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Erstellt am: 22.01.19 13:30

face2618.03.19 16:44
... dann wäre doch aber das nicht das Problem, oder?:

Franky73 schrieb:
... dann zeichne mal die Räume oben ein bei einer 1-geschossigen Bauweise!

...als Antwort auf meinen Hinweis, den Elterntrakt nach oben zu verlegen.
kaho67418.03.19 16:55
Ich sehe hier ein ganz normales EG mit Staffelgeschoss, um die Eingeschossigkeit einzuhalten. Einen Keller sehe ich nicht.
Wäre alles nicht so verwirrend, wenn der TE in #1 den Fragebogen ausgefüllt hätte.
haydee18.03.19 18:03
UG gibt es hier nicht mehr. Was auch sinnvoll erscheint
ypg18.03.19 18:59
Kein UG, meine Herren. Grundstück ist plan gemacht, Eingang ist auf gleicher Ebene wie die Terrasse. Wird ne Stadtvilla mit Staffelgeschoss.
Das Grundstück ist ein Eckgrundstück, sofern ich mich erinnere, wo viele Nachbarn dran vorbeifahren und auf eine 2-geschossige Wand an der Straße draufschauen. Der nördliche Nachbar wird jetzt schon nicht amused sein. Wenn da dann später noch was darauf kommt, gibt es Ärger.
kaho67418.03.19 20:11
Was genau sagt denn der Bebauungsplan zur Höhenbegrenzung / Eingeschossigkeit? Welche Maße sind festgelegt?
Nordlys18.03.19 21:27
Na, ich lass mich belehren, habes jedoch so nicht verstanden. Um da einen Bungalow zu bauen, der nicht wie ein Bunker am Westwall in den Berg hineingebaut wird, muss man bei dem Land jedenfalls echt heftig auffüllen und anschütten, was ja nicht zielführend ist. Er hat ja weit vorn im Thema das Geländeprofil veröffentlicht. Puuh, da geht ja sinnvoll nur so ein Haus. K.
staffelgeschosseingeschossigkeitgrundstück