Gehwegüberfahrt nötig wenn kein Gehweg vorhanden (in Bln)?

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Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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Tolentino

Tolentino

Ist sogar ein Gesetz, der zitierte Teil ist der erste Absatz. Das Gesetz gibt's seit 1999, so wie ich herausfinden konnte galt der erste Absatz in dem Wortlaut bis zur aktuellsten Fassung von 2021.
Wie findet man heraus, welche Norm davor einschlägig war? In der Einleitung des gesetzes steht dazu nichts und ganz doofe Google Suche konnte auch nichts stichhaltiges finden.

Ja, denke ich auch, schlafende Hunde zu wecken ist die schlechtere Variante, aber lt. Aussage des Unternehmers, wird es früher oder später dazu kommen und dann bestünde das Risiko, dass man zusätzliche Strafen bezahlen muss, weil man ja die ganze Zeit ungesetzlich den "nicht zum fahren bestimmten Teil der Straße" überfahren hat. Er meinte außerdem, das enstprechende Amt habe 7 neue Stellen besetzt und er habe jetzt einen Kunden nach dem anderen für die er die Überfahrten herstellen müsse. Kann aber alles auch nur Vertriebsgeschwätz sein.
Wir reden morgen noch mit einem anderen Unternehmer, mal schauen was er dazu sagt....

Was mich jetzt zur nächsten Frage führt:

Hat jemand Erfahrung mit Ausgleichszahlung/Ersatzpflanzung eines Baums auf öffentlichem Grund?
Ich finde ganz viel bzgl. geschützter Bäume auf privatem Grund, aber ist es dann einfach das gleiche plus Bearbeitungsgebühr oder wird das nochmal teurer, wenn es ein öffentlicher Baum ist?
 
O

Oberhäslich

Ich würde mal behaupten befestigt ist ein Weg auch mit Schotter, von daher eine günstige Lösung die den Baum Baum sein lässt...
 
Tolentino

Tolentino

Ja, das kann sein, das würde zumindest erklären, warum die Nachbarn oft nur solche Überfahrten haben. Allerdings bei uns ist ja nicht mal geschottert. Es ist einfach nur verdichteter Sandboden, vermutlich mit humösen Anteilen versetzt. Da war ja früher keine Überfahrt. D.h. im Zweifel müssten wir die herstellen (egal wie) und dann muss da ein Unterbau her und der ist schon im Wurzelbereich des Baums.
Ich befürchte fast wir kommen nicht drum rum.

Die Frage wäre, einfach abwarten und derweil sparen oder lieber gleich richtig machen?
 
11ant

11ant

Ist sogar ein Gesetz, der zitierte Teil ist der erste Absatz. Das Gesetz gibt's seit 1999, so wie ich herausfinden konnte galt der erste Absatz in dem Wortlaut bis zur aktuellsten Fassung von 2021.
Normen haben bestimmt zu sein. Da muß also eine Definition von "nicht befahrbaren Straßenbestandteilen", "Überfahrten" und "befestigt" sein. Und wenn da nichts Gegenteiliges steht, ist auch eine wassergebundene Wegedecke "befestigt".
 
Tolentino

Tolentino

Ja, das mag durchaus sein, aber auch eine Wassergebundene Wegedecke wird wohl einen frostsicheren Unterbau und entsprechndes Material (eben nicht humösen Boden) benötigen und zumindest einmal abgerüttelt werden müssen. Das wird aber alles Eingriffe in den Wurzelbereich des Baumes erfordern und ist somit separat genehmigungspflichtig, wenn die uns nicht sogar das komplett versagen, weil Neubau und wir hätten die Zufahrt ja da nicht planen müssen.

Ich stelle mal wieder fest, dass wir von unserem Makler und GÜ schlecht beraten wurden.
 
O

Oberhäslich

Als ganz ehrlich, wenn es dich nicht selber stört, dann hau da einfach paar Zentimeter Schotter rund drauf ohne Unterbau. Ich bezweifle dass es dafür eine genaue Arbeitsanweisung gibt, geschweige denn das jemand prüft und mit einer Schaufel buddeln geht. Wenn du sagst, andere haben das auch so erst recht.
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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