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ᐅ Grundflächenzahl-Berechnung, wenn 2 Flurstücke kombiniert werden müssen


Erstellt am: 02.05.22 10:53

T-i-m-m02.05.22 10:53
Hallo,

meine Suchen haben mir für mein Anliegen keine passenden Themen ausgespuckt, deswegen versuche ich es mal mit meinem ersten eigenen Thema.

Meine Frage dreht sich um die Berechnung der Grundflächenzahl, wenn sich das Bauvorhaben aus 2 Flurstücken zusammensetzt.

Situation:
- Real 4-fach-geteiltes Grundstück
- Jeweils 3 Flurstücke für die Häuser
- 1 Flurstück für die Zufahrt (Gemeinschaftsfläche mit 1/3 Miteigentumsanteil je Hauspartei)

Wenn ich jetzt für eines der Grundstücke die Grundflächenzahl berechnen möchte, wie gehe ich da vor?

Grundstück des jeweiligen Hauses + 1/3 des Flurstücks der Zufahrt als Grundlage für die Berechnung? Anders gefragt, kombiniert man mehrere Flurstücke (z.B. Haus 1 + Anteil Zufahrt) zu einem Grundstück und rechnet dann die Grundflächenzahl gemäß dem jeweiligen Bebauungsplan aus?

Skizzenhafte Uebersicht eines Baugrundstuecks mit drei Hausern, Zufahrt rechts
11ant02.05.22 12:18
Auch wenn gleich wieder jemand herumnölen wird, daß ich das Vergraultwordensein "unseres" Fachmannes nicht bedauern soll: der hätte Dir das wasserdicht ganz genau sagen können :-(

Nun versuche ich es also mal als Zauberlehrling: das Stichwort heißt "Realteilung". Die Zufahrt ist hier ein eigenes Flurstück statt einer GFL-Fläche innerhalb eines der anderen drei Flurstücke, und kann daher - auch anteilig - keinem davon seine "ungenutzte" Grundflächenzahl spenden. Hier wird also nur jedes Flurstück für sich Grundlage der Grundflächenzahl-Berechnung seiner jeweiligen Bebauung sein können.
K a t j a02.05.22 12:36
Wir hatten einen ähnlichen Fall bei , richtig?
https://www.hausbau-forum.de/threads/lage-stadtvilla-oder-efh-auf-500-m2-Grundstück-rechteck.33505/post-370951

Dort wurde die Grundflächenzahl I anteilig auf das Bauland aufgeteilt. Die Zufahrt fällt dann eher unter Grundflächenzahl II. Ich denke aber, dass man das nur mit dem Bauamt vor Ort klären kann. Das regelt vermutlich jede Gemeinde, wie sie möchte.
11ant02.05.22 12:50
K a t j a schrieb:

Wir hatten einen ähnlichen Fall bei @Tolentino, richtig?
Bei Tolentino ist sein Grundstück unmittelbar dem Hinterlieger dienend, d.h. der GFL-Korridor Teil seines Grundstückes und nicht wie beim hiesigen TE ein eigenständiges Flurstück.
K a t j a02.05.22 13:00
Du meinst, die Grundstücke wurden erst geteilt und dann der Bebauungsplan dazu erstellt? Wenn dem so wäre, hätte das Einfahrts-Grundstück doch überhaupt nix mit der Grundflächenzahl der anderen 3 zu tun, oder? Das ist ein eigenständiges Grundstück. Das wäre, als wenn ich die Straße vor meinem Haus mit zur Grundflächenzahl rechnen wöllte.
Tolentino02.05.22 13:27
Ja bei mir ist es mein Grundstück, dass ein GFL Recht für den Hinterlieger eingetragen hat. Im Grundbuch (zivilrechtlich) und im Baulastenverzeichnis (öffentliches Recht). Ist aber meins und somit habe ich dann auch mehr Fläche zum bebauen (nicht auf dem Streifen, aber insgesamt).
Die Auffahrt selbst zählt (bei uns) nur als versiegelte Fläche, wenn man Sie auch tatsächlich versiegelt. Also mit Schotter, Rasengitter(-steine) oder sogar versickerungsfähigem Pflaster, kann es sein, dass die gar nicht angerechnet wird.

In dem vorliegenden Fall mit dem TE, befürchte ich auch, dass man die Fläche des Zufahrtsgrundstücks nicht zum anrechnen auf das Grundflächenzahl-Potenzial nehmen darf. Aber wahrscheinlich wäre das eh doof, weil wenn nicht versickerungsfähig gepflastert, würde hier ja eine voll versiegelte Fläche eher sogar noch was abziehen....
grundflächenzahlgrundstückeflurstückezufahrtgflbebauungsplan