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ᐅ Gebührenbescheid zum Bauantrag


Erstellt am: 25.11.21 10:54

BW MR BW MR 26.11.21 09:41
Fuchur schrieb:

Hier mal ein Auszug aus dem Serviceportal B.-W. Da hast du die Berechnung erklärt und kannst selbst prüfen, ob dagegen verstoßen wurden bzw. ein Rechtsbehelf sinnvoll ist oder nur weitere Kosten (und Zeitverlust) verursacht:

Hört sich an wie wenn ich mir den Einspruch sparten kann.

Tom1978 26.11.21 09:48
BW MR BW MR schrieb:

Welches Bundesland ?
Weil unser umbauter Raum ist etwa gleich.

Brandenburg. Also die günstige Gegend von DE 😎

BW MR BW MR 26.11.21 09:50
Tom1978 schrieb:

Brandenburg. Also die günstige Gegend von DE 😎

Manchmal hat es schon Nachtteile in BW zu wohnen.

hampshire 26.11.21 11:13
BW MR BW MR schrieb:

Hört sich an wie wenn ich mir den Einspruch sparten kann.
Ja, genau so ist es. Die Berechnungsgrundlage nach einem Standard je umbauten Raum ist legitim. Sei froh, dass Du so "günstig" bauen kannst. Zudem wäre ein Einspruch unpragmatisch - Du wirst noch genug zu regeln und zu entscheiden haben, da brauchst Du nicht an jeder Ecke eine "Front".

BW MR BW MR 26.11.21 11:17
hampshire schrieb:

Ja, genau so ist es. Die Berechnungsgrundlage nach einem Standard je umbauten Raum ist legitim. Sei froh, dass Du so "günstig" bauen kannst. Zudem wäre ein Einspruch unpragmatisch - Du wirst noch genug zu regeln und zu entscheiden haben, da brauchst Du nicht an jeder Ecke eine "Front".

Günstig Bauen hat jeder selbst in der Hand.
Ich finde es halt schon ne frechheit wie der Staat die Hand aufhällt beim Bauen.

hampshire 26.11.21 11:25
BW MR BW MR schrieb:

Ich finde es halt schon ne frechheit wie der Staat die Hand aufhällt beim Bauen.
Der "Staat" hält keine Hand auf, die Gemeinde erhebt eine Gebühr.
Da nicht jeder so bevorzugt ist bauen zu können oder bauen will, ist es auch völlig in Ordnung, dass die entstehenden Verwaltungs- und Infrastrukturkosten nicht komplett auf die Allgemeinheit abgewälzt werden, sondern der Bauherr selbst einen Teil derer trägt.
Bei der Höhe der Gebühren gehe ich eher von einer Kostendeckung als von einem Gewinn bei der Gemeinde aus.

Oder deutlicher:
Eine Frechheit wäre es, wenn ein Steuerzehler, dessen Einkommen nicht zum Bau eines Hauses reicht über seine Steuern Deinen Bauantrag mitfinanzieren müsste.
einspruch