ᐅ Grenze zum Nachbarn mit Garage ca. 1-2cm überbaut
Erstellt am: 22.03.2020 18:17
Mbk84 22.03.2020 19:50
Wow, vielen Dank für die schnellen Antworten !!!
Ich selber habe es mit Zollstock und rechtem Winkel nachgemessen, so genau es eben geht. Problem daran ist, der Grenzstein ist vorne am Grundstück und natürlich nicht dort, wo die Garage später steht. D.h. ich habe versucht, die Linie vom Grenzstein vorn bis zur Garage zu verlängern. Damit weiß ich aber immer noch nicht 100%-tig genau, wo dort die Grenze verläuft... Hier mal eine (nicht maßstabsgetreue) Skizze, um es zu verdeutlichen.

Und ohne es ganz genau messen zu können, ist es auch schwer dem GU zu unterstellen, dass es nicht passt (er behauptet ja, er hat alle Abstände eingehalten). Genausowenig kann ich dem Nachbarn beweisen, dass ich nicht überbaut habe. Meine Befürchtung ist einfach, dass wenn die Garage mal steht und der Nachbar irgendwann selber baut, es dann gehörigen Ärger gibt.
Das Gespräch mit dem Nachbarn werde ich natürlich suchen, ich wäre nur vorher gerne etwas vorbereitet. Kann er im Extremfall auch noch in einigen Jahren verlangen, dass die Garage entfernt wird? Oder kann man sich da irgendwie "freikaufen" (überbaute qm x Bodenrichtwert x z.B. 100% Zuschlag o.ä.)
Genau das ist auch meine Befürchtung. Mir wäre wohler, wenn wir eher 4-5cm Sicherheitsabstand lassen würden und nicht andersrum
Escroda schrieb:
Wer sagt das? Wer hat das festgestellt? Wie hat er das festgestellt?
Ich selber habe es mit Zollstock und rechtem Winkel nachgemessen, so genau es eben geht. Problem daran ist, der Grenzstein ist vorne am Grundstück und natürlich nicht dort, wo die Garage später steht. D.h. ich habe versucht, die Linie vom Grenzstein vorn bis zur Garage zu verlängern. Damit weiß ich aber immer noch nicht 100%-tig genau, wo dort die Grenze verläuft... Hier mal eine (nicht maßstabsgetreue) Skizze, um es zu verdeutlichen.
Und ohne es ganz genau messen zu können, ist es auch schwer dem GU zu unterstellen, dass es nicht passt (er behauptet ja, er hat alle Abstände eingehalten). Genausowenig kann ich dem Nachbarn beweisen, dass ich nicht überbaut habe. Meine Befürchtung ist einfach, dass wenn die Garage mal steht und der Nachbar irgendwann selber baut, es dann gehörigen Ärger gibt.
Das Gespräch mit dem Nachbarn werde ich natürlich suchen, ich wäre nur vorher gerne etwas vorbereitet. Kann er im Extremfall auch noch in einigen Jahren verlangen, dass die Garage entfernt wird? Oder kann man sich da irgendwie "freikaufen" (überbaute qm x Bodenrichtwert x z.B. 100% Zuschlag o.ä.)
Curly schrieb:
wenn ihr jetzt schon nur 2,98m zur Verfügung habt und dann noch Außenputz darauf kommt und anschließend noch die Garage 1-2cm Lücke zum Haus bekommt (kann man nie auf den Millimeter genau ans verputze Haus stellen)) und evtl. die Garage auch noch 1cm breiter wird, die Wände nicht 100% gerade sind....da steht die Garage zum Schluss 4-5cm auf Nachbars Grundstück.
Genau das ist auch meine Befürchtung. Mir wäre wohler, wenn wir eher 4-5cm Sicherheitsabstand lassen würden und nicht andersrum
Escroda 22.03.2020 20:14
Mbk84 schrieb:
Damit weiß ich aber immer noch nicht 100%-tig genau, wo dort die Grenze verläuftRichtig. Selbst wenn Du ein hochgenaues Messgerät hättest - im Maschinenbau werden Tachymeter im Submillimeterbereich eingesetzt - und mit geodätischen Messmethoden vertraut Wärst, bliebe der wahre Grenzverlauf unklar, da Du nicht weißt, ob die Grenzmarken in der Örtlichkeit noch richtig stehen. Und wie gesagt, ist die Lage der Grenzmarken auch nicht besser als 2cm bestimmbar.Mbk84 schrieb:
Genausowenig kann ich dem Nachbarn beweisen, dass ich nicht überbaut habe.Musst Du auch nicht. Er muss beweisen, dass Du überbaut hast.Mbk84 schrieb:
Befürchtung ist einfach, dass wenn die Garage mal steht und der Nachbar irgendwann selber baut, es dann gehörigen Ärger gibt.Wegen 2cm? Kein Sachverständiger wird bei klarem Verstand daraus einen Grenzverstoß ableiten.Mbk84 schrieb:
Das Gespräch mit dem Nachbarn werde ich natürlich suchenIch nicht.Mbk84 schrieb:
Kann er im Extremfall auch noch in einigen Jahren verlangen, dass die Garage entfernt wird?Nein.Mbk84 schrieb:
Oder kann man sich da irgendwie "freikaufen" (überbaute qm x Bodenrichtwert x z.B. 100% Zuschlag o.ä.)Ja. Wenn's ganz dumm laufen sollte, Dein Nachbar zu viel Zeit und Geld hat, ein Vermesser eine unüberlegte Dokumentation der Gebäudeeinmessung abliefert und ein ahnungsloser Richter die 2cm unreflektiert als gegeben hinnimmt, musst Du eine Überbaurente nach §913 Baugesetzbuch bezahlen. Die Geschichte könntest Du dann aber an einen Privatsender verkaufen.Mbk84 schrieb:
Mir wäre wohler, wenn wir eher 4-5cm Sicherheitsabstand lassen würden und nicht andersrumDas Wohnhaus steht schon? Dann lass' einen Vermesser kommen, am besten einen öffentlich bestellter Vermessungsingenieur. Der dokumentiert den exakten Grenzabstand und danach bestellst Du die Fertiggarage. Sollte nicht mehr als 300€ kosten (vorher fragen). Wenn dann noch was schiefgeht, hast Du einen der haftet. hampshire 22.03.2020 23:09
Du gehst im Moment von Deinen eigenen Messungen aus, deren Toleranz allein schon wegen der Grenzsteintoleranz größer ist als die von Dir ermittelte potenzielle Überbauung. Zu viel hätte, wäre, könnte. Dafür würde ich keine Pferde scheu machen.
M4rvin 23.03.2020 06:35
Da es auch gut passt, eine kleine Zwischenfrage.
Bei uns ist es ähnlich, nur haben wir keine Garage geplant. Bei uns sollte das Haus 3,5m von der Grenze entfernt stehen, ich habe jetzt auch mit einer Richtschnur die Linie der Grenzsteine verlängert. Nicht ganz genau, ist mit Höhenanstieg und Gefälle, aber ich komme nur auf 3,15m.
Was macht man denn, wenn 35cm fehlen? Wollten da eigentlich die Autos abstellen und dahinter einen Fahrrad/Geräteschuppen haben. Wirkt allerdings recht knapp um da am Auto vorbeizukommen.
Bei uns ist es ähnlich, nur haben wir keine Garage geplant. Bei uns sollte das Haus 3,5m von der Grenze entfernt stehen, ich habe jetzt auch mit einer Richtschnur die Linie der Grenzsteine verlängert. Nicht ganz genau, ist mit Höhenanstieg und Gefälle, aber ich komme nur auf 3,15m.
Was macht man denn, wenn 35cm fehlen? Wollten da eigentlich die Autos abstellen und dahinter einen Fahrrad/Geräteschuppen haben. Wirkt allerdings recht knapp um da am Auto vorbeizukommen.
HilfeHilfe 23.03.2020 06:43
M4rvin schrieb:
Da es auch gut passt, eine kleine Zwischenfrage.
Bei uns ist es ähnlich, nur haben wir keine Garage geplant. Bei uns sollte das Haus 3,5m von der Grenze entfernt stehen, ich habe jetzt auch mit einer Richtschnur die Linie der Grenzsteine verlängert. Nicht ganz genau, ist mit Höhenanstieg und Gefälle, aber ich komme nur auf 3,15m.
Was macht man denn, wenn 35cm fehlen? Wollten da eigentlich die Autos abstellen und dahinter einen Fahrrad/Geräteschuppen haben. Wirkt allerdings recht knapp um da am Auto vorbeizukommen.wie viel darfst entfernt sein ?
35 cm ist dann doch schon eine andere lige
Escroda 23.03.2020 07:31
HilfeHilfe schrieb:
35 cm ist dann doch schon eine andere ligeDas will ich wohl meinen.M4rvin schrieb:
ich habe jetzt auch mit einer Richtschnur die Linie der Grenzsteine verlängertZeig' mal Fotos von den Grenzsteinen, am Besten mit waagerecht ausgerichteter Kamera und Orientierungspunkten (Bordsteinkante, Straße, senkrechter Zaunpfahl, o.ä.) und Deiner Konstruktion. Kannst Du eine Kontrollmessung auf der anderen Gebäudeseite machen?M4rvin schrieb:
Was macht man denn, wenn 35cm fehlen?Den Polier oder den Vermesser in den Ar... m nehmen, wenn's denn gesichert fest steht. Solange Abstandsflächen und Baufenster noch passen, gibt es wenigstens keinen Ärger mit der Behörde. Einen tatsächlichen Schaden zu beziffern dürfte sehr schwierig sein. Wer hat denn die Gebäudeabsteckung gemacht?Ähnliche Themen