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ᐅ Garage des Nachbarn ragt 12 cm auf unser Grundstück


Erstellt am: 18.04.20 16:38

Effe202019.04.20 00:45
Domski schrieb:

Niemand schreibt dir ja die Höhe der Rente vor. Schon um formal keinen Angriffspunkt zu bieten, würde ich diese Form wählen und entsprechend mit dem Nachbarn vereinbaren.


Der Vorschlag von Domski klingt doch gut. Du wahrst (zur Sicherheit) deine Interessen und dein Nachbar sollte damit kein Problem haben. Wenn ich überbaut hätte, wäre mir das ziemlich peinlich....ich persönlich würde dir das dann ganz hoch anrechnen, wenn du sagst hey, kein Stress...ich will nichts von dir und du darfst es weiterhin so nutzen...ich will das nur offiziell feststellen, damit für mich in der Zukunft keine Probleme daraus erwachsen. Dann noch zu einem symbolischen Euro pro Jahr. Ich mein was will dein Nachbar mehr? Wenn er dann blöd macht, dann stimmt mit dem sowieso irgendetwas nicht.
Pianist19.04.20 09:22
So ist es. Und 12 Zentimeter sind echt heftig, zumindest nach heutigen Maßstäben.
Escroda19.04.20 10:19
Domski schrieb:

Hauptsache der Bereinigung war die Anpassung des Kataster an die existierende Bebauung
Ich weiß ja nicht was da bei Euch durchgeführt wurde, diese Absicht ist aber vom Flurbereinigungsgesetz nicht gedeckt. In Bebauungsplangebieten wie in diesem Thread kommt eine Flurbereinigung jedenfalls nicht in Frage.
Effe2020 schrieb:

Du wahrst (zur Sicherheit) deine Interessen
Welche denn? Er möchte den Überbau doch nur dokumentiet wissen und das ist er ja durch die letztjährige Vermessung. Wenn er ganz sicher gehen will, kann er den Nachbarn ja bitten, den Vermessungsriss zu besorgen und ihm eine Kopie auszuhändigen. Spätestens bei der Gebäudeeinmessung seines eigenen Hauses kann er aber auch völlig unkompliziert seinen Vermesser bitten, ihm die Vermessungsunterlagen zur Verfügung zu stellen.
Effe2020 schrieb:

ich will das nur offiziell feststellen
Es ist ja offziell festgestellt. Vermutlich schon viele Jahrzehnte.
Effe2020 schrieb:

Dann noch zu einem symbolischen Euro pro Jahr.
Du meine Güte. Wenn Du das rechtssicher machen willst, muss das ins Grundbuch.
Effe2020 schrieb:

Ich mein was will dein Nachbar mehr?
Seine Ruhe.
Pianist schrieb:

Und 12 Zentimeter sind echt heftig
ja, 0,78m². Und der TE baut ein Dreifamilienhaus. Jetzt wollen wir doch mal auf dem Teppich bleiben.
Pianist19.04.20 13:02
Naja, nun kennen wir die Gesamtsituation nicht, aber so eine Garage steht ja nicht im luftleeren Raum, sondern sie ist Teil der Grenze zwischen zwei Grundstücken. Wenn die nun um sagenhafte 12 Zentimeter auf das eigene Grundstück ragt, dann hat das ja zum Beispiel auch Auswirkungen auf den Zaunbau und so weiter. Da sind dann möglicherweise mehrere Versprünge drin. Das sieht dann nicht gut aus. Somit betrifft das Problem nicht nur die Länge der Garage, sondern möglicherweise die ganze Grundstücksgrenze. Das sind dann weit mehr als 0,78 Quadratmeter.
nordanney19.04.20 17:32
Pianist schrieb:

Wenn die nun um sagenhafte 12 Zentimeter auf das eigene Grundstück ragt, dann hat das ja zum Beispiel auch Auswirkungen auf den Zaunbau und so weiter.
Das verstehe ich nicht. Ob der Zaun direkt an der Ecke, die übersteht, anfängt, oder 12cm nach hinten versetzt ist, ist doch egal. Da kann es keine weiteren Versprünge geben. Und was sind die Auswirkungen auf „und so weiter“?
Pianist19.04.20 17:58
Wir wissen ja nicht genau, wie das dort aussieht. Es war auch nicht von einer Ecke die Rede. Daher gehe ich davon aus, dass die gesamte Garage, wie lang auch immer sie ist, um 12 cm versetzt auf dem Nachbargrundstück steht. Wir wissen ja nicht mal, ob die Garage eher vorne oder weiter hinten steht. Es könnte also sein, dass vorne etliche Meter Zaun, wenn man ihn auf die korrekte Grenze setzen würde, in die Flucht der Garage hineinragt. Dann verspringt die Garage aus dieser Zaunachse raus, und das gleiche Spiel dann hinter der Garage zurück.
garageversprüngezaun