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Erstellt am: 18.08.18 00:30

Ybias7824.09.20 08:40
Tolentino schrieb:

ja den braucht sie, aber der Betrag muss nicht dem kompletten Betrag der Baukosten entsprechen. Das ist dann ein extra Dokument wo du zusätzlich Baunebenkosten und eben z. B. Aufmusterungen einträgst. auch diese Baukostenzusammenstellung, kann dein GU abstempeln.

Also kann ich eh erst die Finanzierung absichern wenn der Verbrauchervertrag unterzeichnet ist?
K1300S24.09.20 08:40
Erfahrungsgemäß wirst Du die endgültigen Kosten auch erst im Laufe/am Ende des Bauvorhabens kennen, insofern kriegst Du das vorab sowieso nicht exakt hin.
K1300S24.09.20 08:41
Ybias78 schrieb:

Also kann ich eh erst die Finanzierung absichern wenn der Verbrauchervertrag unterzeichnet ist?
Nein, der Vertragsentwurf (nicht unterschrieben) plus Leistungsbeschreibung/Angebot reicht der Bank ja erst mal. Den unterzeichneten Vertrag reichst Du dann nach Zustandekommen nach.
Tolentino24.09.20 08:43
Ich vermute wenn du nicht einen extra Architekten hast, der die Kosten schätzt, dann ja. Obwohl es auch sein könnte, dass ein Angebot mit Annahme Frist bis Ende des Jahres reichen könnte... weiß ich aber nicht
K1300S24.09.20 08:43
Wenn Dir das Deine Berater nicht erklärt haben, hätte ich umso weniger Vertrauen in deren "Zusage".
Tolentino24.09.20 08:44
stimmt, alles Fragen, die ein guter Berater vorab klärt. Ein fähiger zumindest auf Nachfragen beantworten kann.