Grünordnerische Festsetzung - Eure Meinung?

4,50 Stern(e) 4 Votes
A

aero2016

Leider muß man das dann eskalieren, weil man sich bei der Stadt über sie selbst nicht beschweren kann.
Selbstverständlich kann man das,
oft sogar sehr erfolgreich. „Die Stadt“ ist ja nicht nur ein Individuum. Und wenn die Beschwerde bei der fachaufsichtsführenden Person nichts bringt, dann mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit aber die beim ortsansässigen Ratsmitglied.
 
WilderSueden

WilderSueden

…mit Grossbäumen Linde oder Eiche. Oder müsst Ihr diese setzen?
Hab ich doch geschrieben...die Gemeinde setzt hier übrigens keinen einzigen Baum.
Natürlich kann man vernünftig sein und nur Sträucher aus Liste 2 pflanzen. Das ändert aber nichts daran, dass die Listen 1 vollkommen an der Realität heutiger Grundstücke vorbei ist.
 
11ant

11ant

Selbstverständlich kann man das,
oft sogar sehr erfolgreich. „Die Stadt“ ist ja nicht nur ein Individuum. Und wenn die Beschwerde bei der fachaufsichtsführenden Person nichts bringt, dann mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit aber die beim ortsansässigen Ratsmitglied.
Die fachaufsichtsführende Person (Gartenamtsleiter) wird aber auch die anordnende Person gewesen sein. Da würde ich mich mit einer Beschwerde beim Dezernenten oder OB gar nicht aufhalten, sondern gleich an die untere Naturschutzbehörde (Landkreis) herantreten. Der Ratsherr (und sei er auch von der Oppositionsfraktion) ist nicht disziplinarvorgesetzt. Da könnte man genau so gut die Käseblattpresse darauf ansetzen.
 
S

Schorsch_baut

Hab ich doch geschrieben...die Gemeinde setzt hier übrigens keinen einzigen Baum.
Natürlich kann man vernünftig sein und nur Sträucher aus Liste 2 pflanzen. Das ändert aber nichts daran, dass die Listen 1 vollkommen an der Realität heutiger Grundstücke vorbei ist.
Das muss man jetzt auch nicht überproblematisieren. Man kann aber auch durch gezielten Schnitt die Bäume klein halten. Oder schlank wachsende Formen auswählen. Schattenspender werden ja auch immer wichtiger. Ich finde ja kaum etwas so gruselig, wie die Südseitengärten oder Spielplätze in den Neubaugebieten, in denen man lebendig gedörrt wird.
 
Musketier

Musketier

Mal ganz davon abgesehen, war meine Intension eher zu sagen, dass vermutlich jeder bewusst oder unbewusst sich nicht bei jeder Kleinigkeit an den Bebauungsplan gehalten hat. Man sollte also sehr genau überlegen, ob man dem Nachbarn ans Bein pinkeln möchte oder ob da nicht ein größerer Strahl zurückkommt.

Ich weiß z.B., dass wir einer der wenigen sind, die für die nachträglich angebauten Terrassenüberdachungen mit einer Tiefe >3m einen Bauantrag gestellt haben.
Auch haben wir vermutlich als einer der wenigen unsere Einfahrt mit versickerungsfähigem Pflaster belegt, obwohl das verpflichtend im Bebauungsplan angegeben war. Wir haben dann extra eine deutlich dickere Kiesschicht einbringen lassen, weil unser Untergrund nicht/schwer versickerungsfähig ist.
Ist mir bei den Nachbarn aber völlig egal, solange mir nicht jemand dumm kommt.
 
Zuletzt aktualisiert 29.07.2025
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3146 Themen mit insgesamt 42684 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Grünordnerische Festsetzung - Eure Meinung?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Unwirtschaftlicher Bebauungsplan - Seite 231
2Abweichung vom Bebauungsplan in Neubaugebiet möglich - Seite 3118
3Bau von 2 Stützmauern, Bebauungsplan BW - Seite 1059
4Bebauungsplan Mehrfamilienhaus 16
5Bestandshaus Abriss - Neubau: was lässt der Bebauungsplan zu? - Seite 211
6Bebauungsplan: Garage auf Grenze außerhalb Baufenster - Seite 753
7Bebauungsplan und daraus folgender Hausplan - Seite 344
8Bestandsbauten auf Grundstücken in neuem Bebauungsplan 27
9Fehler vom Amt - Kein rechtskonformer und fehlerlosen Bebauungsplan - Seite 867
10Befreiung vom Bebauungsplan erwirken - wie? - Seite 553
11Muss Gemeinde erschließen, wenn Bebauungsplan vorhanden? 20
12Nichteinhaltung des Bebauungsplan vom Nachbarn 101
13Bungalow mit besonderem Bebauungsplan ... weitere Ideen? - Seite 341
14Kann ich mit dem Bebauungsplan 2 Vollgeschosse bauen? - Seite 419
15Unklare Klausel im Bebauungsplan aber Behörde beantwortet Fragen nicht - Seite 223
16Hausbau Bebauungsplan Wochenendhausgebiet 13
17Bebauungsplan Gemeinde unzureichend ausgeführt, was gilt? - Seite 432
18Bebauungsplan unklar bezüglich Geschossigkeit und Höhe am Hang - Seite 755
19Unklarer Bebauungsplan E+D oder II 27
20Fragen Bebauungsplan: Abstand Carport-Straße, Drempelverbot 15

Oben