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ᐅ Grundrissplanung Hanghaus mit 5 Kinderzimmer


Erstellt am: 17.06.17 12:31

ypg 27.06.17 23:58
Natürlich, setz den Bebauungsplan hier mal rein.
Vielleicht ergeben sich noch zusätzliche Möglichkeiten


Gruß, Yvonne

Arifas 28.06.17 00:07
Die Beratung kommt erst. Wir haben ja noch nicht mal den Vertrag unterschrieben bei dieser Firma. Wenn das passiert ist, dann geht es in die konkrete Planung.
Ist das irgendwie falsch? Ich habe den Eindruck, dass bisher unentgeltlich recht viel für uns getan wurde, obwohl wir noch nichts unterschrieben haben. Daher fühlen wir uns eigentlich ganz gut aufgehoben bei dem GU. Konnten auch mit ein paar ehemaligen Bauherren sprechen, die sehr zufrieden waren. Wir möchten nun in den nächsten 2 Wochen Grundstück kaufen und Hausvertrag unterschreiben und dann wird es konkreter.

So, hier schon mal das. Den B Plan muß ich morgen entsprechend aufbereiten
Schwarz-weißes Tabellenraster mit Feldern, Beschriftung A8, und Zahlen wie 0,4 und 6,80.

11ant 28.06.17 00:11
ypg schrieb:
Natürlich, setz den Bebauungsplan hier mal rein.
Vielleicht ergeben sich noch zusätzliche Möglichkeiten
zum Beispiel damit man mal an Fakten "prüfen" kann, welchen Sinn solche Vorschläge
ypg schrieb:
Ich hätte als Gedankengang auch noch ein Splitlevel für 3 Kinderzimmern zum Norden gedacht, dann kann man tatsächlich multifunktional denken, indem man Einliegerwohnung vorbereitet und eine adäquate Fläche für eine Praxis vorbereitet.
machen. Fünf Halbgeschosse könnten hier die Lösung näherholen.
Arifas schrieb:
Noch eine Frage zum Grundstück: es steht ein großer Baum im Baufenster und drei weitere kleinere dicht daneben.
Was sagen der Bebauungsplan (textliche Festsetzungen) und eine evtl. Baumsatzung der Gemeinde zum Fällen ?
Arifas schrieb:
Ist das irgendwie falsch? Ich habe den Eindruck, dass bisher unentgeltlich recht viel für uns getan wurde, obwohl wir noch nichts unterschrieben haben. Daher fühlen wir uns eigentlich ganz gut aufgehoben bei dem GU.
Bis jetzt wurde ein Plan von Dir reingezeichnet, und zwar vereinfacht gesagt unter Abzug der Wandstärken an der Breite der Kinderzimmer. Das ist keine große Leistung; und genau diesen Quatsch würde man Dir so auch bauen.

ypg 28.06.17 00:17

Dann übersetz mir mal bitte den Bebauungsplan, wenn er vollständig ist und

Bitte mehr zur möglichen Optik und finanziellen Limit.

(Stadtvilla oder auch kreativ andere Dächer, falls erlaubt, genehm)

Falls ich etwas überlesen habe: noch mal her damit


Gruß, Yvonne

Arifas 28.06.17 00:19
Laut Gemeinde darf der Baum ab. Haben wir schriftlich.

Ich hoffe, da ist alles Wichtige drin. Die Bestimmungen zum Thema Bäume les ich jetzt gleich mal noch nach
Dokumentseite mit Gliederung zu zulässigen Nutzungen (1.1.1–1.1.3) und Aufzählungspunkten.

Planungsdokument: Baugebiet WA2 mit zulässigen Nutzungen wie Wohngebäude und Handel.

Seitenabschnitt eines Bauplans mit Text zu überbaubaren Flächen und Stellplätzen.

Seite eines Bauplans mit Regeln zu Stellplätzen, Garagen und der Höchstzahl der Wohnungen.

Seite aus Planungsdokument: Abschn. 8–10 zu Verkehrs- und Versorgungsflächen.

Seite mit deutschem Fachtext zu Dachformen, Fassaden, Garagen und Einfriedungen.

Arifas 28.06.17 00:24
Aha. Dann muss ich wohl mal diese DIN suchen
Laut Amt sind wir lediglich dazu angehalten, nicht über den Sommer zu fällen, wenn es die Baumaßnahmen zulassen.
Textseite eines Merkblatts zu Baumpflanzungen mit Hinweisen zu Grenzständen, Umwelt und Regenwasser.