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ᐅ Grenzbebauung Garage und Schuppen Max. 9 Meter -mehr geht nicht?


Erstellt am: 04.05.16 17:41

Steffi3304.05.16 17:41
Hallo,
die sächsische Bauordnung besagt, dass Grenzbebauung an einer Seite Max. 9 Meter Länge ergeben darf. An beiden Seiten zusammen Max. 15 Meter. Ist das unumstößliches Gesetz? Oder kann man von dieser Bauordnung auch Ausnahmen beantragen? Wenn der Nachbar zum Beispiel zustimmt? Wir haben ein recht langes (aber schmales) Grundstück mit 72 Meter Länge und würden gern vorn 6 Meter Garage und weiter hinten im Grundstück, gleiche Seite, 6 Meter Schuppen an der Grenze aufstellen. Macht aber schon 12 Meter. Danke für Eure Tipps.

LG Steffi
Escroda05.05.16 07:35
Ich glaube in Sachsen wird es wie in NRW gehandhabt. Hier kann der Nachbar für eines der Gebäude eine Abstandsflächenbaulast oder Anbauverpflichtung übernehmen. Die Länge des Gebäudes zählt dann bei der Summierung der Grenzbebauungen nicht dazu. Ich würde einer Baulast nicht zustimmen, weil sie, wie der Name schon sagt, das Grundstück belastet und sich zumeist wertmindernd auswirkt. Wenn der Nachbar auch Interesse an einem Schuppen hat, könnte man ein gemeinsames Projekt starten und beide Parteien hätten einen Vorteil.
Steffi3305.05.16 11:17
Hallo, vielen Dank für die Antwort. Interessant klingt das Stichwort Anbauverpflichtung. Vielleicht geht ja darüber was. Ich vergaß oben zu schreiben, dass es derzeit bereits ein altes massives Schuppengebäude, knapp 1m von der Grundstücksgrenze entfernt, gibt. Länge geschätzt 18 Meter!. Dieses soll allerdings komplett abgerissen werden. Ändert das was an unseren Möglichkeiten zur neuen Grenzbebauung?

LG Steffi
Caspar202005.05.16 15:04
Escroda schrieb:
Hier kann der Nachbar für eines der Gebäude eine Abstandsflächenbaulast oder Anbauverpflichtung übernehmen.
Ich würde meinen Nachbar was husten, wenn er mir mit sowas kommen würde. Bei solchen Dinge muss der Nachbar ja Gott sei Dank zustimmen und nicht nur beim
Bier.
Steffi33 schrieb:
huppengebäude, knapp 1m von der Grundstücksgrenze entfernt, gibt. Länge geschätzt 18 Meter!.

Ist vielleicht schon eine Baulast eingetragen, oder ist das ein schwarzbau?
MarcWen05.05.16 17:05
Wir halten die Vorschrift 9 Meter genau ein. Man sollte auch beachten, dass eventuell ein Dach über den Rohbau schaut. Dann lieber den Rohbau gleich 50 cm kleiner planen, damit es später keinen Ärger gibt.
Payday05.05.16 20:44
man könnte unkompliziert beiderseitig einig werden, das x Meter Länge bebaut werden dürfen und dies schriftlich festhalten. zb könnte man 12meter vereinbaren und jeder darf dann 12meter Carport/schuppen usw setzen. meistens spricht man sich doch eh ab. dem Land sind die 9meter egal, solange die grenze ein Nachbar und kein öffentliches gelänge ist. ich würde dem zb zustimmen. so könnte ich neben meinen 9meter Carport noch weiter hinten nen 3meter schuppen stellen. wichtig ist hierbei, das keiner benachteilt wird.
waren heute mit Nachbarn in unseren Neubaugebiet unterwegs und haben so viele Fehler/verbote gesehen. nahezu keiner hat seine hecke ordnungsgemäß an die grenze gesetzt, 1 Nachbar baute sogar feste Objekte 1meter über die grenze auf öffentliches gelänge, 1 baut deutlichst zu groß, 1x hat ne Riesen Glasfront verspielgelt (obwohl laut Bebauungsplan nicht erlaubt) usw...
alles ist solange gut bis genau 1 den Maschendrahtzaun auspackt und die rechtskeule zieht. dann geht der lutzi und es wird teuer. wir werden uns genau an die regeln halten, einfach weil irgendwann irgendwer Langeweile bekommt und loslegen wird.
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