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ᐅ Grundriss Einfamilienhaus Satteldach 1 Vollgeschoss 140qm


Erstellt am: 04.07.19 18:55

Escroda05.07.19 09:12
NatureSys schrieb:

Sachsen-Anhalt
ypg schrieb:

Magdeburg/Schwerin ist MeckPom
Magdeburg ist die Hauptstadt von Sachsen-Anhalt, Schwerin von MeckPom, Wohnort laut TE Magdeburg, Bauort laut TE Sachsen. Vielleicht sollte der TE mal Klarheit schaffen, wo denn nun gebaut werden soll.
dumdidum! schrieb:

Wir waren auch schon bei der zuständigen Behörde und haben uns das absegnen lassen.
Was genau habt ihr absegnen lassen? Habt Ihr die vollständigen Bauvorlagen vorgelegt, inkl. Geschossigkeitsnachweis? Und der wurde dort sofort geprüft und für richtig bzw. für genehmigungsfähig befunden?
dumdidum! schrieb:

Also erlaubt sind nur 1 1/2 Geschosser lt. Bebauungsplan!
Es gibt keine halben Geschosse im Baurecht. Es wird dann wohl nur ein Vollgeschoss erlaubt sein und nach den Plänen sieht es so aus, als hätte der Planer die mathematischen Regeln nicht so genau genommen.
dumdidum! schrieb:

Die sind hier auch nicht so auf Krawall gebürstet
Wer sind denn "Die"? Ist die Gemeinde auch Genehmigungsbehörde? Wenn nicht, drohen später Probleme von "den Anderen".
dumdidum! schrieb:

Baufenster, Baulinie und -grenze = 3m von der Grenze
dumdidum! schrieb:

Die Baulinie im Bebauungsplan ist mit 10m angegeben.
Du musst hier dringend die Rahmenbedingungen abklären, insbesondere weil der Nachbar 7E nach heutigem Baurecht zu nah an der Grenze steht. Hat das Auswirkungen auf deine Planung? Wie viel Abstand musst Du zu ihm einhalten? Wie viel Abstand musst/darfst/willst Du von Straße halten?
dumdidum! schrieb:

Nicht böse sein, es ging mir ja im wesentlichen nur um Bewertungen und Anregungen bezüglich der Grundrisse.
Wie Du siehst, hat die Lage auf dem Grundstück große Auswirkungen auf die Grundrissgestaltung. Die planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Bedingungen sind daher wichtig, um bessere Varianten vorschlagen zu können, die dann auch genehmigungsfähig sind. Je umfangreicher deine Infos desto besser die Ratschläge.
kaho67405.07.19 09:17
Escroda schrieb:

Du musst hier dringend die Rahmenbedingungen abklären, insbesondere weil der Nachbar 7E nach heutigem Baurecht zu nah an der Grenze steht. Hat das Auswirkungen auf deine Planung? Wie viel Abstand musst Du zu ihm einhalten?
ypg05.07.19 11:52
Escroda schrieb:

Magdeburg ist die Hauptstadt von Sachsen-Anhalt, Schwerin von MeckPom, Wohnort laut TE Magdeburg, Bauort laut TE Sachsen. Vielleicht sollte der TE mal Klarheit schaffen, wo denn nun gebaut werden soll.

SN= Schwerin
dumdidum!05.07.19 15:29
Vielen Dank erst mal für die zahlreichen Ratschläge und Bemerkungen. Aus genau diesem Grund habe ich mich hier ja registriert.
kaho674 schrieb:

Ja, natürlich! Dafür gibt eine DIN-Norm. (Wie undeutsch von Dir, das nicht zu wissen. ) Google mal "Treppe 1x1", das ist ein Online-Tool. wo man die Treppe nach DIN erechnen kann.
Danke für den Tipp, das wusste ich noch nicht.
Escroda schrieb:

Magdeburg ist die Hauptstadt von Sachsen-Anhalt, Schwerin von MeckPom, Wohnort laut TE Magdeburg, Bauort laut TE Sachsen. Vielleicht sollte der TE mal Klarheit schaffen, wo denn nun gebaut werden soll.
Im Registrationsprozess habe ich vergeblich die Kurzform SA vermutet.. Gibts aber nicht, Google sagt mir die Kurzform lautet ST. Ich habe das nun korrigiert.
Escroda schrieb:

Du musst hier dringend die Rahmenbedingungen abklären, insbesondere weil der Nachbar 7E nach heutigem Baurecht zu nah an der Grenze steht. Hat das Auswirkungen auf deine Planung? Wie viel Abstand musst Du zu ihm einhalten? Wie viel Abstand musst/darfst/willst Du von Straße halten?

Das hat natürlich Auswirkungen. Leider hat der Vorbesitzer aus Naivität oder was auch immer zugestimmt, das der Nachbar bis auf 1,50m an unsere Grenze heranrücken durfte. Deshalb müssen wir nun auf unserer Seite um die 5m Mindestabstand der Brandschutzverordnung einzuhalten, 3,50m Abstand zur Grenze lassen. Das bringt uns bei einer Grundstücksbreite von 16m auf eine maximale Baubreite von 9,50m. Wir haben uns jetzt in den gegebenen Grundrissen auf 9m geeinigt.
Das ist auch schon alles absolut Safe mit dem zuständigen Bauamt abgeklärt. Bevor wir mit der Planung begonnen haben, haben wir uns schon informiert, was unter diesen etwas schwierigen Bedingungen überhaupt möglich ist!

Ich habe die Auszüge aus dem Bebauungsplan mal angehängt, die relevant sind.
Ich möchte aber zugleich sagen, dass das nicht in Stein gemeißelt ist, es sind Abweichungen möglich. Wir für unseren Fall mussten z.B. eine Änderung der Firstrichtung beantragen.
Unser Flurstück ist 29/9 oben im Bild.

Lageplan eines Baugebiets mit Straßenverlauf, WA-Markierungen, Maßlinien und Gemeinde-Stempel.


Dokumentenseite mit Planzeichen-Erklärung: Textblock und Symbole am linken Rand.


Seite eines Bebauungsplans mit Textliche Festsetzungen und Paragraphen.
Escroda05.07.19 16:05
dumdidum! schrieb:

Ich habe die Auszüge aus dem Bebauungsplan mal angehängt
Super. Das erklärt schon mal vieles und hilft weiter.
dumdidum! schrieb:

Ich möchte aber zugleich sagen, dass das nicht in Stein gemeißelt ist
... was wiederum Fragen aufwirft.
dumdidum! schrieb:

was unter diesen etwas schwierigen Bedingungen überhaupt möglich ist
... ist hier dann doch noch nicht geklärt.
Es gibt eine Baulinie, an die sich die östlichen Nachbarn nicht gehalten haben, der westliche schon.
Ist die Lage eures Baukörpers final festgelegt?
Müsst/wollt ihr euch an die Baulinie und/oder Baugrenze halten?
Dürft ihr abweichend vom Bebauungsplan den Carport zwischen Straße und Baulinie setzten?
dumdidum!05.07.19 17:35
Escroda schrieb:

Es gibt eine Baulinie, an die sich die östlichen Nachbarn nicht gehalten haben, der westliche schon.
Ist die Lage eures Baukörpers final festgelegt?

Deswegen ja auch mein Einwand, dass das nicht in Stein gemeißelt ist und Abweichungen möglich sind.
Escroda schrieb:

Müsst/wollt ihr euch an die Baulinie und/oder Baugrenze halten?
Wir finden die vorgegebenen 10m ideal und würden daran festhalten.
Escroda schrieb:

Dürft ihr abweichend vom Bebauungsplan den Carport zwischen Straße und Baulinie setzten?
Lt. Bebauungsplan ist es ja nach meinem Verständnis nicht möglich. Da wir das bis dato nicht auf dem Schirm hatten, kann ich auch nicht abschätzen, ob da eine Abweichung möglich ist. Da müssten wir erst wieder vorstellig werden und das hinterfragen.
bauliniegenehmigungsfähigbaurecht