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ᐅ Grundriss Einfamilienhaus (1,5 Geschosse, ca. 160m²) neben Bestandshaus Eltern


Erstellt am: 23.07.20 18:04

Escroda25.07.20 17:00
11ant schrieb:

Zeig´ mal deutlich mehr vom Grundstück

Lageplan eines Wohngebiets: Straßen, Häuser, Grünflächen; Glockenturm neben rotem Gebäude.

Lageplan eines Kirchengeländes mit Kirche, Kindergarten, Pastorat und gelben Wegen.
11ant schrieb:

Von wann ist das Elternhaus
Bebauungsplan ist 1981 rechtskräftig geworden.
11ant schrieb:

Laufzeit Erbpacht
Alverde schrieb:

>60 Jahren Restlaufzeit
Mit bei der Kirche üblichen 99 Jahren schließe ich Baujahr 1985.
Alverde schrieb:

und die erforderliche Befreiung der überbaubaren Grundstücksfläche im Baugenehmigungsverfahren erteilt wird
Was war denn das für eine seltsame Bauvoranfrage, wenn das Hauptproblem gar nicht abschließend beschieden wurde?
11ant25.07.20 17:11
:-( demnach läge wohl nur der Hauswirtschaftsraum (?, 18,21 qm) innerhalb des Baufensters. Tendenziell sieht das m.E. nach Weitersuchen aus. So nah an der Kirche sollte allerdings der Draht zum Pfarrer kurz genug sein (siehe meine Barthel-Tipps *smile*).
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Alverde25.07.20 22:11
Die Daten von Escroda stimmen soweit. Danke für den Nachtrag (war bisher nicht dazu gekommen). Bei der Bauvoranfrage ging es eben um die Vergrößerung des Baufensters. Laut dem dürfen wir das Grundstück überall bebauen, hauptsache wir halten die 3m zu den öffentlichen Verkehrsflächen ein. Wir überlegen gerade, ob es dann vielleicht mehr Sinn macht das "Zwischenstück" mit dem Hauswirtschaftsraum wegzulassen und zwischen den Häusern die 6m einzuhalten, damit uns die Brandschutzseite keinen Strich durch die Rechnung macht. Dann wird die Grundfläche vom Haus jedoch sehr klein, weswegen dann wieder ein Keller ins Spiel kommen würde, den wir eigentlich nicht haben wollten...
11ant25.07.20 22:17
Alverde schrieb:

Wir überlegen gerade, ob es dann vielleicht mehr Sinn macht das "Zwischenstück" mit dem Hauswirtschaftsraum wegzulassen und zwischen den Häusern die 6m einzuhalten, damit uns die Brandschutzseite keinen Strich durch die Rechnung macht.
Wie gesagt, auf einem ungeteilten Grundstück sehe ich die Notwendigkeit noch gar nicht zwingend.
11ant schrieb:

wurde über Anbau und Aufstockung nachgedacht ?

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Alverde25.07.20 23:06
Wo und wie meinst du genau Anbau und Aufstockung? Falls du die Seite des Bestandshauses Richtung Garten und 1,5geschossig meinst: ja haben wir tatsächlich drüber nachgedacht aber leider würden wir meinen Eltern damit im Hauptwohnraum jegliches Licht nehmen. Das kommt also leider nicht infrage... :-(
11ant25.07.20 23:32
Alverde schrieb:

aber leider würden wir meinen Eltern damit im Hauptwohnraum jegliches Licht nehmen
??? ich meine natürlich das Elternhaus selbst: verbreitern, Dach anheben, ...
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