ᐅ Grundrissplanung Hanghaus mit 5 Kinderzimmer
Erstellt am: 17.06.17 12:31
Ibdk1428.06.17 12:47
Ist hier (B-W, Kreis RV) aber auch so geregelt, ganz egal ob Sackgasse oder nicht. 5 Meter Abstand vor der Garage werden verlangt. Zugelassen wurden nachträglich Garagen, die ein Elektro-Tor hatten, damit die Einfahrt schneller geht. Nützt zwar nichts, die Fahrer stehen trotzdem zur Hälfte auf der Straße oder dem Gehweg (die Garagen sind ja oft zugemüllt und gar nicht befahrbar). Da ich keinen Kinderwagen mehr rumschieben muss ist mir das auch egal, aber sinnvoll scheint mir das für die meisten Wohngebiete schon.
toxicmolotof28.06.17 12:50
Arifas schrieb:
Ja das ist viel. Aber eine Garage plus Einfahrten sind auf die Gauslänge schon mal 2-3, vor dem Haus 2, und auf der anderen Seite 10m Einfahrt.
Nein keine Bundesstraße. Sackgasse in ganz ruhigem NBGDrei Stellplätze hintereinander wird dir aber in der Regel kein Bauamt durchgehen lassen. Bei zwei Plätzen die sich gegenseitig blockieren ist in der Regel Schluss, oder spielst du Tetris wenn du an den Wagen in der Garage willst?Arifas28.06.17 17:08
Zwei rechts, Zwei Links, Zwei vorne müsste aber doch gehen bei einer Grundfläche des Hauses von 11 mal 10,75. Oder?
11ant28.06.17 18:06
In den seitlichen Bauwich von 3m paßt rechts und links jeweils einer (bzw. hintereinander auch zwei), wenn für Abböschungen nichts davon abgeht.
Arifas28.06.17 18:52
Laut Nachbar darf man - wenn die Einfahrt lang genug ist - auch zwei Stellplätzen hintereinander machen.
Wie finde ich raus, was tatsächlich richtig und erlaubt ist?
Wie finde ich raus, was tatsächlich richtig und erlaubt ist?
11ant28.06.17 19:30
Arifas schrieb:
Laut Nachbar darf man - wenn die Einfahrt lang genug ist - auch zwei Stellplätzen hintereinander machen.Ja, zumindest für dieselbe Wohneinheit. Macht in diesem Fall 15 m: zwei Stellplätze plus 5 m Abstand zur Straße. Einer der beiden Plätze wird also gewiß schon neben dem Haus landen, wenn nicht gar beide.Ähnliche Themen