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ᐅ Grünordnerische Festsetzung - Eure Meinung?


Erstellt am: 10.02.24 20:13

ypg11.02.24 23:20
WilderSueden schrieb:

Unserer
ypg schrieb:

Nenne mal bitte ein Beispiel!
…mit Grossbäumen Linde oder Eiche. Oder müsst Ihr diese setzen?

Andere Bebauungspläne, die man gut umsetzen kann, kenn ich zur genüge.
aero201612.02.24 09:50
11ant schrieb:

Leider muß man das dann eskalieren, weil man sich bei der Stadt über sie selbst nicht beschweren kann.
Selbstverständlich kann man das,
oft sogar sehr erfolgreich. „Die Stadt“ ist ja nicht nur ein Individuum. Und wenn die Beschwerde bei der fachaufsichtsführenden Person nichts bringt, dann mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit aber die beim ortsansässigen Ratsmitglied.
WilderSueden12.02.24 12:58
ypg schrieb:

…mit Grossbäumen Linde oder Eiche. Oder müsst Ihr diese setzen?
Hab ich doch geschrieben...die Gemeinde setzt hier übrigens keinen einzigen Baum.
Natürlich kann man vernünftig sein und nur Sträucher aus Liste 2 pflanzen. Das ändert aber nichts daran, dass die Listen 1 vollkommen an der Realität heutiger Grundstücke vorbei ist.
11ant12.02.24 13:38
aero2016 schrieb:

Selbstverständlich kann man das,
oft sogar sehr erfolgreich. „Die Stadt“ ist ja nicht nur ein Individuum. Und wenn die Beschwerde bei der fachaufsichtsführenden Person nichts bringt, dann mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit aber die beim ortsansässigen Ratsmitglied.
Die fachaufsichtsführende Person (Gartenamtsleiter) wird aber auch die anordnende Person gewesen sein. Da würde ich mich mit einer Beschwerde beim Dezernenten oder OB gar nicht aufhalten, sondern gleich an die untere Naturschutzbehörde (Landkreis) herantreten. Der Ratsherr (und sei er auch von der Oppositionsfraktion) ist nicht disziplinarvorgesetzt. Da könnte man genau so gut die Käseblattpresse darauf ansetzen.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Schorsch_baut12.02.24 14:08
WilderSueden schrieb:

Hab ich doch geschrieben...die Gemeinde setzt hier übrigens keinen einzigen Baum.
Natürlich kann man vernünftig sein und nur Sträucher aus Liste 2 pflanzen. Das ändert aber nichts daran, dass die Listen 1 vollkommen an der Realität heutiger Grundstücke vorbei ist.
Das muss man jetzt auch nicht überproblematisieren. Man kann aber auch durch gezielten Schnitt die Bäume klein halten. Oder schlank wachsende Formen auswählen. Schattenspender werden ja auch immer wichtiger. Ich finde ja kaum etwas so gruselig, wie die Südseitengärten oder Spielplätze in den Neubaugebieten, in denen man lebendig gedörrt wird.
Musketier12.02.24 14:46
Mal ganz davon abgesehen, war meine Intension eher zu sagen, dass vermutlich jeder bewusst oder unbewusst sich nicht bei jeder Kleinigkeit an den Bebauungsplan gehalten hat. Man sollte also sehr genau überlegen, ob man dem Nachbarn ans Bein pinkeln möchte oder ob da nicht ein größerer Strahl zurückkommt.

Ich weiß z.B., dass wir einer der wenigen sind, die für die nachträglich angebauten Terrassenüberdachungen mit einer Tiefe >3m einen Bauantrag gestellt haben.
Auch haben wir vermutlich als einer der wenigen unsere Einfahrt mit versickerungsfähigem Pflaster belegt, obwohl das verpflichtend im Bebauungsplan angegeben war. Wir haben dann extra eine deutlich dickere Kiesschicht einbringen lassen, weil unser Untergrund nicht/schwer versickerungsfähig ist.
Ist mir bei den Nachbarn aber völlig egal, solange mir nicht jemand dumm kommt.
beschwerdebebauungsplan