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ᐅ Grenzbebauung Dachterrasse auf Garage


Erstellt am: 28.11.19 12:08

B
Bauherrin2020
28.11.19 12:08
Unsere Nachbarn und wir haben noch nicht angefangen zu bauen und schon gibt's die ersten Schwierigkeiten
Wir sind derzeit im genehmigungsverfahren, da wir unser schmal geschnittenes Baufenster nicht einhalten und mit der zukünftigen Terrasse 1m außerhalb enden, ansonsten wäre diese nur 1,5m breit. Unsere Baufirma hat idealerweise diese Ausnahmegenehmigung bereits im Vorfeld über das Landratsamt klären lassen und dort das ok erhalten.
Nun hat uns eine Mitarbeiterin im Bauamt empfohlen, die Angrenzer selbst zu benachrichtigen und die Unterschriften selbst einzuholen um dadurch Geld zu sparen. 2 von 3 sind einverstanden, da wir uns innerhalb unseres eigenen Gartens bewegen, nur der letzte Nachbar zickt rum und fühlt sich in seiner Privatsphäre eingeschränkt.
Nachdem diese mit ihrem Architekten geredet haben, haben sie uns vorgeschlagen, dass sie uns das ganze unterschreiben und wir im Gegenzug für sie unterschreiben, dass sie auf ihrer Doppelgarage, welche auf der Grenze steht, über die gesamte Fläche eine Dachterrasse bauen dürfen und den Mindestabstand von 2,5m unterschreiten möchten. Ansonsten gibt es keine Unterschrift.
Wir haben uns nun dazu entschlossen, das Bauamt einzuschalten und dass diese selbst die Unterschrift einholen. Zahlen wir halt etwas mehr, aber egal.

Nun meine Frage: Gibt es irgendwelche Ausnahmegenehmigungen, dass so etwas erlaubt ist? Die Erpressung außen vor gelassen, hier weis jeder Bescheid.
L
Lumpi_LE
28.11.19 13:09
Es geht nur um die Terrasse? oder auch um das Haus?
Die Terrasse hätte ich mit den 1,5m in die Pläne genommen und dann 2,5m gebaut. Danach hätte kein Hahn gekräht.
E
Escroda
28.11.19 13:33
Bauherrin2020 schrieb:

und dort das ok erhalten.
Wie sieht denn "das ok" aus? Gab es einen formellen Befreiungsantrag der dann positiv beschieden wurde. Oder nur die mündliche Zusage?
Bauherrin2020 schrieb:

Zahlen wir halt etwas mehr, aber egal.
Na ja, egal ist es nur, wenn Du oben genannten positiven Bescheid erhalten hast und die Nachbarn nicht handeln. Ich kenne es so, dass die Nachbarn über euren Bauantrag informiert werden und dann vier Wochen Zeit haben, Einwendungen zu erheben. Ich halte es zwar für sehr unwahrscheinlich, dass die Baugrenze nachbarschützend ist (Oberverwaltungsgericht Lüneburg vom 31.10.2007, 1 ME 277/07: ... Die Festsetzung einer rückwärtigen Baugrenze entfalte nur dann nachbarschützende Wirkung, wenn dies dem Willen des Planungsgebers entspreche.) - im Gegensatz zu der Abstandsfläche, die eine Dachterrasse auslösen würde - , ausgeschlossen ist es aber nicht (Suchmaschine: nachbarschutz baugrenze). Somit kann es durchaus zu unangenehmen Verzögerungen kommen.
Bauherrin2020 schrieb:

Gibt es irgendwelche Ausnahmegenehmigungen, dass so etwas erlaubt ist?
Hab' nicht verstanden, was Du wissen willst.
B
Bauherrin2020
28.11.19 15:04
Wie sieht denn "das ok" aus? Gab es einen formellen Befreiungsantrag der dann positiv beschieden wurde. Oder nur die mündliche Zusage?

Das hat unsere Architektin veranlasst. Mehr weis ich darüber auch nicht. So klingt es für mich. Habe hierzu keinerlei Schriftstück oder ähnliches erhalten. Bekam nur die Auskunft, wäre die Anfrage negativ ausgefallen, hätten wir anders geplant.
Hab' nicht verstanden, was Du wissen willst.

Gibt es irgendein Schlupfloch, wodurch der Mindestgrenzabstand von 2,5m nicht eingehalten werden muss?
Es geht nur um die Terrasse? oder auch um das Haus?
Die Terrasse hätte ich mit den 1,5m in die Pläne genommen und dann 2,5m gebaut. Danach hätte kein Hahn gekräht.

Nur um die Terrasse/Balkon. Aufgrund der Geländeeigenschaft handelt es sich um einen Balkon (Betonplatte mit Stahlstützen), ansonsten hätten wir knapp 2m auffüllen müssen. Wäre es nur eine Terrasse gewesen, hätten wir es genauso gemacht, wurde uns auch vom Architekten geraten.
R
RomeoZwo
28.11.19 17:07
Bauherrin2020 schrieb:

Nur um die Terrasse/Balkon. Aufgrund der Geländeeigenschaft handelt es sich um einen Balkon (Betonplatte mit Stahlstützen), ansonsten hätten wir knapp 2m auffüllen müssen.
Das heiß es geht um ein "Bauwerk" von 2m Höhe (an der höchsten Stelle), das außerhalb der Baugrenze errichtet werden soll.
Da kann ich mir im Gegensatz zu einer flachen Terrasse auf ebenem Land aber schon eine Beeinträchtigung der Nachbarn vorstellen, z.B. deren Sicht an eurem Gebäude vorbei.
Stört euch die Dachterrasse auf der Garage? Können die Nachbarn dann irgendwo bei euch rein schauen, wo sie sonst nicht hereinschauen können? Wenn es euch nicht signifikant stört, wäre es doch ein Deal um später mal abwechselnd auf der Dachterrasse oder eurem Balkon zu grillen .
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