den hat der nicht erreicht. Das was man hier sieht ist fehlerhaft. Dafür gibt es keine Vergütung. Da ist doch noch nicht mal LP 1 erfüllt.
 
Zuletzt aktualisiert 15.11.2025
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