Gasheizung Neubau - Solarthermie für Warmwasser nötig?

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Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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M

matte

Danke. Endlich mal Nägel mit Köpfen. Aber woher wisst ihr das? Habe im Internet gesucht und bin nicht fündig geworden....

Und einer der beiden Heizungsbauern will mir NUR die ST mit Heizung. verkaufen. Er beruft sich auf die Energieeinsparverordnung
Wenn er sich auf die Energieeinsparverordnung beruft, red ihn mal darauf an, woher er das wissen will. Dazu müsste er nämlich den Energieeinsparverordnung-Nachweis berechnet haben, was er bestimmt nicht gemacht hat, weil er dazu alles über dein Haus wissen müsste.
Das ist dummes Geschwätz und Geldmacherei.

ALternativ kannst du die Erstellung eines Energieeinsparverordnung-Nachweises beauftragen, dann kannst du schwarz auf weiß nachweisen, was du zur Einhaltung für Anlagenkomponenten benötigst.
 
Nordlys

Nordlys

Ich vermute auch ein Verkaufsargument. Nun muss man wissen, wenn ich meine Energieeinsparverordnung Berechnung ansehe, die ich allerdings nicht völlig begreife, ist die Haustechnik nur ein Parameter. Wichtig sind die Fenster, wie viele, wie gross? Je weniger, je besser scheint mir. Unser Haus z.B. kommt so gerade eben durch die Energieeinsparverordnung. Die Solaranlage bringt nicht viel Gutschrift. Das ganze ist so eine Art GebenNehmenrechnung. Und erneuerbares Zeugs gibt viel plus. Gas nimmt. Das Ganze ist völlig sinnbefreit und für mich ein Grund, niemals diese Energiepolitik zu wählen. Das ist nur ein Förderprogramm für Wärmepumpen-Fachmänner sponsort bei Stromkonzern. Karsten
 
J

Joedreck

Um ST mit Heizungsunterstützung zu realisieren muss deine Vorlauftemperatur extrem niedrig ausgelegt und die ST Anlage sehr groß ausgelegt sein. WW lohnt finanziell im Grunde fast nie.
Bei der Energieeinsparverordnung geht es um den Primärenergiebedarf. Der kann auch durch sehr gute Dämmung gedrückt werden, oder schöngerechnet durch die ST Anlage.
Ich würde versuchen die Bodenplatte gut zu dämmen, da man nie wieder dran kommt und das Dach/oberste Geschossdecke dicker dämmen. Kostet in Eigenleistung quasi fast nichts an Aufpreis.
Sonst sind nur die Wände noch möglich, aber das ist nicht gewollt.
 
B

Bieber0815

ALternativ kannst du die Erstellung eines Energieeinsparverordnung-Nachweises beauftragen, dann kannst du schwarz auf weiß nachweisen, was du zur Einhaltung für Anlagenkomponenten benötigst.
Genau, und dies bitte nicht beim genannten Heizungsbauer, sondern beim Energieberater. Alles andere ist Kaffeesatzleserei ...
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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