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Erstellt am: 22.06.2015 13:46

Bauexperte 22.06.2015 16:10
melipp2015 schrieb:

Bzgl. der Mieteinnahmen hast du vorgeschlagen das als Mehrgenerationenhaus zu deklarieren damit die steuern umgehen kann.
An welche Steuern denkst Du denn? Oder sprichst Du von einer Steuererklärung? Darin mußt Du die Gelder Deiner Mutter auch jetzt schon angeben.
melipp2015 schrieb:

Meine Mutter zahlt jetzt 300 Euro Miete + 100 Pauschal Nebenkosten an uns und wird auch dann 300 Euro Miete und 100 Euro Nebenkosten bezahlen also unterstütze ich Sie jetzt nicht wirtschaftlich und auch später nicht.
Du hast eingangs "nur" davon geschrieben, daß Du Deiner Mutter die Nebenkosten anteilig in Rechnung stellen möchtest/wirst.
melipp2015 schrieb:

Ich hätte auch gar nicht meine Mutter erwähnen müssen, sondern das gleiche Frage tut sich auf wenn wir die Wohnung Fremdvermieten ob eine Nebenkostenabrechnung mit Pauschalbeträgen zulässig ist.
Nein - imho nicht ganz. Wenn von Anbeginn an, alle Kosten nachprüfbar abgerechnet werden sollen, sind Zähler unverzichtbar. Vor allem auch deshalb, da Du - sofern der spätere Mieter seine Strom- oder Gasrechnungen nicht bezahlt - keine Mahnung vom Versorger erhältst! Die Einnahmen aus einem Mietvertrag mußt Du in Deiner Steuererklärungärung angeben.

Mit Deiner Mutter kannst Du dagegen unproblematisch eine Pauschale abrechnen; sie wird Dich kaum auf den Rechnungen sitzen lassen und vermutlich auch keine Diskussionen á la "ich muß für Dich da oben mit heizen" mit Dir führen. Aber auch diese Einnahmen mußt Du imho in Deiner Steuererklärung angeben. Wie das geregelt sein muß, damit Deine Mutter im worst case Mittel nach dem Sozialgesetzbuch beantragen kann, weiß vlt. ein anderer; ein Steuerberater aber ganz sicher.

Schau Dir den § 11des zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnbaugesellschaft) mal genau an. Wenn Du planst später zu vermieten, würde ich bereits jetzt Vorsorge treffen, daß später gerade kein Dreck mehr entsteht. Denn Dreck wirst Du jetzt haben; ist quasi ein Abwasch! Steuerlich könnte es auch nicht uninteressant sein; aber hierzu solltest Du einen Steuerberater Deines Vertrauens befragen. Mittel der KfW sind auch denkbar.

Grüße, Bauexperte

melipp2015 22.06.2015 16:26
Ich danke euch für Eure Antworten,
doch ich denke das Thema geht nun in die falsche Richtung, vielleicht wurde meine Frage auch falsch verstanden. Daher ist es wohl besser wir beenden diese Unterhaltung hier.

Beste Grüsse

Melipp
steuererklärungeinnahmensteuerberater