ᐅ Garage Grenzbebauung möglich?
Erstellt am: 08.06.2020 14:51
Marcel194 08.06.2020 14:51
Guten Tag,
wir wollen bald ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage bauen.
Die Garage soll als Flachdach gebaut werden und als Grenzbebauung zum Nachbargrundstück gebaut werden. Es gibt dort ein paar Voraussetzungen die erfüllt werden müssen, kennt jemand diese (Landkreis Niedersachsen)?
Jetzt ist meine Frage müssen wir die Einverständnis vom Nachbarn haben oder kann man die dort trotzdem bauen wenn die Garage die Voraussetzungen erfüllt?
Viele Grüßen und danke im voraus
wir wollen bald ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage bauen.
Die Garage soll als Flachdach gebaut werden und als Grenzbebauung zum Nachbargrundstück gebaut werden. Es gibt dort ein paar Voraussetzungen die erfüllt werden müssen, kennt jemand diese (Landkreis Niedersachsen)?
Jetzt ist meine Frage müssen wir die Einverständnis vom Nachbarn haben oder kann man die dort trotzdem bauen wenn die Garage die Voraussetzungen erfüllt?
Viele Grüßen und danke im voraus
Schipa88 08.06.2020 15:19
§ 5 Abs. 8 Satz 2 Nr.1 und Satz 3 Niedersächsische Bauordnung.
3m Höhe und nicht Länder als 9m je Grdunstücksgrenze.
3m Höhe und nicht Länder als 9m je Grdunstücksgrenze.
Marcel194 08.06.2020 16:30
Müssen wir denn jetzt die Einverständnis vom Nachbarn haben oder kann man die dort trotzdem bauen wenn die Garage die Voraussetzungen erfüllt?
ypg 08.06.2020 17:26
Baugenehmigung reicht.
NKB2020 29.06.2020 13:44
Hallo,
ich nutze jetzt mal diesen Thread, weil er z.T. auch auf uns zutrifft (auch Niedersachsen).
Wie verhält es sich, wenn auf der Grundstücksgrenze bereits ein Zaun verläuft? Wir wollen in Hinterbebauung bauen und zwischen den Grundstücken gibt es aktuell eine Hecke (unsere Seite) und einen Zaun, der nach dem Gebot der Rechtseinfriedung dem Nachbarn gehört. Jetzt wurden im Zuge der Grundstücksteilung die Grenzsteine freigelegt und demnach sieht es so aus, als ob der Zaun genau auf der Grundstücksgrenze sitzt.
Können wir unsere Garage dann überhaupt noch auf die Grundstücksgrenze setzen? Welche Möglichkeiten haben wir? Bauantrag wurde noch nicht eingereicht.
ich nutze jetzt mal diesen Thread, weil er z.T. auch auf uns zutrifft (auch Niedersachsen).
Wie verhält es sich, wenn auf der Grundstücksgrenze bereits ein Zaun verläuft? Wir wollen in Hinterbebauung bauen und zwischen den Grundstücken gibt es aktuell eine Hecke (unsere Seite) und einen Zaun, der nach dem Gebot der Rechtseinfriedung dem Nachbarn gehört. Jetzt wurden im Zuge der Grundstücksteilung die Grenzsteine freigelegt und demnach sieht es so aus, als ob der Zaun genau auf der Grundstücksgrenze sitzt.
Können wir unsere Garage dann überhaupt noch auf die Grundstücksgrenze setzen? Welche Möglichkeiten haben wir? Bauantrag wurde noch nicht eingereicht.
Schipa88 29.06.2020 14:13
sieht so aus??
Das sollten wir schon genauer wissen. Liegt der Zaun auf der Grenze oder nicht?
Generell kannst du ihn ja abbrechen und auf die Grenze eine Garage setzen.
Hier verschwimmen die Grenzen zwischen privatem und öffentlichem Recht.
Das öffentliche Recht regelt lediglich welche baulichen Anlagen an der Grundstücksgrenze zulässig sind. Die privaten Eigentumsverhältnisse betrachten die verschiedenen Landesbauordnungen nicht.
Geht es dir um die Eigentumsverhältnisse oder was an der Grenze zulässig ist?
Ähnliche Themen