Grenzbebauung - Lücke zwischen den Häusern

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H

Hamdu

Hallo,

wir befinden uns momentan noch in der Planungsphase bei einem Grundstück mit Grenzbebauung. Das Nachbarhaus steht ca. 15-20cm von der Grenze entfernt, nun stellt sich die Frage wie man hier mit der entstehenden Lücke bei Grenzbebauung umgeht.

Keiner kann hier nachträglich Verputzen oder zwischen die Lücke, ich stelle mir das gerade bei einem Fertighaus als sehr problematisch vor.

Hat hier jemand Erfahrung?
 
WilderSueden

WilderSueden

Ein Wohnhaus darfst du eh nicht auf die Grenze setzen, außer du hast ein Reihen-/Doppelhaus (dann sollte meinem Verständnis nach der Nachbar aber direkt auf der Grenze stehen und nicht 20cm entfernt). Insofern betrifft das nur Carport/Garage und Gartenhaus.
 
H

Hamdu

Ja und nein. Wir mussten leider von unserem Vertrag zurücktreten, weil wir Probleme mit dem uns zugewiesenen Architekten hatten. Das Grundstück ist natürlich das gleiche.

Wir stehen momentan im Kontakt mit dem Bauamt. Wir dürfen nur Straßenbündig bauen jedoch stehen beide Nachbarhäuser nicht direkt auf der Grenze.

Wir würden gerne vorher klären wie mit der dann entstehenden Lücke umzugehen ist und ob ein Fertighaus mit Holzständerbauweise überhaupt machbar wäre.
 
11ant

11ant

Wir mussten leider von unserem Vertrag zurücktreten, weil wir Probleme mit dem uns zugewiesenen Architekten hatten.
Was ist denn ein "zugewiesener Architekt" ? - das klingt ja wie in einem DDR-Restaurant, wo einen der Kellner platziert, auch wenn alle Plätze frei sind ;-)
Wir dürfen nur Straßenbündig bauen jedoch stehen beide Nachbarhäuser nicht direkt auf der Grenze.
Ich würde hier einen Verstoß gegen den Angemessenheitsgrundsatz darin sehen, den Begriff der Bündigkeit erkennbar wirklichkeitswidrig auf wenige Zentimeter "genau" zu intepretieren. Ein Anbau an die Linie der - ich vermute - Hofmauer schiene mir die Bündigkeit ausreichend zu erfüllen. Eine Anbauverpflichtung sehe ich hier auch nur einseitig, und mangels Eindeutigkeit auch nach Eurer freien Wahl ob an 280/1 oder an 283.
Wir würden gerne vorher klären wie mit der dann entstehenden Lücke umzugehen ist
Solche Fälle kamen früher regelmäßig vor, und man hat die Lücken dann mit einem Brett verschlossen (da Mäuse durchkommen, stets auch für Katzen durchgängig).
und ob ein Fertighaus mit Holzständerbauweise überhaupt machbar wäre.
Ich gehe zwar davon aus, daß deren Verkäufer das großmäulig bejahen werden, aber aus meiner Sicht nein. Zimmermannskonstruktion meinetwegen, aber vollständig vorgefertigt und vor Ort dann nur noch aufgestellt nein. Ohne mindestens teilweise Ortfertigung sehe ich da nichts genau genug einpaßbar - weder die Gebäude noch die Grenze betreffend. Habt Ihr recherchiert, weshalb das Grundstück (der Zeichnung zufolge zumindest: aktuell) bebauungsfrei ist ?
Guckstdu https://www.hausbau-forum.de/threads/erfahrungen-mit-strohballenhaus.33569/page-6#post-551732 da ist ein Hinweis, wie Du mir auch nichtöffentlich mehr erzählen kannst ...
 
A

AnnisPunkt

Hallo,

wir befinden uns momentan noch in der Planungsphase bei einem Grundstück mit Grenzbebauung. Das Nachbarhaus steht ca. 15-20cm von der Grenze entfernt, nun stellt sich die Frage wie man hier mit der entstehenden Lücke bei Grenzbebauung umgeht.

Keiner kann hier nachträglich Verputzen oder zwischen die Lücke, ich stelle mir das gerade bei einem Fertighaus als sehr problematisch vor.

Hat hier jemand Erfahrung?
Hallo Hamdu,
wir haben ungeplant das gleiche Problem. Der Plan war Grenzbebauung an eine alte Scheune. Bauantrag ist durch und es soll in 5 Monaten losgehen. Jetzt kam durch den Vermesser heraus: Die Scheune steht nicht auf der Grenze sondern schief dazu (bzw. die Grenze wurde vermutlich nach der Scheune erstellt.) Jetzt haben wir auf der Grenze einen Abstand von 0-50cm zum Nachbargebäude. Und erste Ideen vom FH.
Welche sieht es denn bei euch aus
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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