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ᐅ Gebührenbescheid zum Bauantrag


Erstellt am: 25.11.2021 10:54

ypg 25.11.2021 19:47
BW MR BW MR schrieb:

hat jemand schon mal gegen den Gebührenbescheid vom Bauantrag einspruch eingelegt und recht bekommen?
anscheinend keiner von den Antwortgebern. Ich auch nicht.
Allerdings kann da doch etwas nicht stimmen, wenn man für 70000€ 500-1000€ mehr bezahlen soll.
BW MR BW MR schrieb:

Der Komplete Bauantrag kostet 3000€.
du meinst die Baugenehmigung?
BW MR BW MR schrieb:

Das Landratsamt hat meinen Baupreis um 70000 Euro erhöht.
Begründung mein Preis wäre zu günstig.
BW MR BW MR schrieb:

Wenn ich richtig rechne geht es so um 500-1000 Euro.
Die Frage kann hier wohl keiner beantworten. Allerdings ist ja die Frage in Deiner beinhaltet, wer da recht hat. Denn wer falsch liegt, bekommt oft kein Recht.
Um das einzuschätzen, fehlen Infos. Da nutzt es auch nichts, wenn Du das dauernd wiederholst.
was ist denn der ausgerechnete Hauspreis für wieviel Grundfläche und Geschosse?

Eifel87 26.11.2021 08:54
BW MR BW MR schrieb:

Der Komplete Bauantrag kostet 3000€.
Die 500 - 1000€ sind nur die kosten die zu viel sind durch die erhöhung des Preises.

Wahnsinn wie groß die Unterschiede da sind.
Bei uns hat die Baugenehmigung 846 € gekostet, zusätzlich noch 200 € weil wir eine Befreiung von der Baugrenze beantragt hatten. Ist kein kleines Haus, alles in allem ca. 1150 m³ umbauter Raum.

Berechnet wurde das ganze im übrigen nach dem Rohbauwert. Da wurde für Haus und Garagen der umbaute Raum mit einem entsprechenden Faktor Multipliziert und aufgerundet. Die Gebühr belief sich auf 6 Tausendstel der Rohbausumme.

BW MR BW MR 26.11.2021 09:17
Eifel87 schrieb:

Wahnsinn wie groß die Unterschiede da sind.
Bei uns hat die Baugenehmigung 846 € gekostet, zusätzlich noch 200 € weil wir eine Befreiung von der Baugrenze beantragt hatten. Ist kein kleines Haus, alles in allem ca. 1150 m³ umbauter Raum.

Berechnet wurde das ganze im übrigen nach dem Rohbauwert. Da wurde für Haus und Garagen der umbaute Raum mit einem entsprechenden Faktor Multipliziert und aufgerundet. Die Gebühr belief sich auf 6 Tausendstel der Rohbausumme.

Bei mir sind es 1437 m³ umbauter Raum.
Kosten waren 435.000€.
Aussage vom Sachbearbeiter das ist zu günstig deshalb haben sie den umbauten Raum mal ihren Satz genommen.

Tom1978 26.11.2021 09:32
BW MR BW MR schrieb:

Bei mir sind es 1437 m³ umbauter Raum.
Kosten waren 435.000€.
Aussage vom Sachbearbeiter das ist zu günstig deshalb haben sie den umbauten Raum mal ihren Satz genommen.

Das ist unsere Berechnung gewesen. Wobei der kalkulierte Hauspreis bei ca. 300.000 € lag :-)

Gebühr: 350 EUR + 1,462 m² × 1,00 EUR/m² = 1.812 EUR

BW MR BW MR 26.11.2021 09:35
Tom1978 schrieb:

Das ist unsere Berechnung gewesen. Wobei der kalkulierte Hauspreis bei ca. 300.000 € lag 🙂

Welches Bundesland ?
Weil unser umbauter Raum ist etwa gleich.

Fuchur 26.11.2021 09:39
Hier mal ein Auszug aus dem Serviceportal B.-W. Da hast du die Berechnung erklärt und kannst selbst prüfen, ob dagegen verstoßen wurden bzw. ein Rechtsbehelf sinnvoll ist oder nur weitere Kosten (und Zeitverlust) verursacht:
Für die Baugenehmigung wird eine Wertgebühr in Höhe von 0,6 % der ortsüblichen gesetzten Baukosten der Maßnahme erhoben. Als Anhaltspunkt für die Kostenschätzung dienen die statistischen Kostenkennwerte der Architektenkammern. Hinzu kommen die Gebühren von jeweils 0,05 % für die Bauüberwachung durch das Bauordnungsamt und mögliche angeordnete Abnahmen.


Lassen sich Bauvorhaben nur verwirklichen, wenn von entgegen stehenden Vorschriften Befreiungen, Ausnahmen und Abweichungen zugelassen werden, so fallen hierfür Gebühren von mindestens 375 € im Einzelfall an.


Die letztlich bei einem Vorhaben anfallenden Verwaltungskosten sind abhängig von dem Verfahren und dem damit verbundenen Aufwand und der Zahl der Gebührentatbestände. Im Falle einer Abweichung von Vorschriften wird darüber hinaus das damit verbundene Interesse und der Vorteil für die Baumaßnahme berücksichtigt.
baugenehmigunghauspreis