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ᐅ Geländemodellierung abweichend vom Bauantrag - erlaubt? (NRW)


Erstellt am: 31.12.18 09:31

Wissi31.12.18 09:31
Hallo zusammen,

wie steht ihr zu folgender Frage: Ist diese Abweichung in der Geländemodellierung erlaubt? Mit erlaubt meine ich ohne eine erneute Baugenehmigung.
In der vorliegenden Baugenehmigung sehen wir neben dem Gebäude Erde angeschüttet, die nach 3 Metern zum Urgelände abfällt und in etwa 3 Meter vor der Grenze das Urgelände erreicht. Wäre es auch im obigen Sinne erlaubt, wenn die ebene Fläche etwas länger wird und dann der Hang zum Urgelände steiler (rote Fläche)?


Was meint ihr?

Architekten-Schnitt: Terrassenkante Typ A mit roter trapezförmiger Fläche über dem Gelände.
Steven31.12.18 18:58
Hallo

ohne Stützmauer bekommst du diese Schräge nicht stabilisiert.

Steven
Wissi31.12.18 19:15
Danke für den Hinweis, das haben wir uns schon gedacht. Pflanzringe waren hier angedacht.
Aber inwiefern steht deine Antwort in Zusammenhang mit meiner Fragestellung?
Domski31.12.18 20:22
Stützmauern können im Bebauungsplan eingeschränkt sein.

Stützmauern sind in jedem Fall in der Landesbauordnung beschrieben. Du musst eine in Höhe und Statik passende Mauer planen. Wenn du Glück hast, kann diese verfahrensfrei sein. Ist sie das nicht oder nach Bebauungsplan nicht wie gewünscht möglich, braust du einen Bauantrag und ggf. Ausnahmegenehmigung.

Ich würde mir die Verfahrensfreien Möglichkeiten ansehen, ob ich damit meine geplante Modellierung hinbekomme und das dann noch mal mit dem Architekten besprechen.
11ant31.12.18 20:40
Wissi schrieb:
Wäre es auch im obigen Sinne erlaubt, wenn die ebene Fläche etwas länger wird und dann der Hang zum Urgelände steiler (rote Fläche)?
Rechtlich kann ich das nicht sicher sagen, daher mein Laiensenf: die neue Variante "landet" in der gleichen Linie auf dem Urgelände, da sehe ich niemandes Rechte getroffen, die Hinführung steiler zu gestalten. Wenn die neue Terrassengrenze mit dem Baufenster vereinbar bleibt, sehe ich das niemanden beanstanden können. Lediglich technisch wirst Du die Böschung vehementer bändigen müssen.
Wissi31.12.18 20:51
Vielen Dank für eure Antworten =)
Die Steilheit der Böschung kann gut und gerne auch etwas flacher sein. Uns ging es grundsätzlich darum, ob man etwas mehr Ebene haben kann und dafür eine steilere Böschung plus mehr Anschüttung. Wie steil genau hängt dann davon ab, was über eine Höhe von etwa 1,5m gut mit Pflanzsteinen machbar ist.
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