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ᐅ Grundflächenzahl-Berechnung, wenn 2 Flurstücke kombiniert werden müssen


Erstellt am: 02.05.22 10:53

K a t j a02.05.22 15:23
T-i-m-m schrieb:

Die Bebaubarkeit wurde von unserem Generalunternehmer (telefonisch) mit der Baubehörde abgeklärt, die ihre Zustimmung für die aktuellen Pläne signalisiert haben.
Ich vermute, dass es doch so ähnlich ist, wie bei Tolentino. Ein großes Grundstück wurde geteilt. Die Bebaubarkeit leitet sich aus der Nachbarbebauung ab. Die Grundstücke werden im Zusammenhang betrachtet. Ich würde schätzen, dass Grundflächenzahl I und II anteilig auf alle 4 Grundstücke verteilt werden. Wenn die Zufahrt einen großen Batzen der Grundflächenzahl II verschlingt, bleibt anteilig weniger für den Rest. Aber das ist natürlich nur eine Vermutung.
Gibt es denn nebenan eine Grundflächenzahl, die bekannt ist?
T-i-m-m02.05.22 15:44
Schon für die gegenüberliegende Straßenseite gibt es einen Bebauungsplan. Dort ist die Grundflächenzahl 0,4 und 50% mehr für Grundflächenzahl II.

Deine Vermutung, dass sich das anteilig auf die Grundstücke verteilt, teile ich. Gewissheit wird hier wahrscheinlich erst die Baubehörde liefern können.
11ant02.05.22 16:35
T-i-m-m schrieb:

wie ob man die Grundflächenzahl beim Zufahrts-Grundstück überhaupt einhalten kann
Indem man sich worst Case für ein Trike auf drei Spuren beschränkt, statt es voll zu versiegeln.
T-i-m-m schrieb:

Und wenn sich die Zufahrt dann z.B. noch bei der Grundflächenzahl vom Haus bedienen muss,
Das kann sie ja m.E. nicht.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
T-i-m-m02.05.22 16:42
11ant schrieb:

Indem man sich worst Case für ein Trike auf drei Spuren beschränkt, statt es voll zu versiegeln.

Das wäre aus meiner Sicht eine traumhafte Lösung, angesichts der Alternative (gar nicht bauen :eek 🙂.

Die Stadt Hamburg schreibt: "Jede Art der Versiegelung führt zu einer baulichen Anlage, daher werden alle versiegelten Flächen angerechnet (auch wasserdurchlässige Flächen)."

Das klingt für mich so, als ob eine Zufahrt komplett zur Grundflächenzahl zählt, egal woraus sie besteht. Kies, Rasensteine, Trike-Design. Kann man dann überhaupt die Grundflächenzahl einer Zufahrt in irgendeiner Art und Weise beeinflussen?
ypg02.05.22 23:40
T-i-m-m schrieb:

Denn wenn ein Flurstück im Grunde zu 100% für Zufahrt (in Kombination mit dem Fußweg zu den Haustüren) genutzt wird und sich dann an eine Grundflächenzahl halten muss, wie kann das funktionieren?
Muss nicht. Ist kein Baugrundstück, sondern hat nur die Sonderfunktion der Zufahrt. Wegerecht. Frag mich bitte nicht nach Quelle oder Paragraphen. Grundflächenzahl ist auf jedem Grundstück einzeln anwendbar. Bedenke: Terra gehört zum Haus, also zur Grundflächenzahl I
ypg02.05.22 23:44
T-i-m-m schrieb:

Das wäre aus meiner Sicht eine traumhafte Lösung, angesichts der Alternative (gar nicht bauen :eek 🙂.

Die Stadt Hamburg schreibt: "Jede Art der Versiegelung führt zu einer baulichen Anlage, daher werden alle versiegelten Flächen angerechnet (auch wasserdurchlässige Flächen)."

Das klingt für mich so, als ob eine Zufahrt komplett zur Grundflächenzahl zählt, egal woraus sie besteht. Kies, Rasensteine, Trike-Design. Kann man dann überhaupt die Grundflächenzahl einer Zufahrt in irgendeiner Art und Weise beeinflussen?
Bezieht sich mW auf das Baugrundstück. Bei uns im nahen Nord-NDS zählen zb Schotteroberflächen gar nicht zur Grundflächenzahl, weil: keine Versiegelung.
Kannst Du noch auf die Nachfrage Grundflächenzahl || Par. 34 eingehen? Das widerspricht sich. Oder habe ich es überlesen?
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