ᐅ Gesetzliche Bestimmungen "Einbau einer Einliegerwohnung"
Erstellt am: 22.06.15 13:46
M
melipp201522.06.15 13:46Hallo zusammen
Wir haben ein Haus gekauft in welches wir in die unterste Etage eine Einliegerwohnung einbauen möchten.
Nun ist unserer Frage in wie weit wir alles separate anschließen müssen.
Sep. Wasserzähler
sep. Heizzähler
sep. Stromzähler
sep. Fernseh und Internetanschluss
sep. Mülltonne
Am liebsten würden wir keine sep. Anschlüsse machen sondern einfach von dem Mieter ( ist meine Mutter) eine Pauschale für die Nebenkosten verlangen. Aber in wie weit wir Gesetzlich zu etwas verpflichtet sind wissen wir nicht? Die Mieteinnahmen müssen wir ja auch angeben als Zusatzeinnahmen obwohl das Haus dem entsprechend teurer war und wir einen hören Kredit aufnehmen mussten?
Es wäre toll wenn sich hier jemand auskennt und mir auf meine Frage Antwort geben kann.
Vielen Dank und beste Grüsse
Melipp
Wir haben ein Haus gekauft in welches wir in die unterste Etage eine Einliegerwohnung einbauen möchten.
Nun ist unserer Frage in wie weit wir alles separate anschließen müssen.
Sep. Wasserzähler
sep. Heizzähler
sep. Stromzähler
sep. Fernseh und Internetanschluss
sep. Mülltonne
Am liebsten würden wir keine sep. Anschlüsse machen sondern einfach von dem Mieter ( ist meine Mutter) eine Pauschale für die Nebenkosten verlangen. Aber in wie weit wir Gesetzlich zu etwas verpflichtet sind wissen wir nicht? Die Mieteinnahmen müssen wir ja auch angeben als Zusatzeinnahmen obwohl das Haus dem entsprechend teurer war und wir einen hören Kredit aufnehmen mussten?
Es wäre toll wenn sich hier jemand auskennt und mir auf meine Frage Antwort geben kann.
Vielen Dank und beste Grüsse
Melipp
T
toxicmolotof22.06.15 14:031) Steuerberater
2) Google + Nebenkosten + Mietrecht
3) Pauschale Warmmiete ohne Nebenkosten
4) 1+3
5) zu 4: Nachteil, Dusch- und Heizorgien mindern den Ertrag erheblich.
2) Google + Nebenkosten + Mietrecht
3) Pauschale Warmmiete ohne Nebenkosten
4) 1+3
5) zu 4: Nachteil, Dusch- und Heizorgien mindern den Ertrag erheblich.
Auf separate Verbrauchsabrechnungen könnt Ihr auf Einigung verzichten.
Dies gilt aber nur bei Häusern mit einer Einliegerwohnung und Zweifamilienhäusern, wenn Du selbst die Hauptwohnung bewohnst.
Unterschied Einlieger zur separaten Wohnung: Ihr teilt Euch einen Hauseingang oder die Wohnungen sind durch zB Kellerräume miteinander verbunden, sodass die Privatsphäre nicht 100% ist.
Wenn Ihr später vorhabt, diese Einlieger durch Umbauten als separate Wohnung zu vermieten, würde ich jetzt schon separate Zähler einbauen lassen. Das ändert ja nichts auf Euer Recht, auf detaillierte Abrechnungen bei Mama gemeinsam zu verzichten.
Gruss Yvonne
Dies gilt aber nur bei Häusern mit einer Einliegerwohnung und Zweifamilienhäusern, wenn Du selbst die Hauptwohnung bewohnst.
Unterschied Einlieger zur separaten Wohnung: Ihr teilt Euch einen Hauseingang oder die Wohnungen sind durch zB Kellerräume miteinander verbunden, sodass die Privatsphäre nicht 100% ist.
Wenn Ihr später vorhabt, diese Einlieger durch Umbauten als separate Wohnung zu vermieten, würde ich jetzt schon separate Zähler einbauen lassen. Das ändert ja nichts auf Euer Recht, auf detaillierte Abrechnungen bei Mama gemeinsam zu verzichten.
Gruss Yvonne
M
melipp201522.06.15 14:50Hallo Yvonne
Vielen Dank für deine Antwort. Wir werden Platz lassen für einen späteren Einbau von separaten Zählern. Wollen das jetzt einfach nicht haben, da ja jeder sperater Anschluss Grundgebühr bei den Anbieter kostet das wollen wir vermeiden.
Beste Grüsse
Melipp
Vielen Dank für deine Antwort. Wir werden Platz lassen für einen späteren Einbau von separaten Zählern. Wollen das jetzt einfach nicht haben, da ja jeder sperater Anschluss Grundgebühr bei den Anbieter kostet das wollen wir vermeiden.
Beste Grüsse
Melipp
melipp2015 schrieb:
Wir werden Platz lassen für einen späteren Einbau von separaten Zählern.Oder SO
B
Bauexperte22.06.15 15:11melipp2015 schrieb:
Aber in wie weit wir Gesetzlich zu etwas verpflichtet sind wissen wir nicht? Was eine Einliegerwohnung ist und was nicht, ist im § 11 des zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnbaugesellschaft) geregelt!Ich würde es an eurer Stelle nicht so kompliziert machen. Richtet der Mutter eine eigene Wohnung im EG ein und macht damit aus eurem Haus ein Mehrgenerationenhaus. Wie ihr "intern" die Kostenteilung vornimmt, will der Gesetzgeber nicht wissen und das finde ich auch richtig so
Grüße, Bauexperte
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