ᐅ Grundrissentwurf für 220m² Einfamilienhaus
Erstellt am: 20.06.17 22:41
R.Hotzenplotz21.08.17 12:46
kaho674 schrieb:
..die Treppenseite ändert sich dadurch ja nicht und könnte weiterhin mit Glas verkleidet werden.Es müssten doch an der rechten Seite Glasfläche im Umfang der Treppenbreite wegfallen wo dann der Treppenabgang hinkäme und wo vorher Geländerverkleidung wäre. Oder nicht?
kaho67421.08.17 12:52
Nö, dort wäre ja die Fläche, die Du brauchst, um überhaupt erst mal an die Treppe ran zu kommen. Also der Antritt, welcher hier ja nicht unter 1m sein sollte.
R.Hotzenplotz21.08.17 12:53
kaho674 schrieb:
Nö, dort wäre ja die Fläche, die Du brauchst, um überhaupt erst mal an die Treppe ran zu kommen. Also der Antritt, welcher hier ja nicht unter 1m sein sollte.Dann verstehe ich es offensichtlich tatsächlich nicht, wie das gemeint war. Egal. Soll der Architekt es lösen.
ypg21.08.17 13:00
... der Zutritt der Kellertreppe wäre vorn, aus der Diele... insofern wäre das Gelände an der rechten Seite im EG etwas kürzer als die Treppe zum OG lang, weil dort die Kellertreppe beginnt, so meint kaho das.
Aber ehrlich: das würde mich ästhetisch nicht stören und der Zutritt von vorn wäre viel praktischer.... sonst hätte ich auch nicht nachgefragt, was daran so schlimm wäre.
Gruß, Yvonne
Aber ehrlich: das würde mich ästhetisch nicht stören und der Zutritt von vorn wäre viel praktischer.... sonst hätte ich auch nicht nachgefragt, was daran so schlimm wäre.
Gruß, Yvonne
R.Hotzenplotz21.08.17 13:02
ypg schrieb:
... der Zutritt der Kellertreppe wäre vorn, aus der Diele... insofern wäre das Gelände an der rechten Seite im EG etwas kürzer als die Treppe zum OG lang, weil dort die Kellertreppe beginnt, so meint kaho das.So hatte ich es doch auch zuletzt geschrieben. Aber das letzte Posting von kaho hatte mich dann irritiert.
kaho67421.08.17 14:25
Sorry für die Verwirrung. Wollte nur klarstellen, dass sich an der möglichen Glaswand der Treppe u.U. nichts oder nur minimal etwas ändert.