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ᐅ Garage in Brandenburg bauen - muss ich noch etwas beachten?


Erstellt am: 22.01.21 06:12

Fragenasker22.01.21 06:12
Hallo,
wir planen, eine Fertiggarage in Brandenburg zu bauen. In der Bbg-Bauordnung konnte ich lesen, dass eine Garage genehmigungsfrei ist, wenn
- die Länge geringer als 9m Grenzbebauung ist
- die Maximal-Raumhöhe von 3m sowie eine Dachneigung von 45° nicht überschritten werden
- die Grundfläche nicht höhe als 50m2 beträgt.

unsere geplante Garage:
- 2,50m Höhe/3m Breite/7m Länge
- 21m2 Grundfläche
- Flachdach, leicht geneigt, sodass das Regenwasser auf unser Grundstück gelangt
- kein Fenster zur Nachbargrundstücksseite

Mehr muss ich nach meiner Recherche nicht beachten. Vorher würde ich natürlich noch mit dem Nachbarn sprechen, ob er irgendwelche Bedenken hat.

Frage 1:
Ich lese auf manchen Seiten, dass auch eine "Bauanzeige" für Garagen benötigt wird. Ich verstehe es so, dass man dann schriftlich bei der Baubehörde lediglich mitteilt, dass man eine genehmigungsfreie Garage mit o.g. Maßen zum Zeitpunkt X bauen wird. Aber ist dies tatsächlich verpflichtend oder gilt dies nur für Garagen, die genehmigt werden müssen?

Frage 2:
Bedeutet die "Grenzbebauung max. 9m" (in Brandenburg jedoch insgesamt 15m zu allen Nachbarn zulässig), dass an einer Nachbargrenze nur zusammenhängend 9m bebaut werden dürfen oder dass ich maximal 9m an der Grenze zum Nachbarn insgesamt bauen darf? Beispiel zu einer Nachbargrenze z.B. ein 3m Schuppen, 4m Carport und zusätzlich 5m Garage, jedoch nicht zusammenhängend, sondern mit jeweils 4m Abstand voneinander, sodass auch die max. 15m insgesamt Grenzbebauung noch nicht erreicht wäre, vorausgesetzt man würde an allen anderen Nachbargrenzen keine Grenzbebauung vornehmen.

Bin für jede Antwort dankbar! MfG

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Hallo Fragenasker,

schau mal hier: Garage in Brandenburg bauen - muss ich noch etwas beachten?. Da wird jeder fündig!
motorradsilke22.01.21 11:00
Meines Wissens darfst du an einer Seite 9 m Grenzbebauung errichten, und insgesamt an allen Seiten nicht mehr als 15 m. Du könntest also Carport und Garage an eine Seite setzen, der Schuppen muss dann an eine andere Seite. Die 9 m müssen nicht zusammenhängend sein.

Wie das mit der Bauanzeige ist, weiß ich leider auch nicht, das werde ich wohl bald erfahren. Wir haben damals einfach gebaut, was wir brauchten. Sind allerdings alles Blechgaragen, die sich schnell wieder umsetzen oder entfernen lassen.
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